@kasmichl kasmichl schrieb:Wann ist denn endiche eine Ruhe? Inzwischen ist Mitternacht vorbei, wir schreiben den 04.04.2017 - ein Tag, der hoffentlich unauslöschlich in die AuKW-Rosch-Gaia-Historie eingehen wird.
Ja, ist denn schon Weihnachten? Ich bin auch richtig gespannt wie das läuft und drücke ohne Frage natürlich alle Daumen die greifbar sind für Wolfgang.
@Miky Miky schrieb:Das Thema Beweis versus Nachweis, Mathematik im Unterschied zur Physik, Erhaltenssätze, etc. pp. kam ja schon mal früher, und da ich meine Meinung dabei geäußert habe, werde ich jetzt in aller Ausführlichkeit ... das nicht noch einmal tun. Ebensowenig werde ich mich über die Hybris einiger Menschen in freien Diskussionsforen auslassen, denn selbstverständlich träfe das ja auf niemanden hier zu, bzw. besser ausgedrückt, fühlte sich niemand hier getroffen. Ich finde es rein persönlich nur schade, wenn ausgerechnet durch persönliche Animositäten und sinnfreie Haarspaltereien die tollen Informationen hier verwässert werden und am Ende noch irgendein Mitleser auf die völlig abwegige Idee käme, es könne vielleicht unter Umständen doch etwas dran sein am AuKW, und zum potentiellen Betrugsopfer würde.
Ich glaube nicht, dass wer hier nach all den Informationen auf die verrückte Idee kommen könnte, am AuKW wäre doch etwas dran, auch nach den kleinem Twist hier, alleine die Nummer mit den Beryllium Magneten und die Aussagen dazu im Gutachten und allgemein das Gutachten sind deutlichst.
ROSCH hat ja immer bestritten, dass das AuKW ein Perpetuum Mobile sei, immer vermieden den Gedanken bei anderen aufkommen zu lassen, eben weil sie selber schon wussten, so ein Teil ist in diesem Universum nachweislich nicht möglich. Das Gutachten weißt eben nun sehr deutlich, klar nach, selbstverständlich ist das AuKW ein Perpetuum Mobile, oder wäre eines, wenn es dann funktionieren würde. Die Lüge mit den Beryllium Magneten kam ja eben auch extra noch, um den Eindruck eines PM zu vermeiden. So mit ist klar, selbst die Kläger wussten und wissen, eine Maschine die mehr Energie erzeugt, als man wo hineinsteckt ist so nicht möglich, nennt man eben PM, gibt dazu mehr als genug klare Aussagen in der Physik. Alleine durch den Nachweis, dass das AuKW ein PM ist/wäre, ist dessen Nichtfunktion klar belegt und nachgewiesen. Wir müssen ja die Kirche auch im Dorf lassen, ein Gutachten ist natürlich eben extra
umgangssprachlich klar und eindeutig geschrieben und formuliert, weil jene die sich darauf beziehen wollen keine Physiker sind und eben nicht tiefe mathematische und physikalisch theoretische Kenntnisse zum Thema besitzen. Darum findet sich dort ja auch nicht der mathematische Formalismus und Beweis des Noether-Theorem. Eh mich hier falsch also wer falsch versteht, das Gutachten ist ohne wenn und aber richtig, da gibt es nicht zu rütteln, Herr Schmid ist Universitätsprofessor, er weiß ganz sicher von was er spricht und wie er ein Gutachten richtig formuliert. Ich hingegen habe nie ein Universität von innen gesehen, werde mich ganz sicher also hüten seine Aussagen infrage zustellen, ich steh natürlich hinter allen seinen Feststellungen und ziehe da nichts in Zweifel.
Miky schrieb:Rosch hat die geltende Schulphysik nie in Frage gestellt und danach ist das AuKW nachgewiesenermaßen unmöglich. Sollte irgendwann herauskommen, dass die Energieerhaltung bei z.B. exotischen Situationen auf Quantenebene oder in anderen Universen nicht gilt, wofür bislang nichts spricht, betrifft es das AuKW nicht.
Natürlich und vermutlich ist das mit der Energieerhaltung so multi-universell wie mit der Mathematik, die ändert sich auch nicht, egal in welchem Universum man auch immer diese betreibt. Selbst wenn ROSCH die Physik infrage gestellt hätte, bliebe das AuKW ein PM und funktionslos.
