Technologie
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der neue Rundfunkbeitrag

330 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: TV, Gesetz, Neu ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 07:40
@Saturius

Also Du hast noch garnicht bezahlt seit der einführung des neuen Rundfunkbeitrags?
Darf ich fragen auf wieviel sich der jetzt geforderte Gesamtbetrag beläuft? Müssten so um die 460 +- €uro sein oder?

Ich hab letztens auch eine Mahnung bekommen für 1 Jahr nichtzahlen, die wollten 239,- von mir haben, also die 215,76 € für den Rundfunkbeitrag (12 x 17,98) und 23,24 € Mahngebühr. Ich habe nur den Grundbetrag überwiesen weil mir irgendwer mal gesagt hat das Mahngebühren nicht eingeklagt werden (können) ... Bis jetzt hat sich auch noch niemand gemeldet ^^ Wie sieht das bei Dir aus?
Mich würde das echt mal interessieren wie sich das Sümmchen steigert mit der Zeit.


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 09:10
Naja man wird nicht unbedingt befreit wenn man unter Pfändungsgrenze liegt.
Z.b. Azubi...man bekommt kein BAB -> keine Befreiung, oder halt Geringverdiener.

Das einzige ist halt wirklich durchzuhalten, nix zu zahlen, bis sie sich irgendwann mal sagen "Was sollen wir mit dem noch machen, da ist nix zu holen"…oder so.


1x zitiertmelden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 09:54
@Spukulatius
Also zuerstmal, Mahngebühren können eingeklagt werden und dürfen auch erhoben werden, aber nur in gerechtfertigter Höhe.
Ich sag mal als Beispiel:
Du hast die Beiträge nicht bezahlt und die würden 25 Euro Mahnkosten drauflatzen, wären das übertriebene Mahngebühren, die du anfechten darfst.

Da ich meine Rundfunkschreiben immer fein säuberlich und aufmerksam in den Papierkorb werfe... Der Betrag liegt bei etwa 480 Euro oder sowas hatte ich noch im Kopf. Muss ich mal das Anschreiben der Stadt raussuchen.

Also das Gerücht, der Rundfunkscheiss würde nicht pfänden kommen, kann ich definitiv negieren. Die kommen :)

@knopper
Zitat von knopperknopper schrieb:Das einzige ist halt wirklich durchzuhalten, nix zu zahlen, bis sie sich irgendwann mal sagen "Was sollen wir mit dem noch machen, da ist nix zu holen"…oder so.
Schuldtitel sind 30 Jahre gültig. Glaub mir, die merken sich das :) Und ein Azubi, da wird von ausgegangen, dass der irgendwann mal Arbeiten geht. Kontenpfändungen sind so ziemlich das praktischste.


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 10:15
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:Besonders dann, wenn man sich am Kirchensteuermodell orientieren würde, denn dann wäre zumindest das Ärgernis, für etwas zu zahlen, das man gar nicht nutzt, passé.
Dann würdest Du Steuern auch auf freiwilliger Basis erheben? Der Witz isst doch der, dass an bestimmten Dingen alle beteiligt werden sollen, unabhängig davon, ob der einzelne das nun konkret benutzt. Du hast bestimmt schon für Straßen bezahlt, die Du noch nie betreten hast oder für Forschung, die Dir noch gar nichts gebracht hat.
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:Insgesamt sehe ich es aber etwas differenzierter als du.
ganz schön eingebildet.
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:Eine Steuer ist erheblich flexibler
Stimmt. Das wäre ein Vorteil der steuerlichen Lösung. Ein weiterer Vorteil wäre die Berücksichtigung des Einkommens.
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:Experten bescheinigten aber, dass die Beitragssenkung höher ausgefallen wäre
Ich behaupte auch gar nicht, dass das System toll funktionieren würde. Ich kritisiere ja die konkrete Umsetzung. Aber hier geht es um den Grund, nicht die Ausgestaltung.
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:Außerdem zweifel ich nach wie vor an, dass man bei der ARD dem Bildungsauftrag, dem man verpflichtet ist, nachkommt.
Es gibt doch Sendungen mit bildungsrelevanten Inhalten. Der Rest ist eben Unterhaltung.
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:Dann sollen sie einfach ein Staatsfernsehen daraus machen und gut ist.
Warum denn das? Es gibt in den öffentlichen Sendern doch genügend staatskritische Berichterstattung. Sie mag nicht immer Deinenr Meinung entsprechen, aber ihr jegliche Kritikfähigkeit abzusprechen, geht zu weit.
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:Für die Erfüllung des Bildungsauftrags reicht exakt einer.
Was Du nicht sagst. Es soll Leute mit unterschiedlichen Anforderungen und Wünschen geben, was Bildung (und Unterhaltung) an geht.


