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Vermisstenfall Madeleine McCann

17.258 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Portugal, 2007 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisstenfall Madeleine McCann

28.11.2022 um 23:45
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Wie will man den denn vollstrecken wenn er schon in Haft ist?
Die Vollstreckung des neueren Hafbefehls beginnt, sobald die Vollstreckung des älteren endet. Nennt sich Wikipedia: Überhaft


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Vermisstenfall Madeleine McCann

29.11.2022 um 02:24
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Die Vollstreckung des neueren Hafbefehls beginnt, sobald die Vollstreckung des älteren endet. Nennt sich
Zitat von NicNicNicNic schrieb:wird es dann zur Vollstreckung kommen, sobald ein Ende der jetzigen Haftzeit absehbar ist - denn dann besteht ja Flucht-/Wiederholungsgefahr
Nein es geht hier nicht um den Zeitpunkt, sondern darum, daß, wenn er auf Grund einer Tat ausgeliefert wurde an Deutschland, wegen nichts anderem gegen ihn ermittelt oder verhandelt werden darf.
Schon die Sache mit der Amerikanerin, wegen der er jetzt im Knast sitzt, war laut fragwürdig, ging aber gerade noch durch.
Es geht dabei um den spezialtätsgrundsatz.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

29.11.2022 um 03:06
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:OpLibelle schrieb:
Die Vollstreckung des neueren Hafbefehls beginnt, sobald die Vollstreckung des älteren endet. Nennt sich
NicNic schrieb:
wird es dann zur Vollstreckung kommen, sobald ein Ende der jetzigen Haftzeit absehbar ist - denn dann besteht ja Flucht-/Wiederholungsgefahr
Nein es geht hier nicht um den Zeitpunkt, sondern darum, daß, wenn er auf Grund einer Tat ausgeliefert wurde an Deutschland, wegen nichts anderem gegen ihn ermittelt oder verhandelt werden darf.
Schon die Sache mit der Amerikanerin, wegen der er jetzt im Knast sitzt, war laut fragwürdig, ging aber gerade noch durch.
Es geht dabei um den spezialtätsgrundsatz.
Das ist richtig.

Freilich ist er derzeit in Haft, also scheint einem Beobachter der zweite Haftbefehl gar nicht notwendig, aber die Haft geht irgendwann zu Ende, und wenn man ihn dann noch gerne behalten will, muss der neue rechtsgültig sein, und darum geht es jetzt.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

29.11.2022 um 08:23
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das ist richtig.

Freilich ist er derzeit in Haft, also scheint einem Beobachter der zweite Haftbefehl gar nicht notwendig, aber die Haft geht irgendwann zu Ende, und wenn man ihn dann noch gerne behalten will, muss der neue rechtsgültig sein, und darum geht es jetzt.
Kannst du mir vielleicht erläutern, in wie fern, es überhaupt noch möglich wäre, den spezialitätsgrundsatz auszuhebel?

Denn die Auslieferung ist über 2 Jahre her, wegen einer Haftstrafe.
Schon damals hätte er doch nicht wegen anderer Taten verfolgt werden dürfen. Irgendwie hatten es geschafft, dies zweifelhaft zu umgehen mit nachträglicher Zustimmung für den Fall der Amerikanerin.
Nicht ganz sauber, aber ok, das ist halt so.

Aber jetzt ermitteln und verfolgen Sie ihn seit Jahren, obwohl dies eigentlich dem Spezilitätsgrundsatz widerspricht bzw nach diesem sogar ausgeschlossen ist.
Es dürfte doch eigentlich nicht möglich sein, über 2 Jahre nach Auslieferung noch weitere Genehmigung zu erteilen, denn dann würde der spezialitätsgrundsatz doch ad absurdum geführt.


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29.11.2022 um 09:37
@blacklady2309
Das gehört zu der mMn eh schon merkwürdigen Behandlung der Fälle des CB. Er war ja zum ersten Mal wegen eines an Portugal gerichteten Auslieferungsersuchens nach Deutschland gebracht worden und zwar wegen eines 2017 in Portugal verübten Kindesmissbrauchs.

Zuvor gab es aber in Deutschland 2011 das Drogenverfahren in Niebüll.

Dann verliess er nach Verbüssung der Strafe für die erste Tat Deutschland wieder, das daraufhin wieder einen europäischen Haftbefehl erliess, und zwar diesmal um die Strafe für die deutsche Drogentat zu vollstrecken. CB wurde in Italien aufgefunden und dann aufgrund des deutschen Haftbefehls im Oktober 2018 nach Deutschland überstellt.

