Nemon schrieb:Es ist ja nicht so, dass die Kassen grundsätzlich diese Impfung nicht bezahlen. Ich habe sie auch weit, weit vor den 60 Jahren der StIko bekommen und kann mich nicht daran erinnern, die bezahlt zu haben. Und selbst wenn, wäre es mir das wert gewesen.
Ich bekam die Impfung mit 50, weil ich noch eine Zweitdiagnose hatte. Die Kasse zahlte (so 200 Euro). Die 60 Jahre sind also nicht fix, sondern es findet eine Risikoabwägung statt.
Das ganze Gesundheitssystem steht ja vor dem Problem, dass die medizinischen Möglichkeiten ins Unendliche gestiegen sind - und die Kosten eben auch ins Unendliche steigen könnten, würde man alles ausschöpfen, was möglich wäre.
Es muss also eine Abwägung getroffen werden, zwischen "nützlich, aber nicht notwendig" und "nicht lebensnotwendig, aber wünschenswert". Dazu gibt es auch Institutionen und Kommissionen mit Experten und Betroffenen, die mitentscheiden. Da lohnt sich mal ein Blick darauf, das wird nicht einfach Pi mal Daumen gemacht. Auch die Krankenkassen unterliegen einer gewissen Kontrolle, die dürfen auch nicht willkürlich zahlen oder nicht. Das gilt auch für sog. alternative Heilmethoden (Komplimentärmedizin ist für mich Schulmedizin und daher keine Frage).
Denn das politische Ziel neben der Volksgesundheit sind möglichst geringe Krankenkassenbeiträge (die ja paritätisch erhoben werden) und damit Arbeitskosten. Das mag man makroökonomisch für Käse oder für absolut notwendig halten, aber das ist seit Jahrzehnten Mittelpunkt der politischen Debatte. Zugleich kann es sich eine insgesamt so wohlhabende Gesellschaft nicht leisten, zigtausende Menschen wegen mangelnder medizinischer Versorgung krepieren zu lassen. Das soziale Netzt ist schwächer, aber es ist noch da.
Nemon schrieb:Wie verbindlich sind denn diese Empfehlungen? Und welche haftungsrelevanten Probleme bzw. Komplikationen oder Nebenwirkungen könnten sich einstellen, die auf ein niedrigeres Alter des Geimpften zurückgehen?
Die Stiko gibt nur Empfehlungen ab. An die sich zumeist die Kassen halten. Ärzte haben immer die Möglichkeit, im Rahmen eines sog. Heilversuches Arzneimittel "off label", also außerhalb der Zulassung einzusetzen (immer mit Einwilligung des Patienten). "Luxusimpfungen" für exotische Fernreisen können zwar empfehlenswert sein (Dschungel in Guatemala), aber das ist eigentlich eine privat-persönliche Veranlassung.
Kein Medikament ohne Nebenwirkungen. Darüber ist aufzuklären. Haftungsrechtliche Probleme ergeben sich eigentlich nur bei Kunstfehlern. Dafür gibt es etablierte Maßstäbe. Hauptproblem dürfte der Nachweis der Kausalität zwischen Impfung und etwaigen Beschwerden sein.