@Nemon Hier exemplarisch für eine dieser "blauen Inseln":
"Seit zehn Jahren prüft der Fachdienst Gesundheit des Landkreises in den zehnten Klassen (einschließlich Abgänger aus den neunten Klassen) die Impfpässe, sollten noch Impfungen fehlen, können diese direkt in der Schule oder beim Kinder- oder Hausarzt nachgeholt werden. „Durch diese Aktionen konnten bei der Zielgruppe die Impfquoten bis zu 30 Prozent gesteigert werden, im Regelfall erreichen wir Impfquoten von mehr als 90 Prozent“, erläutert Amtsarzt Dr. Michael Hable. Manche Eltern denken einfach nicht daran, dass es wieder an der Zeit ist, einige Impfungen aufzufrischen. Daher sind solche Aktionen gut, um für das Thema zu sensibilisieren und es wieder ins Gedächtnis zu rufen. „Dogmatische Impfgegner spielen zahlenmäßig im Landkreis keine Rolle“, betont Schulärztin Ute Hable.
Das Gesundheitsamt Wittenberg ist eines der wenigen bundesweit und aktuell das einzige in Sachsen-Anhalt, das personell so ausgestattet ist, dass es solche Impfaktionen organisieren kann mit dem Ziel, Impflücken zu schließen. Der logistische Aufwand ist hoch, das Gesundheitsamt dabei auf die Zusammenarbeit mit den Schulen angewiesen. Die Impfungen erfolgen kostenlos, weil die Impfstoffe unentgeltlich vom Verbraucherschutzamt des Landes zur Verfügung gestellt werden.
„Unsere Arbeit ist sozialkompensatorisch und präventiv“, beschreibt Hable die aufsuchende Impfaktion in den Schulen, „wir erreichen so auch jene, die uns sonst durchs Raster fallen könnten.“ Jeder Schüler wird über die notwendigen Impfungen und ihre Bedeutung aufgeklärt. [...] In den vergangenen zehn Jahren wurden im Rahmen der Aktion mehr als 2.300 Impfungen durchgeführt, das sind 230 pro Jahrgang, der im Schnitt rund 1.000 Schüler umfasst. Im Durchschnitt haben 43,4 Prozent aller Gymnasiasten einen Impfausweis und eine Einverständniserklärung zum Impfen vorgelegt, bei den Sekundarschülern waren es 45,8 Prozent.
Hinweis:
Infos können sich Eltern im Internet auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-wittenberg.de) herunterladen. In den Schulen wurden Einwilligungserklärungen für die Eltern verteilt, diese sind samt Impfausweis zu den Terminen mitzubringen. Da es sich um eine „Maßnahme der amtsärztlichen Schulgesundheitspflege“ handelt, ist die Teilnahme für alle Schüler nach dem Schulgesetz Pflicht. Auch wenn keine Einwilligungserklärung vorliegt, beraten die Schulärzte, Schüler ab 16 Jahren können auch ohne Einwilligung der Eltern entscheiden. Jeder Schüler erhält einen schriftlichen Hinweis über Impflücken."
https://www.wittenbergersonntag.de/artikel/9627 (Archiv-Version vom 12.08.2020)