mojorisin schrieb:Wurde also bis Samstagnachmittag noch nicht hingerichtet, muss einer der obigen beiden Vorgaben verletzt werden.
Womit klar ist, daß der Samstag der letztmögliche Tag ist UND daß der Delinquent den Samstag Nachmittag nicht mehr erleben kann. Im Artikel aber wird behauptet, durch den Wegfall der Prämisse "am Samstagnachmittag noch leben" würde dieganze liogische Gedankenkette wegbrechen. Nein, das tut sie nicht. Soweit erst mal klar?
mojorisin schrieb:2. Der Gefangene darf erst am Hinrichtungstag von seiner Hinrichtung wissen --> Laut dieser Vorgabe kann also am Sonntag nicht hingerichtet werden denn er weiß spätestens Samstag nachmittag davon
Damit aber weiß der Hinzurichtende am Freitag Nachmittag, wenn er hier noch lebt, daß er am Samstag hingerichtet wird. Eben weil durch den AUsschluß des Sonntags ein "noch am Samstagnachmittag leben" ebenfalls ausgeschlossen ist. Somit ist der Samstag der letztmögliche Hinrtichtungstag, wie es "eben noch" der Sonntag war, bevor er ausgeschlossen werden konnte.
Durch Ausschluß des letzten Tages des Zeitfensters als "letztmöglicher" wird unabwendbar der vorletzte Tag der Frist zum "letztmöglichen". Womit die SPirale zwangsläufig weitergeht.
mojorisin schrieb:Wurde also bis Samstagnachmittag noch nicht hingerichtet, muss einer der obigen beiden Vorgaben verletzt werden. Sie widersprechen sich.
So weit so gut. Nur wer legt fest, welche der beiden Aussagen nun gegen die andere Gültigkeit behält? Darüber steht nichts da, und es kann auch nicht erschlossen werden; dazu ist die Geschichte zu ungenau erzählt. Ergo müssen schon beide Aussagen kassiert werden. Was darauf hinausläuft, daß der Typ nicht hingerichtet wird. Die Frage, ob der Richter sein Urteil samt Kommentar bzw. Spezifizierung später abändern kann, tangiert die Lösung des Paradoxons nicht.
mojorisin schrieb:--> Aus logisch inkonsistentem kann man beliebiges schließen.
Das ist so nicht richtig, ganz sicher nicht. Im Falle eines Vertrages muß im Ernstfall der Vertrag kassiert werden, also wie ich oben schrieb. Im Falle einer einseitigen Auflage - und teilweise auch bei Verträgen, besonders, wenn diese vorgegeben sind wie Miet- oder Arbeitsverträge udgl., in solchen Fällen gilt im Allgemeinen die Regel wie auch und gerade vor Gericht: "Im Zweifel für den Angeklagten".
Nenn mir doch mal eine Situation, in der es bei zwei inkonsistenten anschließend beliebig ist,welche Aussage Gültigkeit behält und welche nicht, also
ohne neuerliche Festlegung. Die neuerliche Festlegung aber fehlt in der Geschichte.
Eine Lösung, die auf ein "bei zwei einander widerstreitenden Aussagen kassiert die eine die andere" hinausläuft, wäre gegeben, wenn sich eine Aussage z.B. als Durchführungsbedingung der anderen erweist. Und genau dies wäre hier der Fall, wenn das Überraschungsmoment Bedingung für die Durchführung der Hinrichtung ist. Wenn die Hinrichtung nicht möglich ist, sobald die Bedingung des Wissens am Vorabend gegeben ist, dann muß die Hinrichtung eben auch ausfallen.
Daß eine ausgefallene Hinrichtung das Wissen um die Hinrichtung zunichte macht, ist zwar ebenfalls ein Widerspruch, doch kann das "Wissen um die Hinrichtung" eben auch ein "Wissen um die Ansetzung der Hinrichtung" sein, ohne daß die Durchführung zwingend folgen muß. Dies allerdings ermöglicht die Hinrichtung am Montag bis Samstag, denn bis zum Freitag Abend weiß der Delinquent nicht, ob die Hinrichtung für Sonntag oder einen anderen Tag (mindestens Samstag) anberaumt ist, unabhängig davon. Denn daß der Richter weiß und in Kauf nimmt, daß eine für Sonntag anberaumte Hinrichtung durch das Wissen am Samstag undurchführbar wird, ist grundsätzlich möglich und von der Geschichte nicht ausgeschlossen.
mojorisin schrieb:Interessanterweise könnte man jetzt aber weiter schlussfolgern, dass dadurch das der Angeklagte nicht schlussfolgern kann was am Sonntag passiert, die Verletzung einer der beide Aussagen gleich wahrscheinlich ist. Somit wäre die Hinrichtung doch wieder überraschend und der Angeklagte kann hingerichtet werden und beide Bedingungen sind erfüllt. DIe letzte Aussage würde ich aber nicht so gelten lassen denn sie führt zu einem Ringschluss: Denn dann wird am Sonntag sicherlich hingerichtet und der Gefangene weiß schließlich davon sodass Punkt zwei wieder verletzt wird.
Mal abgesehen davon, daß ich Dir die Prämissen für das "jetzt" im ersten Satz genommen habe, beschreibst Du gerade das dialektische Paradoxon, das die alten Griechen mit der Geschichte vom Nilkrokodil und der Mutter ausgedrückt haben, in der Wikipedia als "
Krokodilschluß" wiedergegeben. Ein Krokodil raubt ein Menschenkind. DIe Mutter sieht es und verfolgt das Krokodil, sodaß es nirgends Ruhe findet, um das Kind zu töten und zu fressen. Darauf spricht das Krokodil zur Mutter "Wir könnten das immer weiter so machen, daß Du mich verfolgst, und niemand von uns beiden hätte etwas davon. Laß uns einen Vertrag machen. Ich gebe Dir das Kind zurück, wenn Du mir richtig sagst, was ich mit dem Kind machen werde. Im anderen Fall werde ich Dein Kind fressen, und Du wirst mich nicht hindern." Die Mutter erkennt die Falle, sagt aber dennoch "Du wirst mein Kind fressen". Da spricht das Krokodil "Tut mir leid, aber nun muß ich Dein Kindwirklich fressen, denn ohne es zu fressen, kann ich es Dir ja nicht wiedergeben. Darauf die Mutter "Du hast aber versprochen, mir in dem Falle das Kind zurückzugeben; weswegen Du es nicht fressen kannst".
Wie ich aber zuvor schon geschrieben habe, ist die Lösung des Problems:
1) entweder die Kassierung beider Bedingungen, also "alles auf Start und Neuverhandlung;
2) oder "zugunsten des Angeklagten"; also zugunsten des Vertrag
nehmers, dem die Sachlage aufoktrouiert wurde, der Mutter.
Izaya schrieb:Nein, weiß er nicht.
Doch, denn:
Izaya schrieb:Freitag weiß er aber nicht mit Sicherheit, dass er bis Samstag Abend lebt. Das nimmt man, wenn man diese Argumentation verwendet, einfach an.
Das ist falsch, und ich habe es bereits geschrieben. Denn am Freitag nachmittag, weiß der Delinquent aufgrund der ersten Folgerung, daß er am Samstagabend
nicht mehr lebt. Das ist der Irrtum derer, die diese in der Wikipedia geschriebe Lösung ausgedacht bzw. in deren Gefolge akzeptiert haben. Erst durch dieses Wissen vom Nichtmehrleben am Sa Nachm. wird es ja am Freitag abend zum Wissen der Samstagshinrichtung.
Kann doch nicht so schwer sein, das zu begreifen!