Coldcases schrieb:Tamins schrieb:
Was heißt denn in dem Fall für den Strafverteidiger "bald"?
Ich denke, er meint damit Anfang August, sofern das Urteil wegen der Vergewaltigung nichts rechtskräftig wird. Aber es ist vorstellbar und auch nicht unrealistisch, dass er bald wieder frei sein könnte.
Ich zitiere dann nachfolgend einfach den Kommentar von
@DGZ77 der ein wenig später eingefügt wurde. Er führt einen Bericht des NDR an wo, alles sehr gut auf den Punkt gebracht wurde. Erspart mir selber wer weiß wie viel noch zusätzlich anzuführen:
DGZ77 schrieb (Beitrag gelöscht):"...Sollte der Europäische Gerichtshof der Rechtsauffassung des BGH und des Landgerichts folgen, dann wird der Bundesgerichtshof das Braunschweiger Urteil trotzdem noch auf mögliche Formfehler prüfen. Liegen die nicht vor, wird das Urteil vom 16. Dezember rechtskräftig und der Verdächtige im Fall "Maddie" bleibt im Anschluss an seine aktuelle Haftstrafe im Gefängnis. Sollte der EuGH dagegen feststellen, dass es bei dem Gerichtsverfahren zu der Vergewaltigung einen Formfehler im Zusammenhang mit der früheren Auslieferung des Beschuldigten aus Portugal gab, müsste der BGH das Urteil aufheben. Auch ein Europäischer Haftbefehl dürfte dann nicht angewandt werden. Die Folge: Der 43-Jährige müsste Anfang kommenden Jahres freigelassen werden, denn am 7. Januar 2021 hat der Verdächtige im Fall "Maddie" seine aktuelle Haftstrafe vollständig abgesessen..."
(Hervorhebung durch den Verfasser)
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Fall-Maddie-EuGH-prueft-fruehere-Verurteilung,maddie186.html#:~:text=Liegen%20die%20nicht%20vor%2C%20wird,seine%20aktuelle%20Haftstrafe%20im%20Gef%C3%A4ngnis.Also, wenn wirklich der "worst case" eintritt und der EuGH kippt das Urteil bzgl. der Vergewaltigung der 72-jährigen, so hat der TV C.B. immer noch seine reguläre Haftstrafe abzusitzen wegen der er derzeit in Kiel einsitzt. Und das heißt, dass er erst mal bis Anfang kommenden Jahres noch in Haft bleibt, weil die Flensburger StA hierzu auch schon Stellung bezogen hat, dass man ihn sicherlich nicht wegen guter Führung den Rest dieser Strafe erlassen wird. Das ist erst mal so.
Dann gibt es eben dieses Urteil bzgl. der Vergewaltigung an der 72-jährigen Amerikanerin, auch das steht, leider aber eben mit dem Makel, dass evtl. die Auslieferung der Portugiesen an die deutschen Behörden diesbezüglich gemäß EU-Recht nicht rechtens war. Das wird jetzt erst mal im August wohl entschieden. Die Verhandlung dazu fand ja gestern statt.
Und dann haben wir zusätzlich noch die Ermittlungen im Fall Madeleine McCann, die laufen und sind für uns alle nur schwer einsehbar.
Insgesamt reden wir also von drei unterschiedlichen Paar Schuhen die man bitte getrennt voneinander immer betrachten sollte. Allein nur wegen des ersten Paar Schuhe wird der TV C.B. mindestens bis Anfang nächsten Jahres noch seine Haftstrafe in Kiel verbüßen......also nix mit "bald" wie es sein Strafverteidiger da einfach mal so in den Raum geschmissen hat.