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 10:20
Für die Erfüllung des Bildungsauftrags reicht exakt einer.

Was Du nicht sagst. Es soll Leute mit unterschiedlichen Anforderungen und Wünschen geben, was Bildung (und Unterhaltung) an geht.
Also, Unterhaltung ist nun kein Anrecht eines jeden Bürgers. Bildung schon. Und dafür reicht 1 Sender vollkommen aus. Wenn dieser völlig neutral und unabhängig berichten muss (und ja angeblich auch tut), braucht man nicht mehr als einen Sender.
Und die Unterhaltung, tja, da sollen sich die guten Bürger eben einen privaten Sender suchen, der ihren Anforderungen zwecks Unterhaltung gerecht wird.

Also, dass alle mitbezahlen, damit jeder die geforderte mindestbildung und Berichterstattung erhält, ist ja noch nachvollziehbar. Aber das Hänschen Kluk aus Buxdehude auch noch bespaßt wird... Ne du...


1x zitiertmelden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 10:44
Zitat von SaturiusSaturius schrieb: Ich hab noch nie Sachen bezahlt die ich dann nicht benutzt habe.
Das hast Du ganz bestimmt. Steuern und auch Beiträge zur Krankenkasse funktionieren nach einem gemischten Prinzip. Selbst wenn Du nie krank wärst, müsstest Du dennoch die Beiträge bezahlen.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Zweiter Anlauf von Seiten der Stadt. Wer war nicht zuhause? Genau
Wenn die Gemeinde mit der Vollstreckung scheitert, wird das irgend wann der Gerichtsvollzieher erledigen. Und dann ist es recht egal, ob Du nun zu Hause bist oder nicht.
Was erhoffst Du Dir denn durch dieses Vorgehen? Der einzige, der damit verliert, wirst Du sein. Na ja, vielleicht noch irgend ein Sachbearbeiter, der Deinen Fall bearbeitet - aber der verdient damit seine Brötchen, also ist er vermutlich nicht ganz unglücklich darüber. Des weiteren wird sich der Gerichtsvollzieher freuen, irgend ein anwalt oder Inkassobüro vielleicht auch - ach und der Gläubiger bekommt Verzugszinsen.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Also, Unterhaltung ist nun kein Anrecht eines jeden Bürgers.
Warum nicht?
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Also, dass alle mitbezahlen, damit jeder die geforderte mindestbildung und Berichterstattung erhält, ist ja noch nachvollziehbar. Aber das Hänschen Kluk aus Buxdehude auch noch bespaßt wird... Ne du...
Das ist nun wieder eine Frage der Ausgestaltung und darüber können wir auch diskutieren. Denn die ist auch aus meiner Sicht nicht in Ordnung.


1x zitiertmelden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 11:14
WoW ... Ich habe mir gerade mal den Geschäftsbericht vom Beitragsservice (2013) reingezogen, da wird mit Zahlen jongliert das es nur so scheppert, zugegeben, alles verstanden habe ich nicht wirklich ^^
Aber das die Jungs und Mädels ca. 7.535.887.587,55 €uronen abgegriffen haben, hab ich aber schon verstanden :D ... Was für eine Summe, damit könnte man schon ein kleines Land annektieren.

