Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
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Mord, Doppelmord, Geschwister ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
04.11.2014 um 20:41naja sie kam sich halt ziemlich veräppelt vor. beiläufig kommt raus, dass es da treffen gegeben habe ("ja danach haben sie mich ja nicht gefragt"), deren anzahl erhöht sich dann beim nachbohren immer mehr, mal gabs eins vor 2-3 wochen, mal konnte er sich daran nicht erinnern, es werden solche lebensfremden dinge geschildert und dauernd verplapperte er sich und benannte dinge exakt die er vorher angeblich nicht wusste. war einfach frustrierend wie er offensichtlich immer mit irgendwas hinterm berg hielt und nicht zur aufklärung des mordes an seinen ach so guten freunden beitrug
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
04.11.2014 um 20:52@Mahoni
Ja das kann man sich sehr gut vorstellen, wundert umso mehr, dass sie ihn nicht vereidigt hat, nach dem ganzen Geschwurbel von ihm. Bin gespannt, ob man da noch mehr heraus bekommt, wenn die nochmals mehr unter die Lupe nimmt... scheint ja was faul zu sein, an der Aussage.
Ja das kann man sich sehr gut vorstellen, wundert umso mehr, dass sie ihn nicht vereidigt hat, nach dem ganzen Geschwurbel von ihm. Bin gespannt, ob man da noch mehr heraus bekommt, wenn die nochmals mehr unter die Lupe nimmt... scheint ja was faul zu sein, an der Aussage.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
04.11.2014 um 21:41Meiner Meinung nach wurden heute sehr interessante Dinge bekannt.
Hartmut Schröder hatte Geld die Firma eines Freundes investiert, deren Geschäftsräume sich in 2 Wohnungen an der Prekerstraße befanden. Eine der Wohnungen war die Wohnung von Helgard G.
Bei der Firma handelte es sich um eine GmbH, die 2006 gegründet und seit Mitte 2009 in der Prekerstraße ansässig war.
Das Unternehmen ist seit August 2014 durch Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld aufgelöst. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt.
Der heutige Zeuge sprach immer wieder von einer Software für Fraunhofer, die für 65000 € entwickelt wurde. Dieses Geld soll Hartmut Schröder bezahlt haben. Weithin soll Schröder immer wieder Geld in die Firma investiert haben.
Ich persönlich frage mich, woher der Zeuge davon gewusst haben will.
Auf mich machte es den Eindruck, dass der Zeuge sich gerne selber reden hört.
Der Zeuge unterstellte auch, dass Hartmut Schröder schwul gewesen sei. Auf die Frage des Gerichts, welche Vermutung er zum Hintergrund der Tat hatte, sagte er: Wir haben uns gedacht, das sei so wie beim Moshammer in München gewesen.
So hätte man sich auch erklärt, weshalb Hartmut Schröder gelegentlich in seiner Wohnung in der Stadt übernachtet hätte, statt in der Badstraße.
Leider wurde auf dieses Thema nicht näher eingegangen.
Der Staatsanwalt wird jetzt sicherlich ermitteln, ob weitere als die eingeräumten Telefonate zwischen dem Zeugen und den "Erben" stattfanden. Falls ja, dann erwartet den Zeugen ein Verfahren wegen Falschaussage.
Für den Angeklagten sieht es meiner Meinung nach gut aus. Ein Freispruch scheint wahrscheinlich.
Ich sehe bisher keinen Beweis dafür, dass er die Tat begangen hat.
Hartmut Schröder hatte Geld die Firma eines Freundes investiert, deren Geschäftsräume sich in 2 Wohnungen an der Prekerstraße befanden. Eine der Wohnungen war die Wohnung von Helgard G.
Bei der Firma handelte es sich um eine GmbH, die 2006 gegründet und seit Mitte 2009 in der Prekerstraße ansässig war.
Das Unternehmen ist seit August 2014 durch Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld aufgelöst. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt.
Der heutige Zeuge sprach immer wieder von einer Software für Fraunhofer, die für 65000 € entwickelt wurde. Dieses Geld soll Hartmut Schröder bezahlt haben. Weithin soll Schröder immer wieder Geld in die Firma investiert haben.
Ich persönlich frage mich, woher der Zeuge davon gewusst haben will.
Auf mich machte es den Eindruck, dass der Zeuge sich gerne selber reden hört.
