Rick_Blaine schrieb:Mag sein, dass ich als Strafverteidiger skeptischer bin als andere, aber ich schliesse mich hier an. Was bisher öffentlich bekannt ist, würde mir als Brückners Verteidiger nicht den Schlaf rauben. Es gibt bisher noch kein einziges Indiz, das ihn in einen unwiderlegbaren Zusammenhang zur Tat bringt.
Das mag sein. Bei der Verurteilung wegen Vergewaltigung an der 72 jährigen Amerikanerin, gab es Stimmen, wie u.a. sein Anwalt Fülscher, welche(r) meinte(n), dass Brückner niemals hätte verurteilt werden dürfen.
"Hauptbestandteil" für die rechtskräftige Verurteilung sollen die Aussagen von Manfred S. und Helge B. gewesen sein. Letzterer ist durch unzählige Dokus zum Fall öffentlich bekannt geworden.
Wie ich bereits schon einmal äußerte, sind das sehr suspekte Personen und kommen ebenfalls aus einem kriminellen Umfeld. Die Zeugen überzeugten jedoch das Gericht mit ihrer Aussage und das Gericht sprach den Angeklagten schuldig.
Wenn es sich bei Christian Brückner um einen Ersttäter ohne Vorstrafen damals gehandelt hätte, er die Latte an Straftaten, wie Missbrauch, Diebstahl, Handel mit Drogen, Besitz von Kinderpornographie nicht in seiner Agenda gehabt hätte, dann wäre er vielleicht freigesprochen worden und das Gericht nicht voreingenommen gewesen.
Und genau darin liegt das Problem meiner Meinung nach. Dieser Mensch ist stigmatisiert. Wobei er sich allerdings permanent selbst in so eine Lage gebracht hat, da er immer wieder unterschiedliche Straftaten begangen hat. Mal Beschaffungskriminaliät, um sein Lebensstil zu finanzieren, mal der sexuelle Missbrauch, um seine kranke sexuelle Präferenz auszuleben, usw. Keinerlei Einsicht und 5 Vorstrafen wegen unterschiedlicher Delikte.
So ist ein Profil eines Täters enstanden, insbesondere auch durch die fragwürdige Berichterstattung der Medien in diesem Fall, keine Frage, was auch wenn die Rechtsstaatlichkeit zu wahren ist, ein Gericht beeindruckt und zwangsläufig zu einer Vorverurteilung führte.
Dazu kamen immer mehr Details ans Licht, die einen nicht mehr an "Zufall" glauben lässt, dass er nicht der Täter im Fall Maddie MC Cann ist, auch wenn diese Straftat dem Beschuldigten "noch" nicht zweifelsfrei nachgewiesen kann.
Diese Aspekte, sowie mögliche Indizien, welche die StA noch in der Hinterhand haben könnte, sind meines Erachtens durchaus eine Grundlage, dass ein möglicher Strafprozess kurz bevor steht.
Ich möchte nicht falsch interpretiert werden. Ich vertrete die Auffassung, dass man eine derartige Tat einwandfrei jurisitisch nachweisen sollte. Habe aber die Befürchtung das dies nicht möglich ist und es sich so oder so um einen reinen Indizienprozess handeln wird.
Es spielt dabei eine untergeordnete Rolle für die StA, wieviele Indizien dazu vorliegen müssen, um eine Anklage zu erheben. Das Bild aus der Sichtweise der StA muss stimmig und die Indizienkette schlüssig sein.
Ahmose schrieb:Es gibt zwar keine direkte zeitliche Obergrenze für Ermittlungen, aber dennoch sind Behörden angehalten Ermittlungen möglichst zügig abzuschliessen. Es ist nicht so, das die StA hier nun ewig weiterermitteln darf. Wenn es keine neuen Ermittlungsansätze gibt, muss man irgendwann die Ermittlungen einstellen.
Nein. Es gibt dazu keine gesetzliche Vorlage, wie lange Ermittlungen laufen müssen. Er sitzt derzeit wegen anderer Delikte die nächsten Jahre ein. Wenn sich weitere mögliche Ermittlungserkenntnisse ergeben ( sowie in der Dokumentation am Montag) können die Ermittlungen jederzeit weiterlaufen. Ein Ermittlungsverfahren, selbst wenn die Ermittlungen nicht zielführend sein werden, kann zwar eingestellt werden, aber bei neuen Hinweisen jederzeit wieder aufgenommen werden. Damit ist Brückner niemals raus aus dem Fokus.