BullevonTölz schrieb:Gut das liegt wieder im Ermessen des Staatsanwalts. Einem anderen Staatsanwalt hätten die belastenden Indizien vielleicht ausgereicht.
Der Fall ist ja schon mehrfach untersucht worden. Es gab nicht nur eine StA. Und es gab auch verschiedene Ermittler, die den Fall unterschiedlich ansahen. Und die StA hat ja auch eine gewisse Hierachie. Wenn ein leitende Ermittler hier meint, dass ein StA hier die Ansprüche als zu hoch ansetzt, muss er den Hierarchieweg eben gehen. Was sollte es später auch mehr an Erkenntissen geben als 1992, als man die Zeugen (auch LB) mit guter Erinnerung noch Befragen konnte, als deutlich später?
Die DNA-Spur war auch bisher kein Durchbruch, wenn sie wirklich gut genug war, dass sie den LB als Besitzer ausschloss, drückt dass schon die Wahrscheinlichkeit seiner Täterschaft weiter runter.
Wenn es ein Treffer gegeben hätte, selbst dann hätte LB auch nicht unbedingt der Täter sein müssen. Er war mit dem Opfer kurz vor dem Verschwinden zusammen. Du hattest sogar schon mal die Möglichkeit genannt, dass dieses Haar beim Ausziehen der Hose auf das Bein gekommen sein könnte und daher nicht vom Täter stammen muss. Du siehst, der Fall ist extrem kompliziert.
Der Umstand dass der LB letzter Begleiter war, wird (hoffentlich) nie zu einer Verurteilung reichen. Und ehrlich, mehr gibt es aus unserer Sicht nicht. Natürlich kann man über Lippenstift/Rechnung etc. trefflich streiten, bei den Bekannten gibt es keine, die man nur hauptsächliich in eine Richtung deuten kann. Auch aus der Gesamtsicht ebenfalls nicht. Es ist eben genauso wie mit der Wohnungstür, manche sehen hier das als normalen Vorgang, andere sehen hier einen besondere Bedeutung.
BullevonTölz schrieb:Gehen wir aber mal davon aus, dass die Anruferin eine Verwandte war. Dann müsste sie es zunächst mal eine große Überwindung gekostet haben, überhaupt anzurufen und einen geliebten Menschen des Mordes zu beschuldigen. Vielleicht machte sie nur deshalb ungenaue Angaben, weil sie sich noch immer nicht sicher war, diesen Schritt gehen zu wollen. Vielleicht half ihr das schon weiter, ihr Gewissen erleichtert zu haben, indem sie einen Tip gab, der aber tatsächlich nicht half, den Täter zu finden.
Wie gesagt, das passt alles nicht, wenn man bedenkt, dass sie sich über 28 Jahre nicht gemeldet hat. Diesen Umstand kann man hier nicht einfach übergehen. Dass Gewissen dürfte sie wohl dann erst erleichtert haben, wenn man dadurch den Täter gefunden hätte. Das empfinde ich als zuviel an Erklärungsversuche, um den Zeugenanruf noch unbedingt eine Bedeutung reinzuinterpretieren. Sagen wir es mal so, bei allem was man kennt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Bedeutung recht gering. Ganz ausschließen kann man es sicher nicht, aber wie gesagt, es gibt einfach zu viel, was man nicht in Summe erklären kann.