Der Zeuge unterstellte auch, dass Hartmut Schröder schwul gewesen sei. Auf die Frage des Gerichts, welche Vermutung er zum Hintergrund der Tat hatte, sagte er: Wir haben uns gedacht, das sei so wie beim Moshammer in München gewesen.
So hätte man sich auch erklärt, weshalb Hartmut Schröder gelegentlich in seiner Wohnung in der Stadt übernachtet hätte, statt in der Badstraße.
Leider wurde auf dieses Thema nicht näher eingegangen.
Der Staatsanwalt wird jetzt sicherlich ermitteln, ob weitere als die eingeräumten Telefonate zwischen dem Zeugen und den "Erben" stattfanden. Falls ja, dann erwartet den Zeugen ein Verfahren wegen Falschaussage.
Für den Angeklagten sieht es meiner Meinung nach gut aus. Ein Freispruch scheint wahrscheinlich.
Ich sehe bisher keinen Beweis dafür, dass er die Tat begangen hat.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
04.11.2014 um 22:11Ich finde, für den Angeklagten sieht es nicht gut aus - trotz aller Nebenkriegsschauplätze.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
04.11.2014 um 22:20Also ich finde auch das es für den Angeklagten nicht gut ausschaut.
Aber ganz im Gegensatz zu dem LG zieht sich da auch langsam die Schlinge zu, wenn man das so liest. Und sollten sich bei dem neuen Zeugen noch ein paar Dinge zuordnen lassen und er noch einmal als zeige gehört wird und einbricht und dann mal richtig und alles aussagt, dann könnten die Handschellen klicken.
Es bleibt abzuwarten wie es weiter geht und was alles noch so auf den Tisch kommt.
Aber ganz im Gegensatz zu dem LG zieht sich da auch langsam die Schlinge zu, wenn man das so liest. Und sollten sich bei dem neuen Zeugen noch ein paar Dinge zuordnen lassen und er noch einmal als zeige gehört wird und einbricht und dann mal richtig und alles aussagt, dann könnten die Handschellen klicken.
Es bleibt abzuwarten wie es weiter geht und was alles noch so auf den Tisch kommt.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
04.11.2014 um 22:53Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 07:47@talker
Ich lese mit und verfolge alles per Allmy und den Medien. Wäre lieber auch live dabei, aber ich muss ein wenig arbeiten.
Ich lese mit und verfolge alles per Allmy und den Medien. Wäre lieber auch live dabei, aber ich muss ein wenig arbeiten.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 10:53Erstmal vielen Dank für Eure informativen Berichte über den Ablauf der Verhandlungstage.
@talker
Ich lese hier im Thread und Presseartikel.
Ich bin jedoch anderer Meinung, was den Angeklagten betrifft und gehe nicht davon aus, dass sich seine Situation durch die bisherigen Zeugenaussagen verbessert hat.
@talker
Ich lese hier im Thread und Presseartikel.
Ich bin jedoch anderer Meinung, was den Angeklagten betrifft und gehe nicht davon aus, dass sich seine Situation durch die bisherigen Zeugenaussagen verbessert hat.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 11:30@Mahoni
@talker
Danke für Eure Berichterstattung.
Hier ein Zeitungsartikel von heute:
Zeuge überrascht im Doppelmord-Prozess
05.11.14
VON PATRICK MENZEL
Gütersloh. Es ist nur ein unscheinbarer Satz am neunten Verhandlungstag im Prozess um den Doppelmord an Helgard G. (74) und Hartmut S. (77), aber er hat eine enorme Sprengkraft: "Wenn ich könnte wie ich wollte, dann würde ich sprudeln wie ein Wasserfall", soll der aus
Versmold stammende Angeklagte Jens S. (29)
vor oder unmittelbar nach einem gemeinsamen Gottesdienstbesuch am Vormittag des ersten Weihnachtsfeiertages zu seinem Bekannten Josef S. (52) gesagt haben.
Ein Satz, den ein langjähriger Freund der getöteten Ärztin und ihres Bruders in einem Gespräch mit Josef S. vernommen haben will; und der nicht nur die Vorsitzende Richterin Jutta Albert hellhörig werden ließ, sondern auch bei Staatsanwalt Christoph Mackel großes Interesse weckte.