Kaum war er wieder in Deutschland, warf die Staatsanwaltschaft ihm jetzt auch die Vergewaltigung in Portugal in 2017 vor.

Dieses Konvolut an Anklagen und Haftbefehlen hat offensichtlich die deutsche Justiz verwirrt. Es ergaben sich mehrere Verfahren, die erst vor dem OLG Braunschweig und dann dem BGH landeten, und hauptsächlich die Frage betrafen, ob der Spezialittenschutz aus der ersten Auslieferung, also der aus Portugal, noch gelte. Der BGH sah sich ausserstande, diese Frage zu klären und hat sie dann dem EuGH vorgelegt. Der entschied dann 2020 dass der Schutz dieser Auslieferung erloschen war, weil CB freiwillig Deutschland verlassen hatte. Damit galt der neue Haftbefehl, den Italien vollstreckt hatte.

Entscheidung des EuGH: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=231565&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Nun ergab sich aber, dass nach der Übergabe an Deutschland die deutsche Staatsanwaltschaft auch noch Anklage wegen der Vergewaltigung 2017 in Portugal erheben wollte. Eigentlich ist eine Strafverfolgung wegen §83h IRG hier nicht möglich, da diese Tat nicht im Auslieferungsersuchen an Italien enthalten war.

Nun aber gibt §83h (2) Nr.5 die Möglichkeit, eine Strafverfolgung doch durchzuführen, wenn entweder der Angeklagte oder der Auslieferungsstaat, hier also Italien, dem zustimmen. Deutschland ersuchte Italien erst nach der Übergabe darum und Italien stimmte dann 2019 zu.

Weder EuGH noch BGH sind darauf weiter eingegangen. So kam es zu Prozess und Verurteilung. Der BGH beschäftigte sich nur mit der Problematik der Gesamtfreiheitsstrafe aus all dem https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/6/20/6-41-20-2.php

Nun soll nach mehreren Jahren noch einmal eine damals im Auslieferungsersuchen nicht aufgeführte Reihe von Straftaten verfolgt werden.

Meiner Meinung nach hast Du, @blacklady2309 , ganz Recht, dass dies eigentlich nicht möglich sein sollte, wenn der § 83h IRG irgendeinen Wert haben soll. Tatsache aber scheint zu sein, dass bisher nirgendwo festgelegt wurde, innerhalb welcher Fristen ein ausliefernder Staat nachträglich noch seine Zustimmung geben kann. Wie gesagt, damals im 1. Verfahren wurde der Antrag binnen weniger Tage nach der Ausliefeung gestellt und EuGH und BGH winkten das durch. Jetzt sind bereits Jahre vergangen.

Ich kann mir daher vorstellen, dass, wenn Italien nun auch wieder zustimmt, der Fall noch einmal bei BGH und vielleicht sogar EuGH landen wird, um diese Frage zu klären.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

29.11.2022 um 10:29
Egal wie — aus meiner Sicht muss immer die Gefährlichkeit des Beklagten berücksichtigt werden, die er über Jahrzehnte mittlerweile unter Beweis gestellt hat..

und ICH kann sagen, er würde es bei jeder Gelegenheit wieder versuchen..

dass unter solchen Vorkommnissen und Vorraussetzungen überhaupt darüber diskutiert wird, wie B. einer weiteren Anklage entkommen könnte, erschüttert mich....


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Vermisstenfall Madeleine McCann

29.11.2022 um 11:00
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und ICH kann sagen, er würde es bei jeder Gelegenheit wieder versuchen..

dass unter solchen Vorkommnissen und Vorraussetzungen überhaupt darüber diskutiert wird, wie B. einer weiteren Anklage entkommen könnte, erschüttert mich....
Das liegt vielleicht daran, das du und auch andere nach bauchgefühl urteilen möchte, was ja auch verständlich ist.
Das verübel ich auch niemandem

Ich allerdings und ich vermute auch @Rick_Blaine und andere gehen dies pragmatischen an, da wir lieber eine rechtsstaatliche, Zweifelsfrei Verurteilung wünschen, die auch standfest und rechtswirksam ist.

Ja auch ich würde CB nicht in die Nähe meiner Kinder und mittlerweile Enkel, sowie meiner tiere lassen, da ich denke, das er gefährlich ist.
Dies denke ich auch von anderen, bei manchen liege ich damit vielleicht falsch.

Aber trotzdem sollte eine Verurteilung immer auf Fakten und Gesetzeskonform stattfinden.

