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Die Paradoxa des Wahrscheinlichkeitsidioten und weitere Rätsel

574 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psychologie, Ziegenproblem, Wahrscheinlichkeiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Paradoxa des Wahrscheinlichkeitsidioten und weitere Rätsel

02.10.2018 um 18:30
@Izaya
Zitat von IzayaIzaya schrieb:Die ist offensichtlich irgendwie falsch. Also geht man davon aus, dass die Logikkette irgendwo einen Fehler hat.
Richtig und zwar am Anfang wie ich schon gesagt habe.
Zitat von IzayaIzaya schrieb:Egal, wie es am Freitag ausgeht, der Ausschluss Sonntags ist nicht mehr gültig, da er Samstags nicht mehr von einer Hinrichtung ausgeht. Und damit ist die Kette hier nicht weiterführbar.
Das ist ein Zirkelschluss. Der Angeklage ist ja auch am Donnerstag überrascht das er hingerichtet wird, obwohl er geschlossen hat das er gar nicht hingerichtet werden kann.

Aber jetzt zu sagen die Hinrichtung ist gültig weil der Angeklagte nicht damit gerechnet hat, sagt uns nur das die Hinrichtung alle Prämissen eingehalten hat. Sie sagt nicht wo der Angeklagte den Fehlschluss gemacht hat.


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Die Paradoxa des Wahrscheinlichkeitsidioten und weitere Rätsel

02.10.2018 um 18:31
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:obwohl er geschlossen hat das er gar nicht hingerichtet werden kann.
*Gerade weil er es ausgeschlossen hat!

Und dem widerspreche ich nicht, ich mach es mir zu nutze.


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02.10.2018 um 18:32
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Es bringt ihm ja nichts wenn er theoretisch am Freitag überleben könnte wenn er am Donnerstag schon tot ist.
Ja aber aber unser Ziel soll ja nicht sein nur zu verstehen ok alle Prämissen wurde bei der Hinrichtugn eingehalten, sondern die Frage ist auch warum lag der Angeklage mit seiner Einschätzung falsch.


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Die Paradoxa des Wahrscheinlichkeitsidioten und weitere Rätsel

02.10.2018 um 18:33
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:Aber jetzt zu sagen die Hinrichtung ist gültig weil der Angeklagte nicht damit gerechnet hat, sagt uns nur das die Hinrichtung alle Prämissen eingehalten hat. Sie sagt nicht wo der Angeklagte den Fehlschluss gemacht hat.
Der Fehlschluss ist der er könne aus der Unmöglichkeit des Sonntages zweifelsfrei auf die Unmöglichkeit der anderen Tage rückschliessen. Das funktioniert bei dem einen Weg aber nicht bei anderen genauso möglichen Varianten...


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02.10.2018 um 18:33
@towel_42
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Der Fehlschluss ist der er könne aus der Unmöglichkeit des Sonntages
Nein der Fehlschluss ist die Unmöglichkeit des Sonntags.


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02.10.2018 um 18:34
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:ondern die Frage ist auch warum lag der Angeklage mit seiner Einschätzung falsch.
Weil er mögliche Varianten, Verzweigungen ausgeschlossen hat?


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Die Paradoxa des Wahrscheinlichkeitsidioten und weitere Rätsel

02.10.2018 um 18:34
@towel_42

Nochmal:
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:Nehmen wir an das Argument ist gültig das am Sonntag keine Exekution stattfinden kann, denn der Angeklagte wüsste das spätestens am Samstag abend. Gäbe es dann eine Möglichkeit die Exekution vom Samstag auf den Sonntag zu verschieben?



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02.10.2018 um 18:37
@towel_42
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Weil er mögliche Varianten, Verzweigungen ausgeschlossen hat?
Ja richtig und zwar er nimmt an das der Sonntag rausfällt aufgrund der Prämisse 2.
Er übersieht dabei aber das der Sonntag auch drinbleiben kann aufgrund der Prämisse eins.

Daher kann er überhaupt gar keine Aussagen machen was am Sonntag passsieren wird, und sein gesamte INduktionskette ist fürn Arsch.


