Stanislaw schrieb am 22.12.2018:Schaut euch das an, vorurteilslos und offenherzig. Meditiert drüber. Das ist der einzig gangbare Weg
Ja Stas, ich habe mir das neue Vertragswerk von Skyway Caital (Faktum) mal etwas genauer angeschaut und darüber meditiert und möchte Dir nun meine meditativ erworbene Einschätzung mitteilen.
Neues Vertragswerk bei SC - hier meine Einschätzung:Zitat:"6.2.2. Die Gesamtinvestitionssumme, der aktuelle Abschlag sowie die Kosten des
Aktienpakets in USD werden laut Antrag in der Spalte "Summe" des Unterabschnitts "Invest" im Abschnitt "Investments" des Kabinetts definiert und sind auch in Form des
Secured Investment Contract für den späteren Abschluss durch die Parteien übertragen.
6.2.3. Die Informationen über die Anlagen und die ausgewählten
Anteilspakete werden von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den eingereichten Anträgen und den gutgeschriebenen Zahlungen zur Zahlung gemäß dem besicherten Anlagevertrag an die GTI weitergeleitet.
Dies ist ein Auszug aus dem aktuellsten Kundenvertrag. Besonders hervorzuheben sind hier die Begriffe; Aktienpaket - Anteilspakete - besicherter Anlagevertrag(Secured Investment Contract). Ersten beide Begriffe sollen wohl das gleiche Aussagen sind aber inhaltlich doch völlig verschieden. Eine irreführung die noch ihresgleichen sucht.
Besicherter Anlagevertrag - hier ist der Terminus nicht nur widersprüchlich sondern sogar vorsätzlich irreführend. Wird hier als der Vertrag als solches besichert oder wird eine getätigte Investition so mit Sicherheiten versehen, dass der Gläubiger gegen Verluste geschützt wird. Dann würde sich aber die Frage stellen, mit was oder durch was wird hier besichert?
Der Vertrag ist ab Zahlungseingang drei Jahre gültig und verlängert sich automatisch wenn keine Kündigung erfolgt. Die Geldannehmende Vertragspartei weist jede Haftung für ein Risiko von sich - was wiederum den Begriff besicherter Anlagevertrag ad adsurdum führt. Auch die Aussage das bei falscher Übersetzung des Vertrags ins englische grundsätzlich die russische Version gilt.
Die russische Version ist aber für den normalen Investor der sich nicht der russischen Sprache bemächtigen kann, nicht lesbar. Die Geldannehmende Partei hat also dafür Sorge zu tragen das eine russische Version des Vertrages in englischer Sprach notariell vorgehalten wird, damit der Kunde darauf zugreifen kann. Kann er dies nicht, liegt eine übervorteilung des Kunden vor, da dieser weder sicherstellen kann das er eine gültige Version des Vertrages unterschreibt, noch dessen Inhalt versteht. Der Kunde muss/kann also auf gut Glauben den Vertrag unterschreiben mit allen darin verbunden Risiken (falsche Begriffsbestimmungen - falsche Übersetzung). Hier hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, das er eine gültige natariell beglaubigte Vertragsversion erhält.
Dafür Sorge tragen kann der Kunde dies aber erst, wenn er inhaltlich seine Rechte versteht und diese erklärt bekommt (Beratung). Hier zielt jedoch dieser Vertragspassus darauf ab, das genau dies seitens des Kunden nicht geschieht, weil eben dieser im guten Glauben handelt. Eine Beratung seitens der Geldannehmenden Partei erfolgt nicht oder grob fahrlässig fehlerhaft durch nicht zertifiziertes "Personal" - Affiliate oder/und Affiliate/Investoren.
3.4. Die Zahlung oder Überweisung durch den Kunden während des Bestehens der aktuellen Version dieser Vereinbarung auf der Website setzt die uneingeschränkte und unwiderrufliche Annahme dieser Vereinbarung voraus.