Hier mal ein Link zum Geschäftsbericht, es ist eine helle Freude da mal durch zu scrollen.

http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf (Archiv-Version vom 19.03.2015)


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 11:27
Wie gesagt durchhalten....gibt durchaus berichte wo am Ende sogar der Gerichtsvollzieher aufgegeben hat bzw. sich ergeben!
Hier ein Link von so einem Schreiben:

http://1.bp.blogspot.com/-0TdUmt0Bd1s/UjXKuaZUYFI/AAAAAAAAC6w/TRssCrbLJRU/s1600/Gerichtsvollzieher.jpg


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 11:35
@knopper

Wie jetzt ... danach kam nichts mehr? Verfahren eingestellt und aus die Maus? Kann ich garnicht glauben, irgendwie. Das geht doch bestimmt in die nächste Instanz (wenn man das so nennen kann) Also wenn in der Wohnung nichts zu holen ist dann gehts ans Konto oder den Lohn oder die Mietkaution, .... oder etwa doch nicht? Ich meine dieses Schreiben könnte man ja irgendwie als Präzedenzfall hernehmen, frei nach dem Motto "Wenn der nicht zahlt, zahl ich auch nicht mehr".


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

18.12.2014 um 22:28
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das hast Du ganz bestimmt. Steuern und auch Beiträge zur Krankenkasse funktionieren nach einem gemischten Prinzip. Selbst wenn Du nie krank wärst, müsstest Du dennoch die Beiträge bezahlen.
Steuern dienen dem Allgemeinwohl, wovon auch ich teilweise profitiere. Und die Krankenkasse dient als SCHUTZ. Schließlich kann ich auch mal ne Treppe runterfallen und bin dann darauf angewiesen.
Und würden die Sender allein dem Bildungsauftrag nachkommen (was sie, gemessen an der Sendezeit, nur Bruchteilhaft tun) würde ich mit Sicherheit auch dieses entlohnen.
Aber ich muss keinem Lafer das Gehalt bezahlen. Wenn ich kochen lernen will, entscheide ich wie und wieviel ich bereit bin dafür zu zahlen. Und nur weil es die Frau meines Vaters mag, muss ich nicht für deren Unterhaltung zahlen.
Oder einer Lottofee für 15 Minuten am Abend Bällchen ziehen Ein Gehalt zahlen, das mein Vater nicht mal nach 10 Jahren Heizungsbau mit 12 Std am Tag hatte.

Leute, die Unterhaltung wollen, sollen dafür zahlen. Leute, die dieses nicht wollen, sollen sie nicht zahlen.
Bildung soll jeder für alle zahlen, da das gesetzlich auch gesetzlich verankert ist.
Gibts eine gesetzliche Regelung, dass auch Unterhaltung jedem zusteht und alle für alle zahlen müssen? (Bitte jetzt nicht auf den Staatsvertrag verweisen)
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn die Gemeinde mit der Vollstreckung scheitert, wird das irgend wann der Gerichtsvollzieher erledigen. Und dann ist es recht egal, ob Du nun zu Hause bist oder nicht.
Ich komme aus der Justiz. Ich weiß, wie weit ich gehen kann. Und da ich meine Finanzen nicht über ein Konto führe, wird auch eine Kontenpfändung relativ ins Leere laufen. Darüber laufen nur meine Ausgaben/Lastschrifteinzüge.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Gerichtsvollzieher freuen, irgend ein anwalt oder Inkassobüro vielleicht auch - ach und der Gläubiger bekommt Verzugszinsen.
Soweit alles richtig. Die haben, was sowas angeht, einen verdammt langen Atem. Ich übrigens auch. Nochmal, ich zahle nichts, was ich nicht nutze. Zumindest etwas, was ich KONTROLLIERT nicht nutzen muss. Anders als bei Steuern. Da weiß man nicht, wann es wo wie weshalb hinfliesst.
Also, Unterhaltung ist nun kein Anrecht eines jeden Bürgers.

Warum nicht?
Wenn der Kleingärtnerverein meint, neue 200 Gartenzwerge zu kaufen, weil die sich gern davor setzen und das unterhaltsam finden, soll ich jetzt auch dafür zahlen?
Wenn mein Nachbar Spaß am Bodybuilding hat, soll ich jetzt anteilig seine Gebühr bezahlen?
Wenn die Frau meines Vaters Spaß an Marienhof hat, soll ich jetzt dafür auch bezahlen?


