Rudelwolf
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Hackerparagraph - Ja oder nein?
03.09.2014 um 18:23§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von DatenGesetz
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Hey allmystery,
was sagt ihr zum sogenannten "hackerparagraphen"? Parteien wie die Piraten wollen den ja abschaffen lassen, weil er zu viel Interpretationsraum bietet. Gut oder schlecht?
Rudelwolf.