emz schrieb:Bei meinem Supermarkt räumt nicht das angestellte Personal die Regale ein, da kommt eigens Personal, erkennbar an den "Uniformen".
Eine 7-Tagewoche kenne ich in NRW nicht.
Auch im Einzelhandel gilt natürlich das Arbeitszeitgesetz mit seiner wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Sprich: niemand muss regelmäßig eine 7-Tage-Arbeitswoche leisten.
Das Arbeitszeitgesetz legt zum Schutz der Arbeitnehmer die Höchstgrenzen für die Arbeitszeit fest: 48 Stunden in der Woche. In den meisten Fällen sind - bei Vollzeit - arbeitsvertraglich aber zwischen 38 und 40 Stunden max. zu leisten. Diese 38 bis 40 Stunden können auf 5 oder 6 Arbeitstage in der verteilt werden. Im Einzelhandel muss also niemand wöchentlich mehr arbeiten, die vertragliche Arbeitszeit ist bloß auf 6 anstatt 5 Arbeitstage pro Woche gelegt.
Das Arbeitszeitgesetz legt zudem fest, wie lange Ruhephasen und Pausen dauern müssen. Grundsätzlich müssen zwischen zwei Schichten elf Stunden Ruhezeit sein.
Sonntage und gesetzliche Feiertage sind geschützt. Grundsätzlich ist da arbeitsfrei, auch im Einzelhandel muss da niemand arbeiten. Es existieren aber sehr viele Ausnahmen, denn Busse un Bahnen müssen auch sonn- und feiertags fahren, in Krankenhäusern und im Rettungsdienst muss gearbeitet werden, in der Gastronomie erwartet der Kunde Service auch sonntags und an Feiertagen, Polizisten haben Dienst auch dann, wenn andere frei haben oder schlafen.
FirstOrder schrieb:Wer will den Job schon machen?
Es gibt Schlimmeres.....