@CthulhusPrison Ich kann ja leider nix dagegen tun. Aber meckern wird mir ja wohl noch erlaubt ein.
;)Hier übrigens ein interessanter Beitrag, den ich soeben gefunden habe:
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Die geplante Einführung der sogenannten Haushaltsgebühr, zum Januar 2013, stößt einer Umfrage der TNS Meinungsforschung, im Auftrag des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, zufolge auf breite Ablehnung in der deutschen Bevölkerung.
Diese Haushaltsgebühr müssen alle Haushalte bezahlen, selbst dann, wenn kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Gespeist werden sollen damit die staatlichen Medien. Wenn das Prinzip der Freiwilligkeit gelten würde, wären jene sicherlich schon durch die natürliche Marktbereinigung über die Klippe gegangen.
Der TNS-Studie zufolge lehnen derzeit 60 Prozent der Deutschen die Umwandlung der GEZ-Gebühr hin zu einer solchen Haushaltsabgabe klar ab. Die Höhe der staatlichen Zwangsgebühr liegt monatlich bei 17,98 Euro.
Offizielle Begründung zur Erhebung ist, dass damit die Nutzung von Hörfunk, Fernsehen, Telemedien, Computer und auch Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sind. Wer bislang die üblichen 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder aber 5,52 Euro für einen internetfähigen Computer zahlte, wird somit auf 17,98 Euro im Monat hochgestuft – und muss so deutlich mehr blechen.
Das von der GEZ, Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, angekratzte Image wird dadurch aufpoliert, bzw. soll, indem jene sich künftig “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” schimpfen.
Wer nun dachte, dass die GEZ-Fahnder, auch Gebührenfahnder genannt, überflüssig werden, der liegt falsch. Mit der Neuregelung werden diese nicht überflüssig. Nach den Informationen eines internen Dokuments, welches der deutschen Partei “Die Linke” vorliegt, wird dies in einer Mustersatzung der Landesrundfunkanstalten vorbereitet.
Aus dieser Satzung geht u.a. hervor, wie das künftige Verfahren für die Beitragserhebung geregelt und definiert wird, anhand der Vorgehensweise bei der “Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)”.
Dies sind etwa Datenerfassungs- und Inkassounternehmen, als auch Callcenter und Personen, welche “…die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen”. Jene Individuen sollen “…mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt” werden. Sie sind auch berechtigt, Auskünfte und Nachweise zu verlangen und haben sich dabei durch einen Dienstausweis auszuweisen.
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Und noch einer... Jemand hat vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die neue Rundfunkgebühr geklagt:
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In Deutschland müssen die Bürger ab dem kommenden Jahr (2013) eine neugestaltete Zwangsabgabe an die GEZ abführen. Bei dieser sogenannten “Pauschale” wird jeder Haushalt mit 17,98 Euro/Monat zur Kasse gebeten. Ein Jurist aus Passau möchte sich mit dieser Zwangsgebühr nicht zufrieden geben und klagt nun vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen den “neuen Rundfunkbeitrag”.
In einem Interview mit dem Handelsblatt machte er nun seinem Ärger Luft. So sehe der Passauer Jurist in der neuen Zwangsgebühr einen Umstand, der nichts verbessern soll. Außer auf jener Seite der “Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten”. In dem Interview geht er sogar soweit, dass die GEZ ganz abgeschafft gehört. Die innere Bürokratie bei der GEZ verkompliziert alles, nach der Ansicht des deutschen Juristen solle aber keine Verkomplizierung und vor allem kein Zwang ausgeübt werden, das System “GEZ” solle eher einfacher und fairer werden – falls dieses überhaupt benötigt werde.
Weiter gibt er in dem Interview an, dass auch innerhalb seines eigenen Freundeskreises über die neue Zwangsgebühr der GEZ gesprochen wurde. Viele seiner Bekannten und Freunde sind mit der Neuregelung der deutschen Rundfunkgebühren nicht zufrieden, ja teils sogar verärgert. Dies gab dem Passauer Juristen den Anlass dazu, sich das entsprechende Gesetz einmal näher anzuschauen. Dieses wurde gleichermaßen mit seinen “Kollegen” an der Universität diskutiert.
Nach der Auswertung des neuen GEZ-Gesetzes sieht er mehrere Punkte, die er und seine Kollegen für rechtlich fragwürdig halten. Die allgemeine Erkenntnis, nach dem Studium des neuen Gesetzes, war, dass hierin vor allem der sogenannte “Gleichheitsgrundsatz” unterlaufen wird. Nach diesem speziell rechtlichen Grundsatz ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Mit dem neuen Gesetz zur Neuausrichtung des Rundfunkbeitrags sieht er diesen Grundsatz verletzt.
So müssten auch Haushalte, welche kein Radio, Internetanschluss oder Fernseher haben, eine solche Zwangsgebühr bezahlen. Nach den Worten des Passauer Juristen ist dieses zwangsmäßig aufgedrückte Abo nicht haltbar und vor allem nicht mit dem geltenden Recht vereinbar. Dass der Jurist damit sicherlich recht hat, dürfte jedem normaldenkenden Menschen einleuchten. Anscheinend sieht man hier die “Mehreintreibung” von Geld, über dem geltenden Gesetz angesiedelt. Speziell in dem allgemeinen Umfeld der “Eurorettung”, wo man sich gerne mal über ausgehandelte und ratifizierte Verträge hinwegsetzt, wird einem klar, dass sich auch jener Vorgang, der neuen Rundfunkgebühren, in das gleiche Muster Staat über Gesetz einreiht.
Ob die Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht durchkommen wird, ist aus der heutigen Sicht noch unklar – es wäre aber, im positiv verlaufenden Klagefall, ein wahres Zeichen an jene „Klassen“, die eine zwangsmäßige Etablierung derartiger Gesetze und einer damit einhergehenden, monopolistischen Installierung einer solchen Geldmaschinerie anstreben.