suffel
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Sagt mal, weiss einer von euch wie das in Deutschland mit Police-lightbars funktioniert?Siehe dazu Paragraph 38 STVO und Paragraph 52 STVZO .
Müssen die vom TÜV genehmigt werden?
Oder darf man sich die Dinger (z.Bsp. aus China) so auf das Dach klöppeln?
xt
Und wie ist das mit importierten Policecars?Musst du im normalen Strassenverkehr zumindest abdecken .
Ich hab kürzlich eines gesehen mit kompletter Lightbar.
t
Amsivarier schrieb:Und wie ist das mit importierten Policecars?Oder bessergesagt , viele Oldtimerfreunde welche Ex-Einsatzfahrzeuge fahren , decken die Dinger auf der Strasse ab .
Ich hab kürzlich eines gesehen mit kompletter Lightbar.
Ein US-Policecar sieht ohne Lightbar etwas nackig, unvollkommen aus.Dann greifen wieder die oben genannten Paragraphen . Rein Theoretisch gesehen könnte man ein solchen Balken als Zusatzbeleuchtung (bzw Arbeitsscheinwerfer ) eintragen , dann dürfte es jedoch nicht "blitzen" , sondern nur "leuchten" .
Und ein reines "Fantasy-policecar" macht da keine Ausnahme?
Rein weisse Lightbars...?xt
StUffz schrieb am 18.09.2014:Die 300er sind alle der Abwrackprämie zum Opfer gefallen...ok.