Nicht ganz Offtopic, da wir uns ja sehr oft hier über den Abschuss von Airlinern unterhalten.........
Gestern Abend lief in der ARD der Film "Terror - Ihr Urteil".
In voller Länge ist der Film in der ARD-Mediathek abrufbar......
http://www.ardmediathek.de/tv/Terror-Ihr-Urteil/Terror-Ihr-Urteil/Das-Erste/Video?bcastId=38173372&documentId=38373746 (Archiv-Version vom 20.10.2016)In diesem hochinteressanten Film wird der fiktive Fall geschildert in dem Terroristen des IS eine Passagiermaschine der Lufthansa kaperten im bundesdeutschen Luftraum und das Ziel verfolgten das Flugzeug als Waffe einzusetzen um einen Terroranschlag zu verüben bei dem die Passagiere an Bord der Maschine getötet werden sollten und möglichst viele der 70.000 Zuschauer in der vollbesetzten Allianz-Arena in München welche sich gerade das Länderspiel Deutschland gegen England anschauten.
2 Kampfjets einer Alarmrotte der deutschen Luftwaffe befanden sich hinter der Maschine und die Piloten stellten fest das die Terroristen den Sinkflug einleiteten mit dem Ziel die Maschine in die Allianz-Arena rasen zu lassen. Der Rottenführer dieser Alarmrotte entschied dabei eigenmächtig die Maschine der Lufthansa abzuschiessen in dem Bewusstsein das er alle Menschen an Bord töten aber die Zuschauer im Stadion dadurch retten würde.
Diese Aktion des Rottenführers war eine rechtswidrige Handlung da im deutschen Luftraum keine Passagiermaschine abgeschossen werden darf, egal unter welchen Umständen. Nachdem der Rottenführer zurückkehrte wurde er daher von der Bundespolizei verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Später folgte dann die Strafverhandlung gegen den Rottenführer. Der Film zeigt diese fiktive Gerichtsverhandlung.
Der Abschuss einer Passagiermaschine ist im bundesdeutschen Luftraum rechtskräftig verboten worden vom Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert in seiner Begründung zum Urteil damit das die Leben der Passagiere an Bord nicht gegen die Leben weiterer Opfer am Boden aufgerechnet werden dürfen, denn 1 Leben ist genauso viel wert wie 70.000 Leben und weder eine Einsatzleitung der Luftwaffe, noch ein Rottenführer noch der/die Verteidigungsminister/in haben das Recht über Menschenleben entscheiden zu dürfen. Niemand darf das.
Die Zuschauer wurden aufgerufen nach dieser fiktiven Gerichtsverhandlung ein Urteil abzugeben. Sie sollten darüber entscheiden ob der Alarmrottenführer richtig gehandelt hat oder war seine Handlung falsch und er wäre somit ein Mörder ?