1x zitiertmelden

Der neue Rundfunkbeitrag

19.12.2014 um 18:07
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Wenn die Frau meines Vaters Spaß an Marienhof hat, soll ich jetzt dafür auch bezahlen?
Ist die "Frau" deines Vaters nicht deine Mutter?
Dann bin ich voll deiner Meinung, verweigern bis zum Knast!


1x zitiertmelden

Der neue Rundfunkbeitrag

19.12.2014 um 18:35
Zitat von kentderrinkentderrin schrieb:Ist die "Frau" deines Vaters nicht deine Mutter?
In der heutigen Zeit gehört es zum guten Ton, sich scheiden zu lassen und neu zu heiraten :)

Spaß beiseite. Eltern geschieden und neu verheiratet und sind beste Freunde heute. So wie es auch sein soll :)

Und dennoch seh ich es nicht ein, für die Unterhaltung der anderen zu zahlen, was nicht in die Kategorie "Bildung" zu schieben ist. Und da gehören für mich ein Lafer, Marienhof, Lindenstraße, Mudikantenstadl etc dazu.
Auch die BL, EM, WM, CL, Tennis, Golf, Curling und weiß der Geier was noch, sind für mich keine grundlegende Bildung.


1x zitiertmelden

Der neue Rundfunkbeitrag

20.12.2014 um 09:56
Hier ein Interessantes Video.... man muss sich am besten vorbereiten
Da steht zwar GEZ im Link, hat aber 100% mit der neuen "Rundfunkgebühren" zu tun.

https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

21.12.2014 um 03:29
@Saturius

Gehe völlig konform mit dir, was die Grundhaltung angeht. Was mich aber interessieren würde: Du hast den Staatsvertrag erwähnt (wie ich auch) und den Bildungsauftrag (wie ich auch) ... ist der Bildungsauftrag per se irgendwo inhaltlich geregelt? Also ich empfinde Unterhaltungsfernsehen nicht als Bildung, wobei man bei "Bildungsauftrag" ja nicht das Wort "Bildung" wörtlich nehmen muss, es geht hier eher um Auflärung. Zu wissen, wie man ein Brathähnchen zubereitet, wäre ja auch Bildung - so gesehen ^^ Der Bildungsauftrag ist aber gesetzlich verankert und vorgeschrieben. Wo steht, wie dieser Bildungsauftrag auszusehen hat? Für mich bedeutet Bildungsauftrag, dass ich tagesaktuelle unzensierte Nachrichten erhalte, dass ich relevante Dokumentationen serviert bekomme zu aktuellen und geschichtlichen Themen, dass Wissens-TV praktiziert wird, Politik in Form von Diskussionrunden ... der wichtige Kram eben. Damit der Bürger eben kein(!) Ja-Sager oder Verdrossenheitspolemiker wird, der nicht mündig genug ist oder nicht mehr mitdenken kann. Das muss doch irgendwo deklariert sein, was Bildungsauftrag bedeutet!? Natürlich darf auch die ein oder andere Seifenoper laufen - mei - wer will schon so pedantisch sein. Eine Lindenstraße hat es immerhin auf Kultstatus gebracht und Wetten, dass...? - gut - kann man drüber streiten - ist aber auch Kult und somit "Kult"urfernsehen geworden. Aber es nimmt eben Überhand. Der prozentuale Anteil der Bildung gegenüber der Unterhaltung muss deutlich sein, finde ich, sonst ist der Auftrag nicht erfüllt. Und das sehe ich hier ganz klar als den Fall und gegeben.

Wir leben nicht im antiken Rom, wo Unterhaltung für die Masse kostenlos und Staatsauftrag war - damals hatte Unterhaltung aber noch einen anderen Zweck. Obwohl, wenn ich so recht überlege ... vielleicht ja doch nicht. Vielleicht ist Unterhaltung im Sinne des Staates wie damals im alten Rom, nämlich den Bürger bei Laune zu halten, damit er sich nicht mit den wirklichen Problemen beschäftigt.

