Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.
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26.09.2013 um 21:17Die Strafanzeige ist fertig! :D
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Quelle:https://www.facebook.com/lars.nehls.7?fref=ts
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26.09.2013 um 21:18
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Galaxys81
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26.09.2013 um 21:20Lars Nehls Mensch mit Naturrechten BGB §1:D :D :D
Aufgestiegender Meister der Galakatischen Föderation des Lichts
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26.09.2013 um 21:21Oje
https://www.facebook.com/lars.nehls.7/posts/651634868194702?comment_id=7017231&offset=0&total_comments=15 Schadensersatz schreibe ich auch grad kommt gleich
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26.09.2013 um 21:22@Stollwatch
@Galaxys81
Jetzt bin ich vollends überzeugt, dass er das ernst meint. Wer die Galaktische Föderation schluckt, dem ist nicht mehr zu helfen.
@Galaxys81
Jetzt bin ich vollends überzeugt, dass er das ernst meint. Wer die Galaktische Föderation schluckt, dem ist nicht mehr zu helfen.
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26.09.2013 um 21:24Halbu schrieb:Jeder Eierdieb wird sofort belangt.Die ganzen Tipps, die sich die Reichis gegenseitig geben, zielen einerseits auf maximales herauszögern, andererseits auf arbeitsüberlastung des ausführenden Amtes...
Und die haben Narrenfreiheit?
- Ich habe nie ein Schreiben erhalten
- Das Schreiben ist nicht gültig
- Wo ist die Legitimation des Staatsanwaltes, der gegen mich klagt?!
- Ich erkenne das Gericht nicht an
- Wer sagt mir, das sie überhaut ein Richter sind, der Recht sprechen darf?
- Der Staat, für den Sie arbeiten/recht sprechen existiert gar nicht
etc. etc...
...wärend des Verlaufes schreibt der Reichi die entspr. Behörden auch noch mit möglichst langen Textwüsten an, mit denen die Behörden natürlich umgehen müssen - es könnte ja sein, dass da wirklich was relevantes drinsteht...
aber bei allen wird das Ergebnis nur aufgeschoben... Das kann sich also über Jahre und Jahrzehnte hinausziehen, aber der Schulden-/Strafenberg baut sich zum Ende hin immer mehr auf.
Die kleinen Erfolge "Mein Strafbescheid wg. Falschparken wurde abgewiesen" melden die Reichis gerne. Das Leute ihr ganzes Hab & Gut am Ende dann doch verloren haben, diese Meldungen machen in der Reichi-Szene dann keine grosse Kunde.
... Einen Ausweg gibt es: wenn man die Stufe "Die Welt ist nicht real, ihr seid alle Eidechsen, die die Welt regieren" erreicht hat und ein Psychater bestätigt, das man das wirklich glaubt, dann ist man durch und muss nichts zahlen. Dann hat man den sogenannten "Jagdschein"
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26.09.2013 um 21:25@FZG
Es gibt teilweise schon amtsinterne Anweisungen, sich mit den Reichis nicht auf Diskussionen einzulassen, weil es so viel Zeit verschlingt.
Es gibt teilweise schon amtsinterne Anweisungen, sich mit den Reichis nicht auf Diskussionen einzulassen, weil es so viel Zeit verschlingt.
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26.09.2013 um 21:25Heiliger Bimbam,das wird ja noch richtig interessant mit dem Lars :D Der arbeitet ja richtig drauf hin einen Psychiater kennenzulernen...
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26.09.2013 um 21:26FZG schrieb:... Dann hat man den sogenannten "Jagdschein"Danke, ich wollte vorhin schon fragen was es mit dem Jagdschein auf sich hat.
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26.09.2013 um 21:28@Stollwatch
Der "Jagdschein" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die amtsärztliche Bescheinigung, die ausweist, dass etwaige Vergehen des Delinquenten ein Ausdruck seiner wahnhaften Störung sind und er deswegen strafrechtlich nicht belangt werden kann. Man hat sprichwörtlich "Narrenfreiheit".
Mario hat sich z.b. in einer TV-Dokumentation mal damit gebrüstet, dass er ungestraft den Holocaust leugnen und die Juden allerlei Untaten bezichtigen kann, weil er über eine solche Bescheinigung verfügt.
Der "Jagdschein" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die amtsärztliche Bescheinigung, die ausweist, dass etwaige Vergehen des Delinquenten ein Ausdruck seiner wahnhaften Störung sind und er deswegen strafrechtlich nicht belangt werden kann. Man hat sprichwörtlich "Narrenfreiheit".
Mario hat sich z.b. in einer TV-Dokumentation mal damit gebrüstet, dass er ungestraft den Holocaust leugnen und die Juden allerlei Untaten bezichtigen kann, weil er über eine solche Bescheinigung verfügt.
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26.09.2013 um 21:30Rho-ny-theta schrieb:Es gibt teilweise schon amtsinterne Anweisungen, sich mit den Reichis nicht auf Diskussionen einzulassen, weil es so viel Zeit verschlingt.Ja, Kenne ich, hab ich auch in anderen Threads gepostet..
Das Reichi-Phänomen war vor 2-3 Jahren noch obskurs, aber inzw. handeln zuviele nach diesen Strickmuster und man neigt von offizieller Stelle dazu, sich das nicht mehr gefallen zu lassen.
