peawe schrieb:Wie können die Chefs eines Unternehmens, welches nicht Funktionierendes verkauft, nicht über die Nichtfunktionalität Bescheid wissen?
Natürlich ist (wäre) die Behauptung „Habe nichts gewusst“ für jeden, der bei „1+1" zum Ergebnis „2“ kommt, absurd.
Der Richter aber muss seine „2“, sein Urteil, gut begründen, damit es (auch in der nächsten Instanz) Bestand hat. Dies kann er nur mit in das Verfahren eingebrachten Beweisen und Aussagen. Dazu ist es geboten, die Argumente beider Parteien hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit entsprechend sorgfältig zu würdigen.
Das Verfahren läuft daher bisher ganz im Sinne Wolfgangs.
Dessen Behauptung „Betrug“, das Ergebnis seiner Recherche und Überprüfung der öffentlichen (Werbe-)Aussagen Roschs zur Funktionalität ihres „Wunders“, wurde durch das erste Gutachten, wen wundert es, bestätigt.
Damit war Rosch wieder am Zug. Denen war klar, dass sie mit der schon in ihren Werbeauftritten gestreuten Behauptung "Geheimkomponente + mystisches Zusammenspiel der Komponenten der Anlage = Energie im Überfluss, trotzdem kein PM“ vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen können.
Ein „It`s magic“ ist vielleicht geeignet um verblendete Investoren oder FE-Jünger zum träumen anzuregen und von weiteren, lästigen, Fragen abzuhalten. Ein Beweis zur Begründung eines Gerichtsurteils ist es nicht.
Dem nächsten Schuss ins eigene Knie, ein (physisch) überprüfbares „It´s magic“ liefern zu müssen, stand nun nichts mehr im Weg.
Fa. Rösch lieferte, im Gegensatz zu ihren „Produkten", prompt. Der sagenhafte „Beryllium-Magnet“ wurde aus der Not geboren.
Gleichzeitig mit diesem gestorben ist die (vermutete) Taktik der Roschs, den von ihnen Beklagten durch die Summierung endloser Gutachterkosten in die Knie zu zwingen. Hätten sie an dieser Stelle eine nur halbwegs plausible Begründung gebracht, wäre der Gutachter damit beauftragt worden diese zu überprüfen, dann wäre die nächste Behauptung gekommen usw. … Dieses Spiel, nur über 2 oder 3 Runden gespielt, kann allein über die dabei entstehenden Kosten viel Druck aufbauen.
Aufgrund des, leicht als Absurdität erkennbaren, „Beryllium-Magneten“ dürfte sich der Richter entschlossen haben zum Schowdown überzugehen.
Er hat nun das erste Gutachten im Protokoll, das die Aussagen Wolfgangs bestätigt, die Aussagen Roschs zum angeblichen Wirken des Wundermagneten (dazu wird noch ein Gutachten zu dessen Nicht-Existenz abgeheftet) und um weiteren, wieder durch Gutachter zu überprüfenden, „It`s magic“-Ausflüchten zuvorzukommen, geht er die Sache jetzt (endlich) direkt an der Quelle an.
peawe schrieb:Wäre ich Richter, würde ich mich gegen solche Manipulationsversuche angemessen zu wehren wissen.
Warum sollte er? Die Roschs erleichtern so nur seine Arbeit. Er muss sich nur zurücklehnen, den Gutachter seine Job machen lassen und kann sich aus der Diskrepanz vor Gericht protokollierter Aussagen und den dazu erstellten Gutachten ein prima Bild über die Glaubwürdigkeit des Zeugen machen. `-)