ah ok:
Dient die Sicherstellung der Strafverfolgung, so richten sich die Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung (StPO)
Danach können Gegenstände sichergestellt werden:
wenn der Gegenstand als Beweismittel für die Untersuchung der Strafbarkeit in Frage kommt (§ 94 Absatz 1 StPO)
wenn die Annahme besteht, dass der Gegenstand dem Verfall oder der Einziehung unterliegt (§ 111b Absatz 1 StPO)
Auch ein Führerschein, der der Einziehung unterliegt, kann sichergestellt werden (§ 94 Absatz 3 StPO).
Durch die Sicherstellung entsteht in jedem Fall ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis.
Die Kosten der Sicherstellung fallen dem Verantwortlichen zur Last.
Unterform der Sicherstellung ist die Beschlagnahme, bei der die Sache gegen den Willen des Berechtigten in Gewahrsam genommen wird. Hierfür bedarf es besonderer Voraussetzungen.
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http://www.rechtslexikon-online.de/Sicherstellung.html (Archiv-Version vom 09.06.2013)