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02.10.2018 um 18:37
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:Ich sage der Induktionsanfang des Angeklagten ist falsch, denn der Sonntag kann eben nicht ausgeschlossen werden. UNd die Begründung ist ganz einfach: Wenn der Angeklagte bis Samstag mittag noch nicht hingerichtet ist bleibt nur der SOnntag übrig. UNd hier gibt es nur zwei Möglichkeiten

A. Der Angeklagte wird am Sonntag hingerichtet, unter Verletzung der Prämisse zwei
B. Der Angeklagte wird am SOnntag nicht hingerichtet, unter Verletzung der Prämisse eins
Und wieder ignorierst DU einfach mal meine Ausführungen genau dazu. Du benimmst Dich hier echt unter Niveau. Und damit ist Schulz. Werd erwachsen.


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02.10.2018 um 18:45
@perttivalkonen
Ich kann nur für mich sprechen, vielleicht geht es @mojorisin ähnlich,
Bei mir liegts wohl daran, dass sowohl Deine Überheblichkeit, Deine Hybris als auch Dein verlässlich herablassender und beleidigender Tonfall es mir unangenehm machen mich mit Dir auszutauschen.


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02.10.2018 um 18:45
@perttivalkonen
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb:Du benimmst Dich hier echt unter Niveau. Und damit ist Schulz. Werd erwachsen.
Auch wenn du mit meine Ausführungen nicht einverstanden bist, brauchst du nicht persönlich werden.
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb:Und wieder ignorierst DU einfach mal meine Ausführungen genau dazu.
Ich bin äußerst genau auf deine Ausführungen eingegangen. Du behauptest der Sonntag kann als Exekutionstag ausgeschlossen werden:
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb:Womit klar ist, daß der Samstag der letztmögliche Tag ist UND daß der Delinquent den Samstag Nachmittag nicht mehr erleben kann.
Ich habe ausführlich dargelegt das dies Annahme nicht stimmig ist. Den Sonntag als Exekutionstag auszuschließen heißt die Verletzung ur einer bestimmten Prämissen zuzulassen und die Alternative zu ignorieren.

Du kannst gerne darauf eingehen ich werde auch darauf antworten, ich habe allerdings keinen Bock hier persönlichen Grabenkämpfe auszutragen. Ich habe meine Sichtweise dargelegt.


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02.10.2018 um 18:49
Zitat von ThaddeusThaddeus schrieb:Er stützt seine Argumentation zuerst auf das, was zuletzt passiert. "Wenn ich Samstag noch am Leben bin", schließt blindlings alle Tage aus, an denen er ersäuft werden könnte und ist damit eine Mutmaßung, keine logische Tatsache. Die Reihenfolge ist hier nicht beliebig.
Das erklär mal, wieso dies nicht statthaft ist bzw. nicht beliebig (wie auch immer Du das gemeint haben magst
Zitat von ThaddeusThaddeus schrieb:Wenn er Samstag noch lebt, dann kann es nicht der Sonntag sein. Fein
Aber wer sagt, daß er Sonntag noch lebt?
Die Logik der ersten Kondition: "Wenn er am Samstag (Abend) noch lebt".
Zitat von ThaddeusThaddeus schrieb:Wenn ich Samstag noch lebe, bin ich Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag nicht vergiftet worden.
Wozu da noch rückwärts rechnen?
Sag mal, fragst Du das Weil mit einem "wenn XY" nicht die Gewißheit von XY gegeben ist.
Zitat von ThaddeusThaddeus schrieb:Es sagt also eigentlich: Ich kann den Dienstag ausschließen, weil ich den Dienstag schon vorher stillschweigend ausgeschlossen hatte, bevor ich Grund hatte, den Dienstag auszuschließen.
Nope. Es muß schon mit allen Tagen durchgespielt werden. Da es aber um das WIssen bereits am Vortag geht, muß man sich logischerweise vom Ereignistag zum Vortag durcharbeiten, also von hinten nach vorne.
Zitat von ThaddeusThaddeus schrieb:Das böse Wort "wenn" macht alles kaputt, denn es übersieht: "wenn nicht"
Ich stelle fest, Du hast meine Äußerungen genau dazu überhaupt nicht wahrgenomen. Was soll es dann bringen, wenn Du doch wieder nur das erfragst, was ich längst (und mehrfach) beantwortet habe?


