Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
26.01.2016 um 20:44@KonradTönz
Ich kanns auch nicht glauben, das stinkt mir zum Himmel.
Ich kanns auch nicht glauben, das stinkt mir zum Himmel.
kannmanmachen schrieb:Die Spurensicherung war vier Tage bis eine Woche im Haus und es gibt einen 3D-Scan.Ich kann nicht verstehen, wie ihr Rechtsvertreter sie in dieser Sache auch noch unterstützen kann. Rechtsanwälte haben doch unter anderem auch die aufgabe, ihre Mandanten davor zu bewahren sich selbst um Kopf und Kragen zu reden.
Sie hat wirklich Glück, ihn nach gut zwei Jahren jetzt gerade so kurz vor Schließung der Beweisaufnahme zu finden.
kannmanmachen schrieb: den Angeklagten der bei der erneuten Ansicht der geübten Unterschriftendu meinst die Namen für die gefälschten Papiere oder? die Namen die laut TV vom Mithäftling ausgedacht worden seien und so ganz zufällig mit den Autoren von sehr passigen Büchern übereinstimmen? die Behauptung macht den TV für mich sehr unglaubwürdig. Alsob die wirklich zufällig vom Mithäftling so treffsicher ausgedacht worden seien und nicht eher von ihm selbst. Besonders ersteres passt doch 1a zum angeblichen Krebsmilieu....
kannmanmachen schrieb:Ich fand heute aber spannend zu sehen wie anscheinend doch Aggressionspotential bei ihm geweckt werden kann: und zwar immer dann, wenn sein Ego gekränkt wird.Ich sag ja: Seine Achillesferse ist sein Narzissmus. Wenn man ihn aus der Reserve locken will, muss man nur seinen hohen IQ infrage stellen den er wie in einer Monstranz vor sich herträgt. Das funktioniert natürlich auch andersrum: Wenn man ihn gefügig machen will, muss man ihn nur gelegentlich für seine außerordentliche Klugheit loben.
KonradTönz1 schrieb:Wieviele Revisionen kann es denn geben? Irgendwann hat es sich doch ausrevisioniert, oder? Meines Wissens gibt es genau einmal die Möglichkeit einer Revision - wenn die Revision ein Urteil bestätigt, bleibt nur noch ein Wiederaufnahmeverfahren.Ja man hat einmal die Möglichkeit Revision bzw Berufung einzulegen. Wenn der BGH das Urteil dann bestätigt, dann ist nur noch das Wiederaufnahmeverfahren möglich. Aber hier ist ja die Revision geglückt und der Fall zur kompletten Neuverhandlung an eine andere Kammer verwiesen worden. Da gibt es dann ein neues Urteil und warum sollte man gegen dieses dann kein Rechtsmittel mehr haben? Ist doch nicht ausgeschlossen, dass der neuen Kammer eben ein anderer Fehler/Revisionsgrund unterläuft?
nichtdumm schrieb:bequemeren Untersuchungshaftich glaub ich würd die nicht unbedingt als besser einstufen, ja du hast gewisse Vorteile wie Privatkleidung, dein ganzes Geld zur Verfügung etc, aber dafür eben auch andere Einschränkungen, die Post dauert zb deutlich länger