mojorisin schrieb:Ich habe es so verstanden das für SOnntag die Aussage des RIchter inkonsistent ist:
Wenn der Gefangene am Sonntagmorgen noch lebt, dann weiß er, dass von den beiden Aussagen des Wärters („Du wirst spätestens bis Sonntag hingerichtet werden“ und „Du wirst den Tag vorher nicht wissen“) eine falsch war.
Die Inkonsistenz von Aussagen vernichtet aber nach deutschem Recht ihre Gültigkeit. So wurde mal in den Neunzigern jemandem zum 30.Februar gekündigt. Er blieb in seinem Job, da die Kündigung undurchführbar war. Und ihm konnte nicht erneut eine Kündigung ausgesprochen werden, da schon eine rechtskräftige Kündigung durch war. Nur ne fristlose Kündigung kann ne bereits laufende Kündigung aushebeln, aber dazu lhätte der Typ ertmal ordentlich was verbocken müssen.
Nein, das Rechtssystem erlaubt auch die Gültigkeit von inkonsistenten rechtlich verbindlichen Aussagen.
Daß es sich um Aussagen des Wärters handelt, die eh ohne jegliche rechtliche Relevanz sind (selbst wenn sie konsistent gewesen wären), wird in der Schilderung des "Vorfalls" überhaupt nicht gesagt. Dort geht es ausdrücklich um ne Urteilsverkündung. Daß sich die Sprechsituation in der Zwischenzeit geändert hat, wird nirgends ausgesprochen oder angedeutet. Deswegen halte ich es für irrelevant, dumme Spekulationen über inkonsitente Wärter zum Lösen des geschilderten Problems anzunehmen.
mojorisin schrieb:oder hier:
Offenbar entstehen die Schwierigkeiten durch die Lesart des Urteils durch den Todeskandidaten: „Die Hinrichtung wird mittags an einem der sieben Tage der nächsten Woche stattfinden. Und gleichgültig, an welchem Tag das ist, Sie werden nicht wissen wann, bis Sie am Morgen des Hinrichtungstages Bescheid bekommen.“ In dieser Interpretation ist die Aussage unter allen Umständen falsch. Denn aus ihr lässt sich schlussfolgern, dass auch am Samstag eine überraschende Hinrichtung möglich ist. Und das ist gleichzeitig unmöglich. Das so verstandene Urteil wird auch im Nachhinein nicht wahr, egal was passiert.
WIe gesagt, die Verbindlichkeit von Aussagen ist nicht deswegen aufgehoben, weil diese zu einem für den die Aussagen treffenden ungünstigen Ergebnis führen. Wenn jemand nen Vertrag aufsetzt, sich mit einer Formulierung dann aber selbst ins eigene Fleisch schneidet, kann er auch nicht sagen, daß der Vertrag ungültig ist. WO kommen wir denn da hin? In ein weltfremdes Philosophen-Universum vielleicht, aber nicht zu einer logischen Lösung.
Du weißt, wie Philosophen aus dem Knast ausbrechen, ja?
mojorisin schrieb:DAS heißt die Aussage des RIchters ist logisch falsch, und aus einer logisch falschen Aussage lässt sich beliebiges schlussfolgern
Unlogik schützt nicht vor Rechtskräftigkeit.