Ahmose schrieb:Die meisten Bankräuber oder andere Straftäter sind nicht in Sicherungsverwahrung. Das ist nämlich an hohe Hürden gebunden. Es muss auf jeden Fall vom Straftäter eine hochgradige Gefahr ausgehen und schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten zu erwarten sein. Und genau das ist bei CB ja eher unwahrscheinlich, außer es gelingt ihm einen Mord nachzuweisen. Wegen Drogenhandel, Exhibitionismus oder sogar einer einzelnen Vergewaltigung kommt man eher nicht in Sicherungsverwahrung.
Wobei jetzt natürlich auch nicht alle Mörder in Sicherungsverwahrung sind.
Die Verhängung von Sicherheitsverwahrung ist im 2 StGB definiert, was natürlich im Ermessen des Gerichts liegt, diese dann auch zu verhängen.
Sofern ein Täter drei vorsätzliche Straftaten begangen hat, durch die er jeweils Freiheitsstrafen zu einem Jahr verwirkt hat, "kann ein Gericht die Sicherheitsverwahrung anordnen". Das zumindest ist die "grobe Theorie", was die Voraussetzung betrifft.
Insofern würde ich es bei einem notorischen Straftäter wie es Brückner meiner Meinung nach ist, definitiv nicht ausschließen, wenn man ihm weitere Straftaten zur Last legt, dass dann später einen Sicherheitsverwahrung in Betracht kommt.
Es ist aktuell zumindest unklar, ob er für weitere Straftaten an der Algarve, wie weitere Vergewaltigungen und Einbrüche in Frage kommt.
Es hieß vor ein paar Monaten, dass weitere Ermittlungen gegen Brückner geführt werden, die nichts mit dem Vermisstenfall MC Cann zu tun haben, welche in diesem Zusammenhang stehen.
Bislang bleibt nach wie vor festzuhalten, dass man im Fall Maddie wirklich nichts handfestes vorzuweisen hat und die Statsanwaltschaft sich da möglicherweise vergaloppiert hat was dem eindeutigen Nachweis einer Täterschaft Brückners betrifft.