Sprich mit der Zahlung der Investition wird ein konkludenter Vertrag eingegangen und zwar exakt diesen auf der Webseite von SC befindlichen ohne diesen handschriftlich unterschrieben zu haben. Durch Zahlung der Investition durch den Investor/Affiliate erhält der Vertrag also seine Gültigkeit.
Zitat:"b) .....gewährleistet und garantiert, dass es sich um eine rechtlich befähigte Person handelt, die sich in guter Erinnerung und Erinnerung befindet und die Risiken vollständig einschätzt; dass er / sie das SKYWAY-Projekt und die diesbezüglichen Informationen selbst bewertet hat und in der Lage ist, unabhängige Entscheidungen bezüglich der Durchführung von Transaktionen mit den von ihm / ihr rechtmäßig verwendeten Geldern zu treffen;".
Hierzu sei anzumerken, das die Risikoeinschätzung des Investors nur auf tatsächlichen Begebenheiten und Handlungen der Firma beruhen kann und nicht auf Aussagen wie; wir bauen bald dort und da, wir haben Vorverträge mit dort und da und die und dem etc. - Falsche Aussagen zu dem Invest durch die Geldannehmende Partei führen zwangsläufig auch zu einer falschen Risikoeinschätzung. Werden falsche Aussagen nicht sofort korrigiert und Tatsachen bereitgestellt, die eine lückenlose Risikoeinschätzung zulassen, wird mit dem weiter bestehen der falschen Aussagen der Vorsatz begründet. Affiliate/Investoren die wieder besseren Wissens falsche Aussagen zum Werben neuer Investoren nutzen, müssen sich zuvor davon überzeugen, das die von Ihnen übernommenen Aussagen den tatsächlichen begebenheiten entsprechen. Stellt sich später heraus das der Vorsatz der falschen Tatsache bekannt war/ist, so ergibt sich hieraus die vorsätzliche Beihilfe. Diese wiederum begründet die Annahme, das mehrere Personen mit gleichem Ziel und der Ausübung der gleichen Handlungen unter Zuhilfenahme der gleichen Aussagen agiert haben um hieraus einen geldwerten Vorteil zu erlangen. Hierzu müssen sich die einzelnen Protagonisten nicht persönlich kennen. Hier genügt schon der immer wiederkehrende Kontakt über verschiedene Kommunikationskanäle und die Verabredung als solches.
4.1. Das Unternehmen hat das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, indem die neue Version der Kundenvereinbarung im persönlichen Kabinett veröffentlicht wird. Diese erlangt nach 5 Werktagen ab Eintrag in das persönliche Kabinett des Kunden/Affiliate seine Gültigkeit.
Sprich ändert die Firma die Vertragsklauseln muss sich der Kunde/Affiliate/Investor, sofern überhaupt öffentlich kommuniziert, diesen Vertrag durchlesen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen sofern er/sie mit der Änderung nicht einverstanden sind. SIst derselbige in Urlaub - Krankenhaus, oder er liest den Vertrag aus zeitlichen Gründen erst viel später etc., dann hat er indes schlechte Karten. Dann erlangt der Vertrag nach Ablauf (rechtlich anfechtbere Fristsetzung da viel zu kurz) seine Gültigkeit.
Der Begriff, kovertierbares Darlehen findet indes in diesem aktuellen Vertrag keine Beachtung, was wiederum die Frage aufwirft, warum Skyway selbst und seine Affiliate/Investoren mit diesem Begriff immer noch hausieren gehen.
Fazit: Dieser Vertrag ist für jeden Investor/Affiliate der von der geldannehmenden Partei lang ersehnte Dolchstoß. Die übervorteilung des Kunden/Affiliate/Investor durchzieht den kompletten Vertrag. Eine Klage der Investoren/Affiliate/Kunden gegen die geldannehmende Partei ist dadurch fast ausgeschlossen jedoch nicht unmöglich.
So hier habe jetzt nur mal kurz so den Vertragstext überflogen und herausstechende Passagen dokumentiert. Wohlgemerkt, das sind Fakten die Skyway selbst veröffentlicht hat und die von mir in gewohnten Weise analysiert und kommentiert wurden.