Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
25.01.2016 um 22:21Ne, Warnungen sind an der Tagesordnung. Einfach mal hospitieren, dann Schlacken dir die Ohren, gerade in BiBra.
Mahoni schrieb:Ich frage mich ja, ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen für den Angeklagten ist, wenn die Kammer den Prozess so viel früher beenden will.Im Zusammenhang mit dem Hinweis des Richters dass auch eine Verurteilung wegen Mordes infrage käme, doch wohl eher ein schlechtes Zeichen - oder?
KonradTönz1 schrieb:Nach meinem Verständnis ist das jedenfalls keine routinemäßige Ansage, sondern ein Wink mit dem ganz dicken Zaunpfahl.Das sehe ich genauso, es ist die letzte Möglichkeit für den TV / Verteidigung, mit einer umfassenden Aussage die Position des TV zu verbessern. Eine weitere Revision wird es sicher nicht geben...
kannmanmachen schrieb:Im Endeffekt kann er sich freuen, dass die Revision nicht von der Staatsanwaltschaft kam, sonst würde das Strafmaß diesmal höher ausfallen. Meiner Meinung nach stünde da auch der besonderen Schwere der Schuld nix mehr im Weg.Das kann die Staatsanwaltschaft doch trotzdem beantragen, unabhängig davon wer den Prozess initiiert hat?
abgelenkt schrieb:(1) Das Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Berufung eingelegt hat.Habe ich mich dann geirrt.
abgelenkt schrieb:(1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.In der Vermutung bestätigt dass der Richter bereits eine Idee haben könnte, wo die Reise hinführt...