Aber hey - dann wäre es ja wieder Staatsfernsehen ;-)


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

21.12.2014 um 19:26
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Auch die BL, EM, WM, CL, Tennis, Golf, Curling und weiß der Geier was noch, sind für mich keine grundlegende Bildung
Lieber Knast als dafür zu Zahlen.


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

21.12.2014 um 19:36
@unverzichtbar
Ob der Bildungsauftrag irgendwo definiert wird, wüsste ich auch mal gern. Aber ich denke nicht. Damit die Sender nicht beschränkt werden.
So kann man dann immer noch Marienhof und Co als Bildung argumentieren (Ratgeber, wie man mit gesellschaftlichen und privaten Problemen umzugehen weiß)
Auch Sport kann dann als Bildung verjökert werden (Näherbringen der einzelnen Sportregeln anhand praktischer Umsetzung)

Ja, ich bin auch dafür, dass Bildung ausschließlich auf neutrale Berichterstattung über regionale, nationale und internationale Politik, als auch Dokumentationen sowie grundlegendes Fachwissen jeglicher schulischer Bildungsfächer umfasst. Und dafür reicht 1, vllt auch noch 2 Sender. Aber nicht die gefühlten 169 öffentlich-rechtlichen. Und auch keine utopischen Gehälter um die Einnahmen zurechtfertigen.

@kentderrin
Ganz so extrem sehe ich es nun nicht. Aber zahlen werde ich für den Mist jedenfalls nicht. Wieviel Millionen kosten nochmal die Rechte an der Übertragung? Die müssen doch da echt schon Hirntot sein.


melden

Der neue Rundfunkbeitrag

21.12.2014 um 20:10
@Saturius: Also Sport würde bei mir sogar noch durchgehen, denn Sportübertragungen kann man zwar als Unterhaltung betrachten, sicherlich, man kann ihr aber auch einen aufklärenden, fördernden Charakter zusprechen. Sport ist wichtig - gerade für den Nachwuchs (finde ich, auch wenn ich selbst keinen betreibe, der weiter reicht als zum Bierkasten und zurück, das aber dafür in Rekordtempo ^^) ... und wenn man sich die Großereignisse mal ansieht, dann haben auch die (ob man sie mag oder nicht) ihre Daseinsberechtigung. Ich wäre auch mit einem überschaubaren Maß an reinen Unterhaltungssendungen einverstanden. Aber es muss ausgewogen bleiben und darf nicht, wie inzwischen, dominieren. Dass man alles, auch einen Bildungsauftrag, auslegen kann wie man möchte, ist klar. Aber es gibt doch - meinem Verständnis nach - eine gewisse Grundlogik in der Begrifflichkeit. Nicht zu wissen, wer gestern bei Marienhof mit wem geschlafen hat, ist keine(!) Bildungslücke. Und ich denke, darum geht es. Um die Verhältnismässigkeit. Bespassung ist eben primär eine Aufgabe des persönlichen Engagements, nicht des Staats, nicht der Öffentlich-Rechlichen. Wenn hier eine Aufgabe in Richtung Unterhaltung bestehen sollte, dann liegt die allenfalls in der Bereitstellung der Möglichkeiten. Also die Basis. Und ich selbst habe dann das Privileg, zu entscheiden, welche ich davon in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Und damit wären wir wieder bei der Begrifflichkeit der Gebühr vs. des Beitrags. Der Staat oder eine staatlich beauftragte Institution hat durchaus die Pflicht, die Möglichkeit der Inanspruchnahme zu liefern. Aber ich als mündiger Bürger habe ebenso das Recht, sie zu verweigern, wenn sie nicht meinen Interessen entspricht.


melden
ronca ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der neue Rundfunkbeitrag