Denn sollte sich der Satz tatsächlich auf den Doppelmord bezogen haben, hätten der Angeklagte und Josef S. bereits vor dem Auffinden der Leichen (am Mittag des ersten Weihnachtsfeiertages) über die Bluttat gesprochen. Dies würde die Vermutung des Staatsanwaltes stützen, wonach Josef S. etwas mit der Tat zu tun oder zumindest von den Absichten des Angeklagten gewusst haben könnte.
Nach mehrfacher Nachfrage aller drei Berufsrichter der X. Großen Strafkammer, wann sein Gespräch mit Josef S. stattgefunden habe, gab der Zeuge einen vagen Zeitraum von "einigen Wochen vor der Verhaftung von Jens S." an. Damit dürfte Josef S. den 29-Jährigen bereits als Verdächtigen ins Spiel gebracht haben, noch bevor dieser überhaupt ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist.
Sowohl Albert als auch Mackel wunderten sich darüber, warum der Zeuge die Aussage von Josef S. nicht der Polizei mitgeteilt hat. Albert: "Ich habe langsam das ganz blöde Gefühl, dass Sie hier Personen schützen wollen."
Umso auskunftsfreudiger gab sich der Zeuge, als es um die geschäftliche Beziehung des getöteten Studienrates zu einem Gütersloher Unternehmer ging. Nach Worten des Zeugen hatte Hartmut S. etwa 50 000 bis 100 000 Euro in die inzwischen insolvente Medienpool GmbH investiert. Auch er habe überlegt, als Programmierer in das Unternehmen einzusteigen, sei dann aber immer skeptischer geworden und habe die Beziehung zwischen Hartmut S. und dem Geschäftsführer genauer hinterfragt, sagte der gelernte Offsetdrucker. Letztlich habe sich der "große Mensch in der Medienbearbeitung" als "großer Showmaker mit nichts dahinter" herausgestellt, so der 72-Jährige. Davor habe er Hartmut S. und Helgard G. gewarnt. Auch habe er Erbin Sibylle G. geraten, sich nicht mit dem Geschäftspartner ihres getöteten Onkels einzulassen.
Von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte indessen der Schwager des Angeklagten.
Für den übernächsten Verhandlungstag am 18. November kündigt die Vorsitzende die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Ob es bei diesem Termin bleibt, ist angesichts einiger angekündigter Beweisanträge der Verteidigung allerdings fraglich.
Quelle:
www.haller-kreisblatt.de/hk-templates/nachrichtendetails/datum/2014/11/5/zeuge-ueberrascht-im-doppelmord-prozess/
@talker
Danke für Eure Berichterstattung.
Hier ein Zeitungsartikel von heute:
Zeuge überrascht im Doppelmord-Prozess
05.11.14
VON PATRICK MENZEL
Gütersloh. Es ist nur ein unscheinbarer Satz am neunten Verhandlungstag im Prozess um den Doppelmord an Helgard G. (74) und Hartmut S. (77), aber er hat eine enorme Sprengkraft: "Wenn ich könnte wie ich wollte, dann würde ich sprudeln wie ein Wasserfall", soll der aus
Versmold stammende Angeklagte Jens S. (29)
vor oder unmittelbar nach einem gemeinsamen Gottesdienstbesuch am Vormittag des ersten Weihnachtsfeiertages zu seinem Bekannten Josef S. (52) gesagt haben.
Ein Satz, den ein langjähriger Freund der getöteten Ärztin und ihres Bruders in einem Gespräch mit Josef S. vernommen haben will; und der nicht nur die Vorsitzende Richterin Jutta Albert hellhörig werden ließ, sondern auch bei Staatsanwalt Christoph Mackel großes Interesse weckte.
Denn sollte sich der Satz tatsächlich auf den Doppelmord bezogen haben, hätten der Angeklagte und Josef S. bereits vor dem Auffinden der Leichen (am Mittag des ersten Weihnachtsfeiertages) über die Bluttat gesprochen. Dies würde die Vermutung des Staatsanwaltes stützen, wonach Josef S. etwas mit der Tat zu tun oder zumindest von den Absichten des Angeklagten gewusst haben könnte.
