Desperadoo schrieb am 20.04.2020:Vorallem wie soll man feststellen, was zu welchem Zeitpunkt eine VT ist?
Jederzeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. feste Behauptung, etwas wäre eine VT, obwohl
2. sämtliche Belege fehlen bzw
3. sogar das Gegenteil fest gestellt wurde, plus
4. fehlende Sinnhaftigkeit der VT an sich.
Desperadoo schrieb am 20.04.2020:Was, wenn bspw Corona zwar nicht als Waffe konzipiert wurde aber als ein Anschlag auf die Welt absichtlich freigesetzt wurde?
Ja, man darf ruhig
vermuten, dass etwas als Waffe gedacht (gewesen) sein könnte. Das ist aber etwas anderes, als zu behaupten, es sei auch so, ohne dass man aber auch Beweise hätte.
Gerade die zweite Annahme "Anschlag auf die Welt" wäre ein typisches VT Argument, denn es entbehrt neben jeglichen Beweisen auch jeglicher Motivation und weit und breit ist kein Sinn zu erkennen. Wer und Warum sollte, einfach mal so, einen viruellen Anschlag auf die Welt durchführen?
Desperadoo schrieb am 20.04.2020:Dann hätte man in den letzten Wochen viele Menschen rechtswidrig bestraft.
Nein. Selbst, wenn sich im Nachhinein raus stellen sollte, dass diese vermeintlichen VTler richtig lagen, wäre ein Einsperren nicht rechtswidrig gewesen, da zum Zeitpunkt ihrer unbelegten Behauptungen die Rechtslage eine solche Handlung vorsah und legitimierte.
Moralisch als auch juristisch muss man außerdem betrachten, ob jemand, der behauptet, etwas sei so, dafür auch Beweise hat oder eben nicht. Hat er solche, kann er seine Behauptungen nachweisen, dann äußert er auch keine VT, sondern einen begründeten Verdacht. Das sind zwei Paar Schuhe.
Du darfst ja auch bei jetziger Gesetzeslage nicht einfach ungestraft irgendwelche Lügen über andere erzählen, nicht wahr? Und der Unterschied zwischen Lüge, begründetem Verdacht oder gar Aufdeckung besteht eben in der Beweislage.