SomertonMan schrieb:Das Roaming wurde erst kürzlich abgeschafft. Es wurde immer empfohlen, dass man sich im Urlaub im Ausland eine Prepaid eines dortigen Netzanbieters kauft, weil sonst das Telefonieren viel zu teuer ist.
Ja, mir ist schon klar was "Roaming" bedeutet und deswegen habe ich auch explizit darauf verwiesen, dass man doch bitte erst recht Einheimische anspricht.
Gehen wir meinetwegen aber den Aspekt des Roaming in diesem Fall ein wenig genauer an. Wenn wir wirklich mal von der These ausgehen, dass eine ausländische Person aus "Kostengründen" sich vielmehr eine portugiesische Prepaidkarte angeschafft hat um eben in Portugal entsprechend ein
anonymes Telefonat führen zu können, dann dürfte doch wohl klar sein, dass man diese Person
nie im Leben ausmachen wird wenn er die Nummer
nur dazu genutzt hat, um für den betreffenden Zeitpunkt um den 02. / 03.05.2007 unerkannte Handygespräche zu führen. Diese Person dürfte in dem Fall völlig im Nirvana verschwunden sein und ein Aufruf ob die Handynummer bekannt sei völlig zwecklos.
Also welche Grundvorraussetzung sollte erst mal gegeben sein, wenn man anfragt ob die "portugiesische" Handynummer jemand geläufig ist? ...... Nun ich würde sagen, jemand müsste dennoch von dieser Nummer angerufen worden sein und das eben am besten in Portugal zu dem damals wichtigen Zeitpunkt um den 02. / 03.05.2007 ! ......Dies setzt aber wieder voraus, dass der Besitzer der damaligen Handynummer
bewusst auch andere Personen eben angerufen hat und das bedeutet wiederum, dass er nicht anonym diese Handynummer genutzt bzw. gar weiter gegeben hat!...... Ergo macht es also auch besonders Sinn, jene Personen anzusprechen welche eben damals in Portugal mindestens auch gelebt haben!
Und nein,
@hyetometer 's
Theorie ist ganz bestimmt nicht plausibler!