Nach mehrfacher Nachfrage aller drei Berufsrichter der X. Großen Strafkammer, wann sein Gespräch mit Josef S. stattgefunden habe, gab der Zeuge einen vagen Zeitraum von "einigen Wochen vor der Verhaftung von Jens S." an. Damit dürfte Josef S. den 29-Jährigen bereits als Verdächtigen ins Spiel gebracht haben, noch bevor dieser überhaupt ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist.
Sowohl Albert als auch Mackel wunderten sich darüber, warum der Zeuge die Aussage von Josef S. nicht der Polizei mitgeteilt hat. Albert: "Ich habe langsam das ganz blöde Gefühl, dass Sie hier Personen schützen wollen."
Umso auskunftsfreudiger gab sich der Zeuge, als es um die geschäftliche Beziehung des getöteten Studienrates zu einem Gütersloher Unternehmer ging. Nach Worten des Zeugen hatte Hartmut S. etwa 50 000 bis 100 000 Euro in die inzwischen insolvente Medienpool GmbH investiert. Auch er habe überlegt, als Programmierer in das Unternehmen einzusteigen, sei dann aber immer skeptischer geworden und habe die Beziehung zwischen Hartmut S. und dem Geschäftsführer genauer hinterfragt, sagte der gelernte Offsetdrucker. Letztlich habe sich der "große Mensch in der Medienbearbeitung" als "großer Showmaker mit nichts dahinter" herausgestellt, so der 72-Jährige. Davor habe er Hartmut S. und Helgard G. gewarnt. Auch habe er Erbin Sibylle G. geraten, sich nicht mit dem Geschäftspartner ihres getöteten Onkels einzulassen.
Von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte indessen der Schwager des Angeklagten.
Für den übernächsten Verhandlungstag am 18. November kündigt die Vorsitzende die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Ob es bei diesem Termin bleibt, ist angesichts einiger angekündigter Beweisanträge der Verteidigung allerdings fraglich.
Quelle:
www.haller-kreisblatt.de/hk-templates/nachrichtendetails/datum/2014/11/5/zeuge-ueberrascht-im-doppelmord-prozess/
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 11:37Grantler schrieb:Gütersloh. Es ist nur ein unscheinbarer Satz am neunten Verhandlungstag im Prozess um den Doppelmord an Helgard G. (74) und Hartmut S. (77), aber er hat eine enorme Sprengkraft: "Wenn ich könnte wie ich wollte, dann würde ich sprudeln wie ein Wasserfall", soll der ausWill man sich an dem Satz jetzt aufhängen? Von einem Zeugen, der nicht weiß wann welche Gespräche stattfanden und seine Aussage alle paar Minuten angepasst hat. Na ich weiß ja nicht.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 11:44obskur schrieb:Von einem Zeugen, der nicht weißich bezweifle ja, dass er das tatsächlich nicht mehr wusste. "Nicht wissen wollte" glaub ich schon eher
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 14:25@Mahoni
Ja ich bezweifle es auch, klingt zumindest aus der Ferne so, als wolle er da jemanden decken, gleichzeitig kann ich aber auch seine Aussage nicht ernst nehmen, weil man weiß nie, ob er sich das ausgedacht hat, um den TV zu schaden oder ob es nun wirklich so war. Glaubhaft kann man den Zeugen wohl nicht einstufen.
Ja ich bezweifle es auch, klingt zumindest aus der Ferne so, als wolle er da jemanden decken, gleichzeitig kann ich aber auch seine Aussage nicht ernst nehmen, weil man weiß nie, ob er sich das ausgedacht hat, um den TV zu schaden oder ob es nun wirklich so war. Glaubhaft kann man den Zeugen wohl nicht einstufen.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 15:30Vielen Dank den Prozessberichterstattern !
Vielleicht bin ich begriffsstutzig, aber der Sinn dieses Satzes " mit Sprengkraft" erschließt sich mir gar nicht.
Was soll denn der Angeklagte mit diesem Satz meinen ?
Eine solche Formulierung in einem vier-Augen-Gespräch macht doch keinen Sinn.
Und das Zitat dieses Satzes aus diesem Gespräch gegenüber einem Freund der Opfer macht auch keinen Sinn.
Um wieviele Ecken muss man denn denken, um daraus etwas herzuleiten ?
Vielleicht kann mir da jemand von euch mal helfen, denn ich verstehe es wirklich nicht.
Vielleicht bin ich begriffsstutzig, aber der Sinn dieses Satzes " mit Sprengkraft" erschließt sich mir gar nicht.