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02.10.2018 um 19:02
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:Auch wenn du mit meine Ausführungen nicht einverstanden bist, brauchst du nicht persönlich werden.
Es geht nicht um Deine Ausführungen, sondern darum, daß Du meine Darlegungen schlicht ignorierst und nicht auf deren Argumentation eingehst. Damit wirst Du persönlich. Abschätziger als durch ignoranz kannst Du meiner Anstrengung zu einer sachbezogenen Diskussion gar nicht kommen. Es ist geradezu beleidigend, den Gegenüber bzw. seine Argunentation nicht ernstzunehmen. Und es ist kein "erwachsenes" Verhalten. Betrachte meinen Kommentar wenn schon nicht als ernstgemeinten Hinweis, dann doch wenigstens als Retourkutsche. Daß Du während einer länger laufenden Diskussion bei einem einzigen Wort, welches mehrfach hervorgehoben wurde, die Großbuchstaben nicht als ebenfalls der Hervorhebung dienend aufgefaßt hast, sondern als Anbrüllen, zeugt auch nicht grad von Differenziertheit. Gleich mal Empörtheit raushängen lassen statt mal nachzufragen. Oder nachzudenken. Schließlich ist eine Zustimmung ("eben!") nichts, was als Anbrüllen paßt.

Nee Du, Du hast Dich hier nicht "erwachsen" verhalten. Diese kritische Anmerkung halte ich für berechtigt. Und "erwachsen" wärees, darübermal nachzudenken. Aber wenn ich sehe, wie viel Zeit Du Dir genommen hast, darauf zu reagieren...

Auf den nächsten Beitrag werde ich gleich gar nicht mehr reagieren. Und den Thread von der Beobachtung abbestellen.


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02.10.2018 um 20:26
@perttivalkonen

Ich bin auf alle dein Vorwände eingangagen, soweit es nur möglich ist.

Du kamst an mit deutschem Recht:
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb:Die Inkonsistenz von Aussagen vernichtet aber nach deutschem Recht ihre Gültigkeit. So wurde mal in den Neunzigern jemandem zum 30.Februar gekündigt. Er blieb in seinem Job, da die Kündigung undurchführbar war.
Mit Vertragsrecht:
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb: Wenn jemand nen Vertrag aufsetzt, sich mit einer Formulierung dann aber selbst ins eigene Fleisch schneidet, kann er auch nicht sagen, daß der Vertrag ungültig ist
Hast gesagt die Situation sei nicht realsitisch:
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb:Mit anderen Worten, es geht nicht um den Realismus der Situation. Nach dieser Logik ist da gleich gar nichts zu beanstanden.
Hast mich angeschrien und widersprechenden Aussagen vorgeworfen Und willst du über eine Neuverhandelung mit dem RIchter diskutieren.
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb:EBEN!!! Um zu wissen, wie es nun weitergehen soll, ist keine dieser Äußerungen mehr gültig. Beide Sprüche wurden kassiert. Nix mit Beliebigkeit im Sinne von "aber der Urteilsspruch der Hinrichtung bleibt jetzt einfach mal". Das wäre ein unzulässiger Schluß aus einer der widersprechenden Aussagen. Meine Rede. Keine gültigen Schlüsse. Wenn Schlüsse, dann neuverhandeln.
Dabei geht es in der gesamten Geschichte nur darum wo der Angeklagte in seinen Überlegungn eine Logikfehler gemacht hat. Nicht mehr und nicht weniger. Schon gar nicht um deutsches Recht, Vertragsrecht und was noch alles.

In diesem Wust habe ich geantwortet wo und mich immer nur euf eine Tatsache fokussiert die du bestreitest:

Das die Hinrichtugn am Sonntag formallogisch genausogut stattfinden kann wie auch nicht:

Beitrag von mojorisin (Seite 20)
Zitat von perttivalkonenperttivalkonen schrieb:Auf den nächsten Beitrag werde ich gleich gar nicht mehr reagieren. Und den Thread von der Beobachtung abbestellen.
Es zwingt dich keiner hier zu dikutieren. Mach mit oder lass es sein aber bitte komm nicht mit dieser Mitleidsnummer. UNd akzeptier das es duchaus auch alternative Begründungen gibt. Bei deinem ganbze Post hast du nun nichts anderes getan als sämtliche Nebenkrigsschauplätze aufzumachen.

Sachlich kam zu meinem letzten Post
Beitrag von mojorisin (Seite 20)
leider nichts mehr.