Auch ging es, wenn du nochmal richtig liesst, nicht darum, wie CB drum rum kommt, sondern darum, wie die StA Braunschweig es überhaupt schaffen könnte, diesen Spezialitätsgrundsatz auszuhebeln.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

29.11.2022 um 11:14
Sorry, Zeit war abgelaufen.

Wäre ich die StA Braunschweig, würde ich jetzt alles ausermitteln und ansonsten die füsse stillhalten und ihn wenn er entlassen wird beobachten. Wenn er an Tag 46 immer noch in Deutschland ist, wieder verhaften und anklagen, wenn er aber ins Ausland geht wieder mit europäischen und internationalem Haftbefehl und Auslieferung einmassieren und wegen allem anderen rechtssicher anklagen.

Denn wenn, wie @Rick_Blaine, schrieb, es wahrscheinlich auf Grund der Diskrepanz, mit dem Spezialitätsgrundsatz, noch einmal vor den EuGH geht, und man sich näher damit befasst, könnte, wenn es dumm kommt, auch das jetzige Urteil wegen der Amerikanerin kippen.


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29.11.2022 um 11:44
Einfach der guten Ordnung halber nachfolgend der Link zur Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig vom 28.11.2022 bzgl. dem Erlass des Haftbefehls gegenüber C.B.:

https://landgericht-braunschweig.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilung-vom-28-11-2022-haftbefehl-217625.html


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29.11.2022 um 12:31
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Das liegt vielleicht daran, das du und auch andere nach bauchgefühl urteilen möchte,
das liegt nicht an irgendwelchen Bauchgefühlen sondern an tatsächlich Erlebten..
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:trotzdem sollte eine Verurteilung immer auf Fakten und Gesetzeskonform stattfinden.
das wird sie — wenn der Täter zweifelsfrei identifiziert wurde..


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29.11.2022 um 12:35
Danke für den Link zur Pressemitteilung

@Tamins

daraus interpretiere ich, dass die Anklage zugelassen ist..

eine gute Nachricht für alle Opfer und für die Allgemeinheit..


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29.11.2022 um 13:07
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:daraus interpretiere ich, dass die Anklage zugelassen ist..
Wie kommst Du darauf. Aus der Pressemitteilung ergibt sich doch, dass über die Zulassung der Anklage noch nicht entschieden wurde (Zitat: "Die Entscheidung erfolgte im Zwischenverfahren")?

Und mit einer Entscheidung dürfte auch nicht so bald zu rechnen sein. (Zitat: "Eine Vollstreckung des Haftbefehls ist derzeit nicht möglich, da es hierfür der Zustimmung Italiens bedarf (vgl. § 83 h IRG)..." Wenn sie schon richtigerweise erkannt haben, dass ihr Haftbefehl nicht vollstreckbar ist, werden sie wohl auch bemerkt haben, dass die Anklage gegenwärtig nicht zulassungsfähig ist).


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29.11.2022 um 13:09
@OpLibelle
wenn das Gericht nicht willig wäre die Anklage zuzulassen, bräuchte es den Haftbefehl nicht.. — denke ich in meiner Naivität..


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29.11.2022 um 13:26
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:denke ich in meiner Naivität..

Ich denke, Du denkst da durchaus richtig. Nur, zwischen
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:willig wäre
und
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:zugelassen ist..
ist ein Unterschied von so ein, zwei Jahren, falls das ganze wieder vor BGH und EUGH und sonstnoch wo hingeht, bevor klar ist, was eine Zustimmung Italiens rechtlich Wert ist, sofern diese denn überhaupt erfolgt.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

29.11.2022 um 13:31
ich will auch hoffen, dass Fülschers Arme nicht länger wachsen als sie sind und die anstehenden Verfahren zeitnah abgewickelt werden können.. nicht dass zum Schluss B. grinsend sein nächstes Opfer suchen kann.. — obwohl er sucht er ja nicht.. er nimmt sich..