Was soll denn der Angeklagte mit diesem Satz meinen ?
Eine solche Formulierung in einem vier-Augen-Gespräch macht doch keinen Sinn.
Und das Zitat dieses Satzes aus diesem Gespräch gegenüber einem Freund der Opfer macht auch keinen Sinn.
Um wieviele Ecken muss man denn denken, um daraus etwas herzuleiten ?
Vielleicht kann mir da jemand von euch mal helfen, denn ich verstehe es wirklich nicht.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 19:08damit ist die Brisanz gemeint wenn er aussagt....aber er ist zum schweigen verdonnert....von seinem Auftraggeber????
wir werden sehen, wann es wieder klick macht
wir werden sehen, wann es wieder klick macht
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 20:48@soisser
Mir stellt sich auch die Frage, wann der Zeuge dieses Gespräch mitbekommen haben will, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Angeklagter und LG während, vor oder nach der Verhandlung unterhalten dürfen. Und das der LG mit Zeuge den Angeklagten im Gefängnis besuchen durfte kann ich mir auch nicht vorstellen.....
Zumal wenn ich das richtig verstanden habe, ist das doch der Zeuge der unglaubwürdig sein soll oder?
Wenn du @jungler begriffstutzig bist dann bin ich es momentan genauso. Irgenwie versteh ich das grad auch gar nicht.
soisser schrieb:damit ist die Brisanz gemeint wenn er aussagt....aber er ist zum schweigen verdonnert....von seinem Auftraggeber????das würde ja bedeuten, dass der TV und LG nicht unter einer Decke stecken und der TV mehr wusste wie der LG. Diese Worte sollen ja unmittelbar nach oder vor dem Gottesdienst gefallen sein. Da wusste der Angeklagte ja gar nicht, dass er jemals etwas aussagen muss.
Mir stellt sich auch die Frage, wann der Zeuge dieses Gespräch mitbekommen haben will, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Angeklagter und LG während, vor oder nach der Verhandlung unterhalten dürfen. Und das der LG mit Zeuge den Angeklagten im Gefängnis besuchen durfte kann ich mir auch nicht vorstellen.....
Zumal wenn ich das richtig verstanden habe, ist das doch der Zeuge der unglaubwürdig sein soll oder?
Wenn du @jungler begriffstutzig bist dann bin ich es momentan genauso. Irgenwie versteh ich das grad auch gar nicht.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 21:40Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
05.11.2014 um 21:44Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
06.11.2014 um 04:59@jungler
schrieb:
Was soll denn der Angeklagte mit diesem Satz meinen ?
Eine solche Formulierung in einem vier-Augen-Gespräch macht doch keinen Sinn.
Und das Zitat dieses Satzes aus diesem Gespräch gegenüber einem Freund der Opfer macht auch keinen Sinn.
.................................................................................................................................................
Dieser Meinung schließe ich mich an.
Das ist ein absoluter Logikbruch.
Sollte das "Sprudeln wie ein Wasserfall", dem Lebensgefährten zum Nachteil gereichen, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass er diesen Gesprächsinhalt mit einem Dritten ( dem aussagenden Zeugen vom letzten Prozesstag) teilt, gegen Null tendieren.
Folgt man dieser Logik weiter, würde die Äußerung, wenn es sie denn gegeben hat, auf bisher gänzlich Unbekannte Tatbeteiligte hinweisen.
Ich habe mich in der letzten Zeit hier zurückgehalten, weil ich merkte, dass ich immer mehr nur noch mit meinem "Bauchgefühl" hier unterwegs war. Daran hat sich bedauerlicherweise auch nicht sehr viel geändert. Ich sehe weiterhin keine klare Logikkette die eindeutig auf den Angeklagten als Schuldigen zuläuft.
schrieb:
Was soll denn der Angeklagte mit diesem Satz meinen ?
Eine solche Formulierung in einem vier-Augen-Gespräch macht doch keinen Sinn.
Und das Zitat dieses Satzes aus diesem Gespräch gegenüber einem Freund der Opfer macht auch keinen Sinn.
.................................................................................................................................................
Dieser Meinung schließe ich mich an.
Das ist ein absoluter Logikbruch.
