elon schrieb:Yunitsky hat eine Gebühr vor Gericht zurückgegeben, oder nicht? Das ist viel Geld, gemessen an streitwertes!😊😊😊
Er wird nur seine Klage eingereicht haben und die Staatsanwaltschaut in Litauen hat die bearbeitet, egal wie verrückt die Klage auch klingen mag muss sie bearbeitet werden wenn sie die Form erfüllt, und dann hat man sie abgewiesen. Bis dahin hat er noch nicht viel Geld bezahlt, nur seine Anwälte werden Geld für das Aufsetzen der Klageschrift haben wollen. Sein angeblicher "Verlust" belief sich ja auf 100 Mio €, die 10 Mio € wollte er nur als Schadenersatz haben. Das zeigt schon das hier was nicht stimmt, weil wenn ich solch einen angeblichen Verlust habe dann gehe ich auch wegen den 100 Mio € vor das Gericht und nicht nur wegen 10%. Was das Gericht dann daraus macht, und ob man die Summe dann gerechtfertigt sieht, das ist dann Sache des Gerichtes.
Investor schrieb:Es kommt nämlich häufiger vor, dass Urteile in der nächst höheren gerichtlichen Instanz komplett anders ausgehen!!!
Die Chancen dafür sind also nicht so aussichtslos wie du es darstellst - (Nur zu dem Thema).
Und genau da liegst du falsch, man müsste natürlich die genaue Abweisungsbegründung kennen, aber in Deutschland würde das ganze durch 3 Instanzen gehen (Landesgericht -> Oberlandesgericht -> Bundesgerichtshof). Um aber als Strafprozess eröffnet zu werden muss es durch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, dort wird der Anfangsverdacht geprüft und wenn der nicht vorliegt dann wird die ganze Klage abgewiesen und es kommt gar nicht zum Zwischen/Hauptverfahren. Und genau das ist Anatoly wohl hier passiert, daher kann er weder Berufung noch Revision in einer höheren Instanz einlegen. Seine Klage war tod, noch bevor sie überhaupt gelebt hat, also wie alles was er in die Hand nimmt.