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29.11.2022 um 13:55
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich kann mir daher vorstellen, dass, wenn Italien nun auch wieder zustimmt, der Fall noch einmal bei BGH und vielleicht sogar EuGH landen wird, um diese Frage zu klären.
Das denke ich nicht, die Frage ist vom EuGH geklärt. Der Staat durfte wegen weiterer Taten ermitteln und man kann den Ausgelieferten sogar aburteilen, man darf eine Haft nur nicht vollstrecken. Für die Vollstreckung bedarf es dann der Zustimmung des ausliefernden Staates, die nun eingeholt wird.
Aus dem entsprechenden Urteil des EuGH, 01.12.2008 - C-388/08 PPU:
Bei dieser Ausnahme kann eine Person daher wegen einer „anderen Handlung“ als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt, verfolgt und zu einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßnahme verurteilt werden, ohne dass das Zustimmungsverfahren durchzuführen wäre, sofern während der Strafverfolgung keine freiheitsbeschränkende Maßnahme angewandt wird. Wird diese Person jedoch zu einer freiheitsbeschränkenden Strafe oder Maßnahme verurteilt, ist die Zustimmung erforderlich, damit die Strafe vollstreckt werden kann.
Diese Auslegung schließt an Art. 10 Abs. 1 Buchst. b des Übereinkommens von 1996 an, wie sich aus dem vom Rat am 26. Mai 1997 gebilligten Erläuternden Bericht zu diesem Übereinkommen ergibt (ABl. 1997, C 191, S. 13). Nach diesem Bericht kann ein ersuchender Mitgliedstaat bei Handlungen, die nicht dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegen, auch wegen einer strafbaren Handlung, die mit einer die persönliche Freiheit beschränkenden Strafe bedroht ist, die Strafverfolgung einleiten oder fortsetzen oder die betreffende Person aburteilen, sofern die persönliche Freiheit der Person weder während des Strafverfahrens noch als Folge desselben eingeschränkt ist. Bei einer Verurteilung der Person zu einer Strafe oder Maßregel der Sicherung und Besserung mit Freiheitsentzug kann dieses Urteil dem Bericht zufolge nur vollstreckt werden, wenn der ersuchende Mitgliedstaat entweder die Zustimmung der betreffenden Person oder die Zustimmung des ersuchten Staates erlangt hat.
Quelle


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29.11.2022 um 19:00
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Ja auch ich würde CB nicht in die Nähe meiner Kinder und mittlerweile Enkel, sowie meiner tiere lassen, da ich denke, das er gefährlich ist.
Nun kann man Kinder aber nicht 24 Stunden am Tag bewachen und darum im schlimmsten Fall gar nicht verhindert, dass sich ihnen ein pädophiler Straftäter nähern könnte.


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29.11.2022 um 21:45
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Nun kann man Kinder aber nicht 24 Stunden am Tag bewachen und darum im schlimmsten Fall gar nicht verhindert, dass sich ihnen ein pädophiler Straftäter nähern könnte.
was die Szenerie eindeutig beweist, in der B. dreist auf dem Spielplatz vor Kindern onaniert — und das obwohl die Eltern in Sichtweite zugegen waren.. selbes tat er am Strand von Salema

in der Spielplatz Sache zB gilt er als eindeutig identifiziert.. ich kann mir kaum vorstellen, dass das zum Vorfall in Salema oder zu Hazel B. anders sein sollte..


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30.11.2022 um 02:45
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Das liegt vielleicht daran, das du und auch andere nach bauchgefühl urteilen möchte, was ja auch verständlich ist.
Das verübel ich auch niemandem

Ich allerdings und ich vermute auch @Rick_Blaine und andere gehen dies pragmatischen an, da wir lieber eine rechtsstaatliche, Zweifelsfrei Verurteilung wünschen, die auch standfest und rechtswirksam ist.
Richtig, anders als @FadingScreams , die ja CB schon lange vorverurteilt hat und für alles Übel in der Welt verantwortlich machen möchte, setze ich auf rechtstaatlich einwandfreie Verfahren, auch wenn sich darin erweisen sollte, dass CB ein Monster ist.
Zitat von PalioPalio schrieb:Das denke ich nicht, die Frage ist vom EuGH geklärt.
Nicht ganz, es wurde bisher nicht geklärt ob in solchen Fällen irgendwelche Fristen zu wahren sind oder nicht. Ob also nach zwei, oder zehn oder zwanzig Jahren oder wann auch immer ein ersuchter Staat noch nachträglich zustimmen kann oder nicht. Meiner Meinung nach wäre es wünschenswert das zu klären, egal wie.


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30.11.2022 um 08:05
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nicht ganz, es wurde bisher nicht geklärt ob in solchen Fällen irgendwelche Fristen zu wahren sind
In der gesetzlichen Vorschrift (§ 83h Abs 2 Nr. 5 IRG) steht keine Frist und der EuGH wird für Herrn Brückner auch keine einbauen.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bei der Strafverfolgung und das reicht.
@FadingScreams hat die Sachlage also gar nicht falsch erkannt, es gibt jedenfalls keinen Grund, den User persönlich anzugreifen.


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