AlteTante schrieb:Wäre es vielleicht denkbar, dass die Behörden sich weitere Erfolge bei anderen Verbrechern an Kindern versprechen, wenn sie noch nicht alles preisgeben? Etwa, dass sie durch ihr (hoffentlich ja doch) vorhandenes Wissen weitere Kinderschänder auffliegen lassen können?
Das wäre doch ein nachvollziehbarer Grund, alles möglichst lange in der Schwebe zu lassen.
Das glaube ich eher weniger. Die Verbindungen zu weiteren Vermisstenfällen, Inga, Rene, usw. konnte man schon vor Monaten ausschließen. Ich denke, dass das Hauptaugenmerk der Ermittlungen gegen Brückner, so wie ja in diversen Printmedien zu lesen gewesen ist, um die Vergewaltigungsserie in Portugal, wo mehrere Frauen von einem maskierten Täter überfallen worden sind, dreht. Wie u.a. die Vergewaltigung an der Irin, wo man Brückner für den Täter hält. In dieser Richtung wird ja derzeit ermittelt gegen Brückner und die Ermittlungen sind schwerpunktmässig darauf fokussiert. Dabei wird auch sehr deutlich, dass man von behördlicher Seite nicht die Absicht hat Brückner nach seiner Haftstrafe wegen Vergewaltigung so schnell wieder auf freien Fuss zu lassen und alles versuchen wird, ihm weitere Straftaten nachzuweisen, wo er als Täter für in Frage kommt. Das schließt natürlich auch nicht den Missbrauch weitere Kinder aus, sofern es die denn gegeben hat.
falstaff schrieb:Wenn es derartig durchschlagende Beweise gibt, warum gibt es bisher noch keine Anklage? Beweise werden doch nicht besser, wenn sie länger abhängen. Und warum kann man die nicht in der Öffentlichkeit kommunizieren? Spätestens im Prozess kämen sie doch ohnehin auf den Tisch und der Angeklagte selbst würde noch viel früher davon erfahren.
Ich komme ja aus der Region, wie ich schon mal schrieb und war auch bei diversen Gerichtsprozessen in Braunschweig zugegegen. Das Braunschweiger Gericht ist nicht unbedingt dafür bekannt, dass man dort eine Klage, die auf reinen Indizien beruht wie im Fall Brückner, so ohne weiteres zulässt. Ich kann mich an einen Fall erinnern aus den 90er Jahren. Der Mordfall Yasmin Stieler. 2008 wurde ein damals 41 Jähriger dazu festgenommen und saß deswegen auch in Untersuchungshaft. Man hatte bei seinem ehm. AG einen Spaten gefunden, wo die anhaftende Erde mit dem Tatort, wo die Körpteile von Yasmin gefunden worden, übereinstimmten. Die StA Braunschweig reichte Klage ein. Das Landgericht Braunschweig war nicht der Ansicht, dass dies als Beweis ausreichte und verwarf die Anklage. Später wurde dies dann auch vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt. Der Verdächtige wurde nach sechsmonatiger Untersuchungshaft entlassen.
Was ich damit sagen will ist, dass die StA Braunschweig sehr gut einschätzen kann, inwieweit eine Klage vor Gericht zugelassen wird und ob die bisherigen Indizien tatsächlich für eine Anklage ausreichen könnten. Vielleicht ist die längst in Planung?