Teamatthew schrieb:Besonders der erste Teil "In juristischer Beziehung einwandfrei" ist mir etwas unklar.
Die Aktien sind überprüfbar - über die Indentifikationsnummer findet man in der internationalen Datenbank für die Kennziffern der Wertpapiere (http://isincodes.net/ oder https://www.isincheck.com/) oder bei ISIN nachfragen.
Welche Aktien sind denn da gemeint? Die, die es ab Anfang 2017 Mitte 2017 Ende 2017 irgendwann mal geben soll?
Um es hier nicht zu Missverständnissen kommen zu lassen:
1. Die Kleininvestoren erwerben Beteiligungen an den
Tochterunternehmen. Die Tochtergesellschaften sind noch an keiner Börse gelistet und können somit auch keine Aktien ausgeben.
2.Durch den Verkauf der Anteile macht die Hauptgesellschaft Umsatz und Gewinn. Davon profitieren aber
nur die Anteilseigner der Hauptgesellschaft.
3.Die Zinslast der der Beteiligungen (also das Gewinnversprechen an die Kleininvestoren) verbleibt bei den Tochtergesellschaften.
4. Oft haben die Tochtergesellschaften aber darüber hinaus noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Hauptgesellschaft, darum hat die Hauptgesellschaft ja Töchter. Sie möchte verdienen. Das kann natürlich einen Gewinn der Töchter verkleinern oder ganz ausfallen lassen. Das ist aber noch Spekulation, bisher gibt es ja
weder Umsatz noch Gewinn im eigentlichen Geschäftsfeld.
Ich wollte das nur in aller Deutlichkeit noch einmal klarstellen, damit die Mitleser verstehen, auf welcher Ebene des Konzerns sie Beteiligungen erworben haben.