Das Thema Beweis versus Nachweis, Mathematik im Unterschied zur Physik, Erhaltenssätze, etc. pp. kam ja schon mal früher, und da ich meine Meinung dabei geäußert habe, werde ich jetzt in aller Ausführlichkeit ... das nicht noch einmal tun. Ebensowenig werde ich mich über die Hybris einiger Menschen in freien Diskussionsforen auslassen, denn selbstverständlich träfe das ja auf niemanden hier zu, bzw. besser ausgedrückt, fühlte sich niemand hier getroffen. Ich finde es rein persönlich nur schade, wenn ausgerechnet durch persönliche Animositäten und sinnfreie Haarspaltereien die tollen Informationen hier verwässert werden und am Ende noch irgendein Mitleser auf die völlig abwegige Idee käme, es könne vielleicht unter Umständen doch etwas dran sein am AuKW, und zum potentiellen Betrugsopfer würde.
Rosch hat die geltende Schulphysik nie in Frage gestellt und danach ist das AuKW nachgewiesenermaßen unmöglich. Sollte irgendwann herauskommen, dass die Energieerhaltung bei z.B. exotischen Situationen auf Quantenebene oder in anderen Universen nicht gilt, wofür bislang nichts spricht, betrifft es das AuKW nicht.
Im Verfahren geht es auch gar nicht darum, sondern ob man etwas als Betrug bezeichnen darf oder nicht. Wenn das aller bislang auf der Erde gemachten Erfahrungen und Experimente nach nicht funktionieren kann, und bei keinem gezeigten Gerät bislang versteckte Energiezuführung ausgeschlossen werden kann, ist das meiner Meinung nach mehr als Grund genug, das zu dürfen.
Nach dem ersten Lesen des Gutachtens war ich enttäuscht. Kein AuKW untersucht. Die gebrachten Gutachten nicht in Frage gestellt. Vorhandenes Fachwissen des Gutachters nicht angewendet. Den Beryllium Schwachsinn nicht als solchen dargestellt. Wäre nett gewesen, wenn der Betrug nachgewiesen worden wäre. Aber das war nicht der Auftrag des Gutachters. Nach dem zweiten Lesen des Gutachtens musste ich fast schon schmunzeln - wie geschickt der Gutachter jegliches Glatteis vermieden hat und wie klar die Aussagen für den Angeklagten sind:
- das AuKW ist als perpetuum mobile zu bezeichnen
- Perpetuum mobiles dieser Art sind nachgewiesenermaßen unmöglich
- eine Rechnung des Angeklagten zur mechanischen Unmöglichkeit ist plausibel
Die Schlussfolgerung daraus ist zwar nicht Aufgabe des Gutachtens, aber eindeutig: Man kann das AuKW mit gutem Recht als Betrug bezeichnen.
Sollte jemand auf die Idee kommen, über Grundsatzfragen zu referieren wie hier im Forum - macht nichts, die letzte Aussage allein reicht schon für die Schlussfolgerung aus.
Zudem wurden die zu begutachtenden "Gutachten" nicht für den Richter vielleicht schwer verständlich auseinanderanalysiert auf vorhandene Fehler und Fehlermöglichkeiten oder gar merkwürdiger Verstrickungen, sondern zur Untermauerung der Aussage benutzt, dass das AuKW ein perpetuum mobile ist. Das finde ich echt geschickt. Da war mein Schmunzeln von wegen Schuss ins Knie seitens der Kläger.
Dass die Beryllium Magnete nichts mit der Sache zu tun haben, hat der Gutachter kurz und klar festgestellt. Aber jetzt ist der betreffende Brief in einem amtlich bestellten öffentlichen Gutachten enthalten und vielleicht macht es dem einen oder anderen oder der einen oder anderen Institution Freude, das für eigene Verfahren zu benutzen. Gleich, ob es die gar nicht geben kann, oder die Aussage "x Jahre wartungsfrei" betreffend. Tja, Beryllium ist nunmal giftig.
Dass der Gutachter seine tiefere universitäre Fachkenntnis nicht hat anwenden müssen, spricht auch für den Angeklagten. So kann der Kläger nicht daherkommen und sagen, der Angeklagte könne das ohne dieses Wissen gar nicht beurteilen.
Heute werden wir erfahren, ob der Richter das ebenso sieht oder ob Rosch noch weitere Finten erlaubt werden.