Chicamausi1306 schrieb:Guter Gedanke aber warum sollte eine Haushälterin mitten in der Nacht anrufen und nicht zu normalen Geschäftszeiten?
Meine Überlegung ist, dass sie es halt tagsüber als Haushälterin nicht machen kann, weil die Gefahr bestand, dass ihr Arbeitgeber es mitbekommt, bzw. dessen (evtl. ahnungslose Ehefrau) und vom Telefon ihres Arbeitgebers konnte sie nicht die Polizei anrufen, das ist doch klar. Handys gabs noch nicht.
Der AG könnte als selbstständiger Besserverdiener doch sein Anwaltsbüro oder seine Arztpraxis, sein Architekturbüro im gleichen Gebäude, wie sein Wohnhaus gehabt haben.
Das war damals nicht unüblich, viele Ärzte/ Anwälte/ Freiberufler hatten größere Häuser, unten war z. Bsp. die Praxis, oben wohnte man privat. Auf dem Grundstück könnte sich dann noch ein verschließbares Gartenhaus befunden haben, mit der besagten Gefriertruhe.
Aber selbst wenn die Haushälterin tagsüber weitestgehend alleine im Haus war, könnte es sein, dass es auch ihre Aufgabe war, für das Mittagessen des Hausherrn zu sorgen.
Ich kenne zum Beispiel einen alleinstehenden, gut situierten Apotheker, der ein großes Anwesen besitzt, dessen Haushaltshilfe unter der Woche Mittags für ihn kocht.
Über Mittag ist die Apotheke zu, dann fährt er nach Hause, isst dort zu Mittag und fährt wieder in die Apotheke. Aber natürlich ist er auch schon mal ungeplant früher oder zwischendurch nach Hause gefahren, etwa weil er etwas vergessen hatte. In der Apotheke hat er auch noch einen angestellten Apotheker, also kann er schon mal wegfahren, um etwas für sich zu erledigen.
Da kann sich eine Haushälterin auch in ähnlichen Konstellationen, doch nie sicher sein, dass der Hausherr nicht überraschend doch auftaucht und hat keine Ruhe, für ein solch brisantes Telefonat mit der Polizei.
Nachts in ihrer Wohnung hingegen kann sie ziemlich sicher sein, dass sie in Ruhe telefonieren kann.
BullevonTölz schrieb:Was heisst, sie hat der Polizei Details über das Haus anvertraut? Waren da neben der Tatsache, dass es an einem Wald im Südosten Münchens stand, noch nähere Details gemeint? Zum Beispiel von Innen- und Aussenansicht und sogar von Einrichtungsdetails? Ich denke die Frau hat nachts angerufen, weil unmittelbar zuvor irgendetwas geschehen sein muss, was sie zu der Annahme verleiten liess, dass sie sicher das Mordhaus kannte.
Ich habe den Eindruck, dass ihr es alle ganz wörtlich nehmt, die Aussage der Zeugin am Telefon mit der Polizei, sie könne der Polizei "das Mordhaus jederzeit zeigen", weil ihr daraus ableitet, dass die Zeugin, die Adresse nicht konkret benennen kann.
Ich selbst habe das nicht so ausgelegt, als könne die Zeugin die Adresse nicht benennen. Ich vermute, dass die Zeugin nicht einfach die Adresse nennen will, weil sie Angst um ihre eigene Sicherheit hat.
Sie will in ihrem eigenen Interesse verständlicherweise nicht, dass die Polizei stante pede etwa eine Streife an diese Adresse schickt, wenn sie weiß, dass dem Hausherrn im Moment des Auftauchens der Polizei dort auf dem Grundstück klar ist, dass der Hinweis nur von ihr gekommen sein kann.
Sie kann ja nicht zwingend davon ausgehen, dass der Hausherr als vermeintlicher Täter gleich verhaftet wird und sie selber sicher ist vor ihm. Oder nehmen wir meinetwegen eine durch einen Eilrichter angeordnete Hausdurchsuchung. Was, wenn der Hausherr die Beweismittel vom Mord an Kristin alle bereits inzwischen vernichtet hat und die Polizei nicht fündig wird?
Dann droht der Dame nicht nur der evtl. Arbeitsplatzverlust, sondern evtl. noch eine Verleumdungsklage.
Die ganze Angelegenheit ist doch viel zu heikel, zumal jemand der eine junge Frau zerstückelt und ermordet hat, mit Sicherheit absolut skrupellos ist und vor nichts zurückschrecken wird.
Wenn die Zeugin Details über das Haus kennt, die über oberflächliche, äußere Merkmale des Hauses hinausgehen und nennen kann, dann weiß sie selbstverständlich auch die konkrete Adresse.
Ich kann mir sowohl vorstellen, dass sie die Polizei anrief, weil Nachts etwas geschehen ist, aber auch, dass sie Nachts anrief, weil sie zuvor nicht den Mut dazu hatte und sich Nachts unbeobachtet und ungestört fühlte. Tagsüber war sie evtl. beruflich eingespannt und konnte nicht ungestört von anderen Mitarbeitern/ Kollegen, telefonieren.
Aber vor allem evtl. auch, weil ihre Beobachtungen ihr Angst gemacht hatten und sie deshalb nur noch schlecht schlafen konnte. Tagsüber konnte sie das Beobachtete evtl. noch halbwegs verdrängen, aber in der Nacht kam es auf bedrückende Weise immer wieder hoch.