@ oragenton,
auch du, lese!
das einzelne individuum ist nicht relevant.
mir geht es um die "vorschrift" die existent ist, ob nun der einzelne freimaurer, egal in welcher loge, egal in welchem winkel der erde eine völlig andere sichtweise hat oder nicht, ist in diesem zusammenhang unwichtig, nicht von belang, nichtig.
mir geht und ging es einzig und alleine um diese tatsache das ein verbot besteht. und welches habe ich vorab schon angesprochen.
dieses verbot ist ein fakt. es besteht in schriftlicher form, es ist quasie im grundsatz jeder regulären anerkannten loge zu finden. wo also bitte unterstelle ich etwas?
das ist eine bestehende tatsache und nicht die denkweise eines popeligen ausenstehenden der damit abgeschmettert wird, das er keine ahnung von den dingen hat. und solange er nicht selbst die erfahrung innerhalb einer loge genossen hat kein mitspracherecht besitzt. ein argument was evtl vor 60 jahren noch eine gültigkeit besessen hat, aber heute?
die ahnung von den dingen ist hierbei unwesentlich. wesentlich ist und das hier jetzt in vereinfachter form dieser text
Regeln
Um als regulär durch die United Grand Lodge of England anerkannt zu werden, muß eine Großloge die folgenden Regeln beachten.
Sie muß gesetzmäßig durch eine reguläre Großloge eingesetzt worden sein oder durch drei oder mehr unabhängige Logen, jede von ihnen mit dem Patent einer regulären Großloge versehen.
Sie muß innerhalb ihrer Jurisdiktion wahrhaft unabhängig und autonom mit unbestrittener Vollmacht über die Handwerks- oder Grund- Freimaurerei (gemeint sind die symbolischen Grade des Angenommenen Lehrlings, Gesellen und Meister-Maurers) und in keiner Weise unterworfen sein oder die Herrschaft mit irgendeiner anderen maurerischen Körperschaft teilen.
Freimaurer innerhalb ihrer Jurisdiktion müssen Männer sein, und sie und ihre Logen dürfen keine maurerischen Kontakte zu Logen haben, die Frauen als Mitglieder aufnehmen.
Freimaurer innerhalb ihrer Jurisdiktion müssen an ein höchstes Wesen glauben.
Alle Freimaurer innerhalb ihrer Jurisdiktion müssen ihre Verpflichtungen auf oder in vollem Anblick des Buches des heiligen Gesetzes (das ist die Bibel) oder das Buch, das von dem betreffenden Mann als heilig erachtet wird, ablegen.
Die drei großen Lichter der Freimaurerei (das sind das Buch des heiligen Gesetzes, das Winkelmaß und der Zirkel) müssen aufgelegt sein, wenn die Großloge oder ihre ihr unterstellten Logen geöffnet sind.
Die Diskussion über Religion und Politik innerhalb ihrer Logen muß verboten sein.
Sie muß die festgelegten Grundsätze und Lehrsätze (die "Alten Landmarken") und Gebräuche des Handwerks befolgen und darauf bestehen, daß sie innerhalb ihrer Logen befolgt werden.
Irreguläre oder nicht anerkannte Großlogen
Es gibt einige sich selbst als maurerisch bezeichnende Körperschaften, die diese Regeln nicht erfüllen, z. B. die nicht einen Glauben an ein höchstes Wesen verlangen oder ihren Mitgliedern erlauben oder sie ermutigen, sich als solche an politischen Angelegenheiten zu beteiligen. Diese Körperschaften sind nicht durch die Großloge von England als maurerisch regulär anerkannt, und maurerischer Kontakt zu ihnen ist verboten.
ich rede von dem was oben als copy steht.
da ich merke das eine normale diskussion was diese thematik betrifft nicht möglich ist, da lieber abgeschmettert und dem fragenden eine art von unwissenheit und nicht denken können, quasie die kalte schulter gezeigt wird. belasse ich dieses spezielle thema so wie es ist.
aber ich danke euch für eure reaktion und aktion auf meine indirekte frage.
ich freue mich auf die nächsten themen und hoffe das diese dann offener behandelt werden können.
Sutrakritanga I. 11.33
gruss outsider