Sollte das "Sprudeln wie ein Wasserfall", dem Lebensgefährten zum Nachteil gereichen, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass er diesen Gesprächsinhalt mit einem Dritten ( dem aussagenden Zeugen vom letzten Prozesstag) teilt, gegen Null tendieren.
Folgt man dieser Logik weiter, würde die Äußerung, wenn es sie denn gegeben hat, auf bisher gänzlich Unbekannte Tatbeteiligte hinweisen.
Ich habe mich in der letzten Zeit hier zurückgehalten, weil ich merkte, dass ich immer mehr nur noch mit meinem "Bauchgefühl" hier unterwegs war. Daran hat sich bedauerlicherweise auch nicht sehr viel geändert. Ich sehe weiterhin keine klare Logikkette die eindeutig auf den Angeklagten als Schuldigen zuläuft.
Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
06.11.2014 um 12:02@EDGARallanPOE
Ich stimme dir voll und ganz zu.
Der Satz mit dem Wasserfall kann aus Josefs Mund gekommen sein, aber sicherlich nicht als Zitat von Jens.
Josef hat dem Zeugen von gestern beim Kondolenzbesuch einige Wochen nach der Tat in Verl sicherlich erzählt, wie er den Tag erlebt hat. Und am Schluss wird der Zeuge dort gesessen haben und gesagt haben, dass die Opfer doch so liebe Menschen gewesen sind. Und darauf hin wird Josef gesagt haben: Wenn ich reden dürfte wie ich wollte, dann könnte ich reden wie ein Wasserfall."
Wenn Josef wirklich über den Angeklagten so gesprochen hätte, wie es der Zeuge ausgesagt hat, dann hätte Josef bei seiner Vernehmung bei der Polizei diese Dinge am 10. Februar wiederholt.
Laut Zeuge soll Josef ja sogar gesagt haben, dass jetzt viele Aussagen des Angeklagten einen Sinn ergeben würden. Davon hat Josef aber keineswegs in seiner Vernehmung gesprochen. Im Gegenteil, er hat ausgesagt, dass der Angeklagte sich völlig normal verhalten hätte.
Der Zeuge ist nicht zu gebrauchen. Der wusste nicht mal mehr ad hoc, ob die Beerdigungen am gleichen Tag stattgefunden haben.
Angeblich war der Angeklagte doch auch auf der Beerdigung. Der Zeuge hätte ihn doch dort wahrnehmen müssen. Zu Beginn seiner Aussage erklärte er ausführlich, dass er den Angeklagten zum ersten Mal bei Prozessbeginn gesehen hätte.
Der Zeuge hat im Endeffekt nur Verwirrung gestiftet und nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen.
Ich stimme dir voll und ganz zu.
Der Satz mit dem Wasserfall kann aus Josefs Mund gekommen sein, aber sicherlich nicht als Zitat von Jens.
Josef hat dem Zeugen von gestern beim Kondolenzbesuch einige Wochen nach der Tat in Verl sicherlich erzählt, wie er den Tag erlebt hat. Und am Schluss wird der Zeuge dort gesessen haben und gesagt haben, dass die Opfer doch so liebe Menschen gewesen sind. Und darauf hin wird Josef gesagt haben: Wenn ich reden dürfte wie ich wollte, dann könnte ich reden wie ein Wasserfall."
Wenn Josef wirklich über den Angeklagten so gesprochen hätte, wie es der Zeuge ausgesagt hat, dann hätte Josef bei seiner Vernehmung bei der Polizei diese Dinge am 10. Februar wiederholt.
Laut Zeuge soll Josef ja sogar gesagt haben, dass jetzt viele Aussagen des Angeklagten einen Sinn ergeben würden. Davon hat Josef aber keineswegs in seiner Vernehmung gesprochen. Im Gegenteil, er hat ausgesagt, dass der Angeklagte sich völlig normal verhalten hätte.
Der Zeuge ist nicht zu gebrauchen. Der wusste nicht mal mehr ad hoc, ob die Beerdigungen am gleichen Tag stattgefunden haben.
Angeblich war der Angeklagte doch auch auf der Beerdigung. Der Zeuge hätte ihn doch dort wahrnehmen müssen. Zu Beginn seiner Aussage erklärte er ausführlich, dass er den Angeklagten zum ersten Mal bei Prozessbeginn gesehen hätte.
Der Zeuge hat im Endeffekt nur Verwirrung gestiftet und nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen.
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