Zur Kennzeichnung von Genprodukten
EU-Agrarrat einigt sich auf Kennzeichnung von Gen-Lebensmitteln Brüssel (dpa) - Die EU-Agrarminister haben sich auf verschärfte
Regeln für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und
Futtermitteln geeinigt. Nach der grundsätzlichen politischen Einigung
vom Donnerstagabend in Brüssel müssen zukünftig Nahrungsmittel in den
Supermarktregalen auf den Etiketten als Gen-Lebensmittel
ausgezeichnet werden, wenn sie zu mindestens 0,9 Prozent aus
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen.
"Unsere Aufgabe ist es, die Wahlfreiheit für alle Verbraucher
herzustellen", sagte Bundesverbraucherministerin Renate Künast. Mit
der Regelung soll sichergestellt werden, dass die Konsumenten bei
Fertigprodukten künftig frei und klar erkennbar zwischen
herkömmlichen Lebensmitteln und solchen mit gentechnisch veränderten
Organismen wählen können. Allerdings muss sich nun im nächsten
Schritte das Europäische Parlament in zweiter Lesung mit dem Thema
befassen. Es hatte sich zuvor für einen Grenzwert von 0,5 Prozent
ausgesprochen.
Die Minister hatten seit vielen Monaten immer wieder um einen
Kennzeichnungs-Grenzwert für Nahrungsmittel gerungen, die zufällig
oder technisch unvermeidbar mit gentechnisch veränderten Organismen
verunreinigt werden. Nun einigten sie sich auch auf eine bisher
überhaupt noch nicht vorgeschriebene Kennzeichnung von Futtermitteln,
die mit GVO hergestellt werden. Hier soll derselbe Grenzwert wie bei
Lebensmitteln gelten. Damit könnten Landwirte erkennen, was sie an
ihr Vieh verfüttern.
"Nur mit strengeren Vorgaben als bisher können sich die
Verbraucher vor Gentechnik schützen", sagte Greenpeace-Experte
Henning Strodthoff am Rande des Ministertreffens in Brüssel. Nach
Umfragen der Umweltschutzorganisation wollen 70 Prozent der Europäer
keine Gentechnik im Essen, 94 Prozent wollen eine Kennzeichnung. Mit
einer strengeren Kennzeichnungspflicht würden zukünftig etwa
Margarine, Tütensuppen oder Schokolade, zu deren Bestandteilen Öl aus
gentechnisch verändertem Soja gehören, als Gen-Nahrung ausgewiesen.
Solange der EU-Streit um die Verschärfung der Regeln für Gen-
Lebensmittel und -Futter andauerte, konnten auch keine neuen GVO in
der EU zugelassen werden. Mehrere EU-Mitgliedsländer blockieren seit
1999 die europaweite Zulassung einer Reihe gentechnisch veränderter
Organismen. Der Weg sollte erst wieder frei sein, wenn Regelungen zur
Etikettierung und Rückverfolgung von Lebens- und Futtermitteln in
Kraft sind, die mit GVO hergestellt wurden. Mit der Rückverfolgung
werden sich die EU-Umweltminister noch vor Weihnachten beschäftigen.
Bis die neuen Regelungen gelten, können aber noch Jahre vergehen.
©dpa
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