@BullevonTölz Du romantisierst Ermittlungen und Rechtsprechung sehr. Es gibt nicht nur den Beweis der Schuld und Unschuld. Es gibt auch ein dazwischen, was für die meisten Freisprüche gilt. Du wilst saubere Rechtsprechung durch Intuition ersetzen.
BullevonTölz schrieb:Ich denke mal zum Einen liegen ihnen Erkenntnisse vor, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind und zum Anderen beruht alles auf jahrelanger Erfahrung und Menschenkenntnis. Dass man sich täuschen kann, ist natürlich möglich.
So ist es, Ermittler können sich täuschen. Und Du darfst nicht vergessen, dass er sich angeblich 100%ig sicher sei, hat Wilfling nie behauptet, er wurde nur falsch zitiert. 100% kann es in der Realität aber auch nie geben, ich frage mich schon, wie man so etwas sagen kann.
BullevonTölz schrieb:Ob man hier immer von Glück reden kann, bezweifle ich. Zumindest sollte man als Staatsanwalt nicht die Hände verschränken, sondern eine Untersuchungshaft anberaumen (allgemein, nicht auf diesen Fall bezogen), so dass die Möglichkeit besteht, den Täter eindeutig zu überführen oder eben einen TV wegen bewiesener Unschuld freizusprechen. . Aber einfach nichts zu machen, wenn sich Ermittler sicher sind, bringt niemanden weiter außer den Mörder. Ein eventuell TV wird sein Leben lang verdächtigt und der Mörder läuft frei herum.
Das muss immer erst geprüft werden. Die sogenannte "Sicherheit" muss auch eine Grundlage besitzen. Du vergisst, wie stark Haft in die Freiheit eines Menschen eingreift. Glücklicherweise gibt es daher an die U-Haft hohe Anforderungen (dringender Tatverdacht). Und das prüft die StA und auch Gerichte, die StA verschränkt sicher nicht die Hände. Die StA greift aktiv in die Untersuchungen ein und bestimmt nachzubessernde Punkte.
Die Unschuld kann in dem meisten Fällen nicht bewiesen werden. Laut Gesetz gibt es nur bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen keinen Freispruch "2. Klasse". Der Unsinn ist glücklicherweise rein gesetzlich abgeschafft, früher gab es nur Haftentschädigung bei Freisprüchen bei erwiesener Unschuld in der Realität also so gut wie nie.
Leider hat der BGH das diesen Unterschied dann doch wieder eingeführt, weil man einem Freigesprochenen wegen erwiesener Unschuld diesen Titel nicht verwehren kann, weil er sonst stigmatisiert bleibt. Die Bevölkerung ist eben noch lange nicht so weit.
Und wenn man wirklich so vor gehen würde, nur auf Intuition jemanden eine Prozess zu machen, bedeutet das, dass noch weitaus mehr Menschen stigmatisiert werden. Denn meistens gehen die Ermittler nicht voreilig an die Presse.
Davon hat auch niemand etwas und führt auch nicht zu besserer Aufklärung. Ganz im Gegenteil, denn solange ein prozessuales Verfahren läuft, nur weil Ermittler sich angeblich sich "sicher" sind, dann erfogt in den meisten Fällen keine weiteren Ermittlungen und es geht kostbare Zeit verloren.
Ein prozessuales Verfahren ist auch ohne U-haft möglich, hier sind die Anforderungen nicht so hoch, es reicht ein hinreichender Tatverdacht, etwas mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit für einen Schuldspruch. Selbst das lag hier nicht mal vor.