Thorsteen schrieb:Hast du Zugriff auf die DIN EN 50119? In der müsste normal alles zu Oberleistungsmasten geregelt sein, was gibt die so Werte für Gründungen an?
Ich müsste morgen nachschauen - aber ich halte die für ungeeignet.
In DE ist der Hinweis aus der BOSeil §11 Abs.2 ausreichend, es bedeutet in der Tat dass jedes Fundament nachgewiesen und abgenommen wird, was auf dem ersten Blick easy aussieht, ist der weltweit kompliziertest.(Man hat nur eine Vorgabe: es muss halten)
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/vum/fussundradverkehr/vorschriften_für_den_bau_und_betrieb_von_seilbahnen__november_2004_.pdf (Archiv-Version vom 08.02.2014)Deswegen wird in DACH der Nachweis nach EN 13107 geführt, festgelegt vom Normenausschuss CEN/TC 242/WG 7.
Weiter zu berücksichtigen, nach der Meinung der werten Herren (
:) ):
- EN 1907 über Begriffsbestimmungen
- EN 12929 (alle Teile) über Allgemeine Bestimmungen
- EN 12930 über Berechnungen
- EN 12927 (alle Teile) über Seile
- EN 1908 über Spanneinrichtungen
- EN 13223 über Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen
- EN 13796 (alle Teile) über Fahrzeuge
- EN 13243 über Elektrische Einrichtungen, ohne Antriebe
- EN 13107 über Bauwerke (bereits erwähnt)
- EN 1709 über Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen
- EN 1909 über Räumung und Bergung
- EN 12397 über Betrieb
- EN 12408 über Qualitätssicherung
Alle diese Normen bilden ein Ganzes für die Planung, die Herstellung, die Montage, die Instandhaltung und den Betrieb von Seilbahnen für den Personenverkehr.