Slaterator schrieb:war das in meinen Augen schon eine Behinderung seiner Arbeit
Das kommt eben darauf an. Ein Staatsanwalt (StA) genießt keine richterliche Unabhängigkeit. Er ist weisungsunterworfener Beamter. Er kann also nicht nach Lust und Laune ermitteln, wie er möchte.
Sehen nun die Vorgesetzten keinen Anhaltspunkt für ein Kapitalverbrechen, überzeugen sie die Ermittlungsergebnisse nicht, dann müssen sie dem Staatsanwalt irgendwann "behindern". Sie müssen ihn dann darauf hinweisen, dass es da vielleicht noch andere ungeklärte Fälle gibt, denen er sich doch bitte auch mal zuwenden möge.
Aus politischen Gründen (ja, genau!) hat man StA Wille viel mehr Freiheiten gelassen, als es allgemein üblich wäre. Obwohl er für die Landesregierung schon lange ein Ärgernis war, weil er sich nach deren Sicht der Dinge in einer abwegigen These festgebissen hatte. Aber man wollte sich eben gerade nicht vorwerfen lassen, ihn zu behindern oder mundtot zu machen. Den Vorwurf hat StA Wille auch nie gegen seine Justizverwaltung erhoben. Er durfte sogar - relativ einzigartig in Deutschland - seine Ansicht gleichberechtigt mit der des GStA Rex veröffentlichen. So kann sich jeder selbst ein Bild machen.
Slaterator schrieb:Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Indizien gewertet und da sich nichts konkretes daraus ermitteln ließ, die Mordermittlungen eingestellt.
Das war nicht die GStA. Auch Staatsanwalt Wille selbst musste schon zugeben, dass er keine Indizien für seine Tathypothese erbringen konnte. Zuletzt blieben ihm nur ein leeres Wiskeyfläschchen sowie Barschels Aufzeichnungen über "Roloff". Nicht mal ein mögliches Tatmotiv konnte StA Wille ermitteln. Da gab es nur haltlose Spekulationen.