OpLibelle schrieb:Ich finde das Auftreten des Herrn Wolters ziemlich unerträglich. Wenn er "konkrete Beweise" hat, dann soll er - nein: muss er - Anklage erheben und sollte seine Zeit nicht damit verplempern, im australischen Fernsehen Interviews zu geben oder bei XY hilflos im Nebel nach irgendwelchen port. Rufnummern herumzustochern - oder er hat eben genau keine "konkreten Beweise", dann sollte er das auch nicht behaupten.
Am Anfang war ich auch recht zuversichtlich, habe tatsächlich geglaubt, dass irgendetwas konkretes vorliegen muss, zumal die StA Braunschweig eigentlich auch nicht unbedingt dafür hier in der Region bekannt ist, dass sie halbe Sachen machen.
Mittlerweile kommt man immer mehr zu der Erkenntnis, dass man sich da doch zu weit aus dem Fenster gelehnt haben dürfte und in den letzten Tagen auch deutlich relativiert hat und nicht wirklich etwas handfestes zu haben scheint.
Was ist denn bekannt? Im Grunde genommen überhaupt nichts, ausser Annahmen, dass es B. gewesen sein könnte. Seine Strafakte, Profil und die örtliche Nähe KÖNNTE darauf schließen das er es gewesen ist.
Mir ist auch nicht wirklich klar, was die Identifikation des Anrufers mit der port. Rufnummer, wenn man die Person doch noch ermitteln sollte , für einen "bahnbrechenden Erfolg" hinsichtlich einer möglichen Tat B. für eine Relevanz hätte?
Erhoffen sich die EB dadurch eine möglichen Komplizen und Mitwisser ausfindig machen zu können?
Dieses Telefonat kann rational ganz einfach erklärt werden und muss nicht zwingend mit einem Verbrechen zu tun haben.