23.12.2014 um 08:49
Dieser ominöse sogenannte "Beitragsservice" kann soviel Drohschreiben senden wie er will:
Ohne einen RICHTIGEN RECHTSWIRKSAMEN und widerspruchsfähigen Beitragsbescheid geht garnix!
Die meisten Schreiben von denen kommen zudem auch noch als "Infopost", das allein dürfte auch schonmal gegen die AGB der Deutschen Post verstoßen.
Bis es tatsächlich zu einer Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung kommt, ist es ein langer Weg, da müssen schon einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Ob diese ausgerechnet von einer NICHT RECHTSFÄHIGEN Pseudofirma namens "ARD ZDF D-Radio Beitragsservice" erfüllt werden, daran habe ich meine großen Zweifel.
Die ganze Sache ist die gleiche rechtliche Grauzone wie die ehemalige GEZ.
Ich lasse es auch darauf ankommen.
Bislang habe ich alle Schreiben von denen ignoriert.
Erst wenn ein "Beitragsbescheid" denn endlich mal kommen würde gibts von mir eine Reaktion in Form eines Widerspruchs. Dann sehen wir weiter.
Allein schon diese "Zwangsanmeldungen" sind absurd, eigentlich sittenwidrig.


1x zitiertmelden

Der neue Rundfunkbeitrag

23.12.2014 um 11:54
Zitat von roncaronca schrieb:Ohne einen RICHTIGEN RECHTSWIRKSAMEN und widerspruchsfähigen Beitragsbescheid geht garnix!
Das stimmt. Aber in der Regel kommt der recht schnell.
Zitat von roncaronca schrieb:NICHT RECHTSFÄHIGEN Pseudofirma
Wie kommst Du darauf?
Zitat von roncaronca schrieb:Die ganze Sache ist die gleiche rechtliche Grauzone wie die ehemalige GEZ.
Weder das eine noch das andere stellt eine rechtliche Grauzone dar. Die momentane Rechtslage ist eindeutig.
Zitat von roncaronca schrieb:Erst wenn ein "Beitragsbescheid" denn endlich mal kommen würde gibts von mir eine Reaktion in Form eines Widerspruchs. Dann sehen wir weiter.
Was kam denn bisher an? Und ja, ein Widerspruch wäre die einzig sinnvolle Reaktion, wenn man nicht zahlen möchte (wenn auch mit eher sehr geringen Aussichten auf Erfolg).


1x zitiertmelden
ronca ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der neue Rundfunkbeitrag

23.12.2014 um 19:13
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie kommst Du darauf?
http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Weder das eine noch das andere stellt eine rechtliche Grauzone dar. Die momentane Rechtslage ist eindeutig
Nach meiner Meinung ist die Rechtslage alles andere als Eindeutig. Das war sie schon bei der GEZ nicht. Habe (jahrzehntelang!) nie einen Pfennig/Cent gezahlt damals, habe alle Anschreiben ignoriert. Das ist völlig folgenlos geblieben. WENN die Rechtslage tatsächlich so EINDEUTIG WÄRE, dann hätten die mir das letzte Hemd gepfändet..haben sie aber nicht. Keine Zwangsvollstreckung, kein Gerichtsvollzieher, kein Garnix! Dieser Beitragsservice spielt nun das gleiche Spiel unter anderen Vorzeichen weiter. Ich spiele mit.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Was kam denn bisher an? Und ja, ein Widerspruch wäre die einzig sinnvolle Reaktion, wenn man nicht zahlen möchte (wenn auch mit eher sehr geringen Aussichten auf Erfolg).
Es kam bisher eine "Bestätigung meiner Anmeldung" an. Eine solche habe ich jedoch nie getätigt. Die haben mich einfach zwangsangemeldet, das heißt, dieser Beitragsservive und eine Landesrundfunkanstalt haben ohne mein Wissen und Einverständnis für mich einen Vertrag abgeschlossen. Das ist rechtlich niemals zulässig!
Ansonsten kamen Hinweisschreiben "Ihre Rundfunkbeiträge" oder so ähnlich. Darin wies man mich darauf hin, daß wir Ratenzahlung vereinbart hätten. Ich habe NIEMALS mit denen irgendetwas vereinbart und werde es auch in Zukunft nicht tun!
Auf einen echten Beitragsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung usw.) der rechtlich haltbar ist, warte ich bis heute vergebens.

Insgesamt ist nach meiner Meinung das Verhalten dieses "Vereins" genauso unseriös und kriminell wie vorher schon bei der GEZ. Eine Strafanzeige gegen den Beitragsservice wegen Betruges schließe ich daher in Zukunft nicht aus.


1x zitiertmelden