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02.10.2018 um 20:50
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:Dabei geht es in der gesamten Geschichte nur darum wo der Angeklagte in seinen Überlegungn eine Logikfehler gemacht hat.
Also meiner bescheidenen Meinung nach ist der Fehler dieser: er überlegt Sonntag könne ja nicht sein weil er das dann ja Samstag schon wüsste. Und er solle es ja überraschend am Tag der Hinrichtung erfahren. Das ist soweit Korrekt würde ich sagen. Der Haken ist, das setzt voraus das er Samstag noch lebt. Und diese Voraussetzung ist meines erachtens nicht begründbar.
Vielleicht wurde das schon mal geschrieben, ich hab nicht alles verfolgt hier.

Die andere Möglichkeit die ich sehe hatte ich schon mal gepostet: dadurch das er überlegt danach könne ja gar kein Tag mehr in Frage kommen, kommen alle Tage, auch der Sonntag wieder in Frage, weil es dann doch überraschend für ihn ist.


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02.10.2018 um 21:09
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:er überlegt Sonntag könne ja nicht sein weil er das dann ja Samstag schon wüsste. Und er solle es ja überraschend am Tag der Hinrichtung erfahren. Das ist soweit Korrekt würde ich sagen.
Zuerst mal das ist richtig das ist seine Schlussfolgerung, aber genau hier ist der Haken. DEnn irgenwo muss der Angeklagte in seinen Überkegungen ja eien Fehler machen sonst würde er ja am Ende noch Leben :-)

Eine mögliche Lösung ist ja dadurch das sich der Angeklagte in Sicherheit wiegt sind alle Tage wieder überraschend und das Paradoxon gelöst.

HIer könnte man jetzt auch aufhören aber da bin ich zu neugierig, und ich wollte wissen was ist der grundsätzliche Fehler in seinem Gedankengang. Und da stellst sich für mich raus ist schon die Annahme das der Sonntag nicht möglich ist für eine Exekution falsch ist.

Denn es ist nur eine der Möglichkeiten falls der Angeklagte am Sonntag noch lebt. DIe andere ist das er hingerichtet wird obwohl er am Samstag schon weiß das er hingerichtet wird. Würde er nämlich am Sonntag nicht hingerichtet um Prämisse zwei zu retten würde gleichzeitig Prämisse eins flöten gehen.

Un dhier bin ich neugierig wieso es für die Leute unmittelbar enisichtig ist das, falls der ANgeklagte am Sonntag noch lebt, die Hinrichtung nicht stattfindet unter Verletzng der Prämisse eins, es aber unmöglich ist für die Leute das die Hinrichtugn stattfindet unter Verletzung der Prämisse zwei.


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02.10.2018 um 22:10
@towel_42
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Das erste was mir einfiel war, dass bei ihnen innerhalb der gesetzten Frist noch Tage nachfolgen... im Gegensatz zum Sonntag der ja ultimativ das Ende des Zeitraumes beschreibt.
Wir können mal noch was anderes versuchen.

Nehmen wir mal an der Angeklagte wurde bis Samstag abend nicht exekutiert. Was passiert am Sonntag?


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02.10.2018 um 22:54
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:Nehmen wir mal an der Angeklagte wurde bis Samstag abend nicht exekutiert. Was passiert am Sonntag?
Morgens weiss er: Heute muss es passieren.


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02.10.2018 um 23:02
... falls er nicht schon vor seinem Wachwerden
Zitat von IzayaIzaya schrieb:*gemessert
wurde. Diese Möglichkeit steht ja auch noch.


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03.10.2018 um 06:36
Zitat von mojorisinmojorisin schrieb:Denn es ist nur eine der Möglichkeiten falls der Angeklagte am Sonntag noch lebt. DIe andere ist das er hingerichtet wird obwohl er am Samstag schon weiß das er hingerichtet wird. Würde er nämlich am Sonntag nicht hingerichtet um Prämisse zwei zu retten würde gleichzeitig Prämisse eins flöten gehen.
Ich bin mir nicht sicher ob man das so durchgehen lassen kann. Denn das bedeutete ja das eine der Aussagen des Richters NICHT wahr ist, oder sogar beide, oder? Dafür sehe ich allerdings keinen Hinweis, von daher wäre ich der Meinung man muss diese Aussagen des Richters als wahr annehmen.
Denn wenn man unterstellt der Richter sagt nicht die Wahrheit, dann kann man sich jegliche Überlegung eh sparen meiner Meinung nach.


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