Clodmilla schrieb:Ob er wirklich nicht zugeben würde, dass es unterdimensioniert verlegt usw. ist? Das glaube ich nicht wirklich.
Naja, die Leitungen wurden ja schon beim Bau des Hauses verlegt und für eine normale Anzahl an Haushaltsgeräten reicht das ja.
amtraxx schrieb:Dann liegt der Fehler darin das die Heizung normalerweise einen eigenen abgesicherten Stromkreis hätte bekommen sollen. Normaler weise wird die nicht am Ende des Hausstromkreises angeschlossen, wo schon etliche Verbraucher dazwischen hängen.
Genau, hab ich auch schon gesagt 🤷♀️
amtraxx schrieb:Starke Strom Verbraucher = E-Herd / Durchlauferhitzer / Wallbox / Trockner sollten immer einen eigenen abgesicherten Stromkreis haben mit entsprechendem Leitungsquerschnitt.....
Eben.
Das bedeutet, eine eigene Leitung mit einer eigenen Sicherung für die Wärmepumpe.
Ob das so gemacht wurde, weiß ich natürlich nicht.
Clodmilla schrieb:Da habe ich jetzt ev. das gefunden, was mein Mann mir erklärt hat
Genau.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Sicherung fällt.
Da geht es auch um Starkstrom (erkennbar an dem Ausdruck dreiphasig) und nicht um Wechselstrom mit 220 V (der hat nämlich nur eine Phase und dann noch einen Nichtleiter und eine Erde, also insgesamt drei Kabel).
Dann gibt es noch die 3-Phasen Wechselspannung (400V ~ 50 Hz), die auch als Drehstrom oder Starkstrom bekannt ist.
Das hat drei Leiter (Phasen), einen Nichtleiter und eine Erde, also insgesamt 5 Kabel
Aber das nur am Rande.
Wenn du mehr Strom verbrauchst als dein Vertrag vorsieht, bekommst du einfach nur eine Nachforderung und musst nachzahlen. Deshalb fliegt dir nicht die Sicherung.
Das meinte dein Mann (ignoriere PV-Anlage, das Prinzip ist dasselbe, egal welches Gerät hier so viel Strom verbraucht. Bei euch ist es halt die Wärmepumpe):
Jedes Gebäude bzw. Wohnung hat ein Netznutzungsrecht. Sprich: die vertraglich festgelegte Leistung, welche maximal über den Stromanschluss bezogen bzw. eingespeist werden darf. Dieser Wert ist auf jeder Rechnung des Netzbetreibenden bzw. Stromversorgenden abzulesen. Normalerweise liegt dieser Wert im Einfamilienhaus bei 6 kW.
Sollten Sie eine PV-Anlage installieren, welche eine höhere Leistung hat als Ihnen per Netznutzungsrecht zugewiesen ist, z.B. eine 7 kWp-Anlage, kann es zu einer Nachforderung Seitens des Netzbetreibenden kommen.
Da einige Netzbetreibende ein gestaffeltes System verwenden, können oftmals keine einzelnen, sondern nur mehrfache kW nachgekauft werden. Dies wiederum führt zu einem erhöhten Kostenaufwand.
Es gibt allerdings eine weitere Möglichkeit diesen Leistungsengpass zu umgehen. Dabei gilt es zu beachten, dass sich die Leistungsangabe einer Photovoltaikanlage auf die Maximalleistung der Module bezieht. Diese Maximalleistung wird nur an wenigen Stunden im Jahr erreicht. Für diese wenigen Stunden könnte eine sogenannte Leistungsregelung bzw. ein intelligentes Einspeisemanagement bei Bedarf die Leistung der Photovoltaikanlage kurzzeitig auf das Netznutzungsrecht anpassen. Diese Maßnahme ist i.d.R. mit keinen bzw. nur geringen Mehrkosten verbunden und würde die Nachzahlung an den Netzbetreibenden ersparen.
Quelle:
https://www.energieagentur.tirol/uploads/tx_bh/1181/regeln_fuer_pv-anlagen_groesser_5_kwp.pdf?mod=1611828314