Miky schrieb:Im Verfahren geht es auch gar nicht darum, sondern ob man etwas als Betrug bezeichnen darf oder nicht. Wenn das aller bislang auf der Erde gemachten Erfahrungen und Experimente nach nicht funktionieren kann, und bei keinem gezeigten Gerät bislang versteckte Energiezuführung ausgeschlossen werden kann, ist das meiner Meinung nach mehr als Grund genug, das zu dürfen.
Die Lüge mit
Beryllium Magnet ist schon Beweis genug für den Betrug und die Unredlichkeit der Firma ROSCH.
Miky schrieb:Nach dem ersten Lesen des Gutachtens war ich enttäuscht. Kein AuKW untersucht. Die gebrachten Gutachten nicht in Frage gestellt. Vorhandenes Fachwissen des Gutachters nicht angewendet. Den Beryllium Schwachsinn nicht als solchen dargestellt. Wäre nett gewesen, wenn der Betrug nachgewiesen worden wäre. Aber das war nicht der Auftrag des Gutachters.
Ich hatte da auch auf eine Inaugenscheinnahme gehofft, aber auf der anderen Seite zeigt es doch, wie klar und offenkundig der Betrug und die Lügen zum AuKW von Seiten ROSCH doch sind, es tut gar nicht Not, dort vor Ort was näher zu beleuchten, das AuKW ist/wäre ein PM, gibt es nachweislich nicht, so klar, dass man so eine Maschine ja auch nicht patentieren kann, weil offenkundig und belegt ist, funktioniert nicht. Das Patentamt schaut da eben auch gar nicht mehr weiter genauer hin, weil bekannt und klar, gibt es so nicht.
Miky schrieb:Nach dem zweiten Lesen des Gutachtens musste ich fast schon schmunzeln - wie geschickt der Gutachter jegliches Glatteis vermieden hat und wie klar die Aussagen für den Angeklagten sind:
das AuKW ist als perpetuum mobile zu bezeichnen
Perpetuum mobiles dieser Art sind nachgewiesenermaßen unmöglich
eine Rechnung des Angeklagten zur mechanischen Unmöglichkeit ist plausibel
Die Schlussfolgerung daraus ist zwar nicht Aufgabe des Gutachtens, aber eindeutig: Man kann das AuKW mit gutem Recht als Betrug bezeichnen.
Ja, am Gutachten gibt es nichts zu rütteln.
Miky schrieb:Sollte jemand auf die Idee kommen, über Grundsatzfragen zu referieren wie hier im Forum - macht nichts, die letzte Aussage allein reicht schon für die Schlussfolgerung aus.
Zudem wurden die zu begutachtenden "Gutachten" nicht für den Richter vielleicht schwer verständlich auseinanderanalysiert auf vorhandene Fehler und Fehlermöglichkeiten oder gar merkwürdiger Verstrickungen, sondern zur Untermauerung der Aussage benutzt, dass das AuKW ein perpetuum mobile ist. Das finde ich echt geschickt. Da war mein Schmunzeln von wegen Schuss ins Knie seitens der Kläger.
Eben, ich sehe auch in dieser Aussage alleine schon den Nachweis für die Nichtfunktion des AuKW, es ist/wäre ein PM, gibt es nicht, kann physikalisch nicht funktionieren, braucht man gar nicht mehr vor Ort nachmessen und sich näher ansehen.
Miky schrieb:Dass die Beryllium Magnete nichts mit der Sache zu tun haben, hat der Gutachter kurz und klar festgestellt. Aber jetzt ist der betreffende Brief in einem amtlich bestellten öffentlichen Gutachten enthalten und vielleicht macht es dem einen oder anderen oder der einen oder anderen Institution Freude, das für eigene Verfahren zu benutzen. Gleich, ob es die gar nicht geben kann, oder die Aussage "x Jahre wartungsfrei" betreffend. Tja, Beryllium ist nunmal giftig.
Dass der Gutachter seine tiefere universitäre Fachkenntnis nicht hat anwenden müssen, spricht auch für den Angeklagten. So kann der Kläger nicht daherkommen und sagen, der Angeklagte könne das ohne dieses Wissen gar nicht beurteilen.
Ja, das Gutachten ist klar und unmissverständlich, bricht dem AuKW das Genick.