@perttivalkonen perttivalkonen schrieb:Daß ne Menge Leute dieser Erklärung folgen heißt nicht, daß sie richtig ist.
Was ist dran falsch?
Die Sache ist doch recht einfach:
1. Der Richter gibt zwei Vorgaben die einzuhalten sind:
a. Exekution bis spätestens Sonntag
b. Der Angeklagte darf volle Gewissheit das die Hinrichtung durchgeführt wird erst am Tag der Hinrichtung haben
(Punkt 2 habe ich nochmal präzisiert)
2. Daraus schließt der Angeklagte durch Induktion das er garnicht hingerichtet werden kann.
3. Der Angeklage erfährt am Donnerstag Morgen völlig überrascht von seiner Hinrichtung und wird zur Mittagszeit exekutiert.
Fazit:
Die Richtervorgaben wurden eingehalten. Daher muss der Angeklagte bei seinem Induktionsschluss (Punkt 2) einen Fehler gemacht haben, sonst erhählt man einen Widerspruch (Das Paradoxon). Die Frage ist wo lag der Fehlschluss des Angeklagten?
Nun du schreibst:
perttivalkonen schrieb:Damit aber weiß der Hinzurichtende am Freitag Nachmittag, wenn er hier noch lebt, daß er am Samstag hingerichtet wird. Eben weil durch den AUsschluß des Sonntags ein "noch am Samstagnachmittag leben" ebenfalls ausgeschlossen ist. Somit ist der Samstag der letztmögliche Hinrtichtungstag, wie es "eben noch" der Sonntag war, bevor er ausgeschlossen werden konnte.
Damit schreibst du das der Induktionsanfang des Angeklagten stimmig ist. WEnn aber der Induktionsanfang stimmig ist lässt sich das Paradoxon gar nicht auflösen, denn es ist unmöglich zu argumentieren warum der Sonntag als letzter Hinrichtungstagtag unmöglich ist der Samstag, Freitag oder aber dann der Donnerstag möglich.
Ich sage der Induktionsanfang des Angeklagten ist falsch, denn der Sonntag kann eben nicht ausgeschlossen werden. UNd die Begründung ist ganz einfach: Wenn der Angeklagte bis Samstag mittag noch nicht hingerichtet ist bleibt nur der SOnntag übrig. UNd hier gibt es nur zwei Möglichkeiten
A. Der Angeklagte wird am Sonntag hingerichtet, unter Verletzung der Prämisse zwei
B. Der Angeklagte wird am SOnntag nicht hingerichtet, unter Verletzung der Prämisse eins
Der Induktionsschluss des Angeklagten basiert darauf das er Möglichkeit B einfach vorraussetzt und Möglichkeit A ausblendet. Genau das machst du auch in deiner oben zitierten Argumentation und genau das ist was ich kritisiere. Beide Möglichkeiten sind jedoch valide und eine Logikette die eine der Möglichkeiten einfach ausschließt führt eben zu falschen widersprüchlichen Vorhersagen, zum eigentlichen Paradoxon.