EdgarH schrieb:bin grad anderweitig eingebunden, aber sensationelle Aufstellung! Freue mich schon darauf eingehen zu können später!
Sehr schön!
Vorab noch ein paar Worte von mir zum Folgenden, wir können dann aber mit der Annahme weiter machen, dass der Anrufer vom 27.07.1987 tatsächlich
Reiner Pfeiffer war.
EdgarH schrieb:Die Umstände schließen es nahezu aus, das B. kaum laufend könnend noch in der Kanzlei war. Der gesamte Anruf an sich macht es unglaubwürdig, dass hier einer so nach Sterbehilfe fragt. Mehrere TV Berichte sagen: B. war an dem Tag NICHT in der Kanzlei. Einen davon habe ich gelinked. Zudem sind B. Fahrer allesamt intensiv von der Staatsanwaltschaft befragt worden und auch Journalisten haben die Fahrer insb. wg. der vielen Fahrten Bs. in die DDR befragt. Es läge also nahe, das die gleichen Journalisten und TV Reporter, die eben diese Recherchen in ihren TV Beiträgen auch darlegen, nicht diese Frage vorher geklärt hätten? Also: bevor ich in einem TV Bericht sage, "B. kann nicht der Anrufer gewesen sein" habe ich das doch sicher verifiziert. Zumindest halte ich das für sehr wahrscheinlich.
Ja, natürlich. Bei mir ist es eben so, dass ich ganz generell (also losgelöst vom konkreten Fall Uwe Barschel) nicht ausschließe, dass so manche "Wahrheit" auf einem Irrtum, Missverständnis, Trugschluss oder einer Verwechslung beruht und erst dadurch zur Wahrheit wird, weil ein Reporter vom anderen abschreibt und das ganze nie wieder überprüft wird. Ich gehe nämlich
nicht davon aus, dass jeder Zeitungsartikel sauber recherchiert worden ist, TV-Reportagen dito.
Wenn es dann so ist, dass zwei Aspekte aufeinander prallen, die nicht miteinander vereinbar sind (hier einerseits meine starke Vermutung, dass Uwe Barschel als Reiner Pfeiffer angerufen hat und das andererseits am 27.07.1987 aber nicht getan haben kann) bin ich geneigt dies zu überprüfen. War es wirklich der 27.07.1987? War Uwe Barschel tatsächlich nicht mehr in der Staatskanzlei? Ich verlasse mich da nicht auf ein "wird schon überprüft worden sein"
;), dazu wurde von der Presse schon zu oft zu viel an Falschinformationen publiziert. Des Weiteren bin ich von Haus aus eher skeptisch veranlagt, hinterfrage die "Pressefritzen" gerne mal, diese persönliche Eigenschaft kommt in meinem Fall also noch hinzu.
An der
Basis überprüfen (Telefonanlagen, Protokolle, Fahrtenbücher, Zeugenaussagen, etc.) kann ich aber leider nicht, lediglich via
Internetrecherche, näher kommt unsereins in der Regel nicht 'ran und das Internet kann auch trügerisch sein, da sind wir uns sicher einig.
Im Zweifel müssen wir aber mit dem Arbeiten, was uns an Quellen vorliegt: Also diskutieren wir eben unter der Voraussetzung weiter, dass es tatsächlich
Reiner Pfeiffer war, weil alles andere scheint ausgeschlossen.
EdgarH schrieb:Da kann Herr A. zigmal sagen, dass ward der B. Aber wie sicher ist eine Zeugenaussage zu einer Stimme am Telefon? Das sagt doch gar nichts aus.
Natürlich, nach Monaten dürfte Herr Atrott sich eigentlich nicht mehr daran erinnern können wie die Stimme vom 27.07.1987 geklungen hat. Allerdings kann man es auch nicht ausschließen zumal - wie Du selbst schon schriebst - dieser "Zyankali-Anruf" kein ganz alltäglicher war.
Ich persönlich finde jedenfalls, dass es zu dem Bild, welches ich von Uwe Barschel habe, sehr gut passen würde, wenn er vom Apparat Pfeiffers aus unter dessen Namen telefoniert hätte. Zudem traue ich ihm so einen plumpen Anruf auch absolut zu (Pfeiffer eher nicht).
Du wiederum findest, dass es zu dem Bild, welches Du von Reiner Pfeiffer hast, perfekt passt so einen außergewöhnlichen Anruf (Zyankali, BASF, usw.) zu tätigen. So ein plumpes Vorgehen passt für Dich absolut zu Pfeiffer (zu Uwe Barschel keinesfalls).
Da der 27.07.1987 Uwe Barschel praktisch ausschließt wollen wir unsere Diskussion mit
Reiner Pfeiffer weiter führen.