Nur so als Beispiel: NSL-mario geht zum SPD-Parteifest und zeigt seien Reichsausweis. Der wurde dann glatt beschlagnahmt. Vor ein paar Jahren hiess es noch "Das ist ein Spassausweis", ähnlich wie die Agentenausweise aus dem YPS-Heftchen. Jeder mit genug Verstand kann erkennen, das es kein echtes Dokument ist. Früher liess man das noch als Spinnerei durchgehen.
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26.09.2013 um 21:32@FZG
Ich denke, das hängt auch damit zusammen, dass Facebook in Deutschland mittlerweil Fuß gefasst hat und den Spinnern so natürlich einen weit größeren "Kundenkreis" eröffnet, als das noch vor Jahren der Fall war. Damals musste man noch gezielt suchen, heute kann man mit der Thematik durchaus zufällig in Kontakt kommen.
Ich denke, das hängt auch damit zusammen, dass Facebook in Deutschland mittlerweil Fuß gefasst hat und den Spinnern so natürlich einen weit größeren "Kundenkreis" eröffnet, als das noch vor Jahren der Fall war. Damals musste man noch gezielt suchen, heute kann man mit der Thematik durchaus zufällig in Kontakt kommen.
Yotokonyx
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26.09.2013 um 21:39Ich frage mich, warum YT und FB nicht gegen solche Leute vorgehen und sie gewähren lassen. Sollte es mal nicht allmählich verboten werden? Man sieht doch was passiert. Die Leute sammeln sich in den Gruppen und putschen sich immer mehr auf. Bis dann der große Knall mal kommt.
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26.09.2013 um 21:40Rho-ny-theta schrieb:Mario hat sich z.b. in einer TV-Dokumentation mal damit gebrüstet, dass er ungestraft den Holocaust leugnen und die Juden allerlei Untaten bezichtigen kann, weil er über eine solche Bescheinigung verfügt.Das kannte ich bisher nur vom verstorbenen Alexander Müller. In "Die Mondverschwörung" hat er das erzählt. Von Mario scheint das nicht bekannt zu sein. Bei ihm hat man sich bisher nur gefragt wann es soweit ist.
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26.09.2013 um 21:41Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.
26.09.2013 um 21:43Rho-ny-theta schrieb:War Müller in "Die Mondverschwörung"?War er. Schau: Erkennt jemand die Ähnlichkeit zwischen Alexander Müller und Lars?
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26.09.2013 um 21:44Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.
26.09.2013 um 21:58Lars Frei Denker Schadensersatz schreibe ich auch grad kommt gleichWeia! Da hättest Du aber unbedingt eine Kaffeewarnung vorher bringen müssen...
... aber kurzzeitig funktioniert diese Methode, weil die Behörden nunmal so arbeiten, wie sie arbeiten. So "klagt" der Lars an:
wegen...irgendein Mitarbeiter der Behörde, die sich darum kümmert, muss durch diese Wüste durch, es könnte ja sein, das einer der genannten paragraphen tatsächlich zutrifft. Tut es höchstwahrscheinlich nicht, also treibt das ganze Spiel nur die Bearbeitungs/Verwaltungskosten in die Höhe, aber wenn dann der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, beginnt das Spiel von vorne "Wer sagt mir, dass sie Gerichtsvollzieher sind und das tun dürfen?!"...
Verstoß gegen nachfolgende geltende Reichsgesetze, wie im Einzelnen aufgeführt:
StGB § 3 Zitat: „Die Strafgesetze des Deutschen Reichs finden Anwendung auf alle im Gebiete desselben begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Täter ein Ausländer ist.“
STGB §§ 47, 48, 49, 49a - Beihilfe, gemeinschaftliche Täterschaft, Anstiftung,
StGB §§ 132, 234 - Amtsanmaßung
StGB § 153 - Meineid
StGB § 240 - Nötigung
StGB § 241 - Drohung
StGB § 263 - Betrug
StGB § 339 - Rechtsbeugung - Der Versuch ist strafbar -
CPO § 16 - Gerichtsstand ist das Deutsche Reich, (CPO ist Civilprozeßordnung)
GVG § 15 - Gerichte sind Staatsgericht
GVG § 16 - „Ausnahmegerichte sind unstatthaft.
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
StGB §§ 267, 268 - Urkundenfälschung
StGB § 271 - vorsätzliche Falschbeurkundung
eventuell auch StGB § 341, 342, 344, 348 - Falschbeurkundung im Amt
BGB § 125 - Nichtigkeit wegen Formmangels
BGB § 126 - Gesetzliche Schriftform, eigenhändig, wurde nicht eingehalten, somit nichtig
ZPO § 315 - Unterschrift der Richter, wurde nicht eingehalten
StPO § 275 - Frist und Form der Urteilsniederschrift, wurde nicht eingehalten
GVG § 155 – Dienst- und Geschäftsverhältnis des Zusteller, nichtig
Daraus folgert der Tatbestand:
StGB §§ 81/2u.4, 84, 87, 88, 89, 90, - Landesverrat, Hochverrat
Mit heimatlichem Gruß... da scheint´s mir, der Lars "zielt" absichtlich auf den Jagdschein.
Lars Nehls Mensch mit Naturrechten BGB §1
Aufgestiegender Meister der Galakatischen Föderation des Lichts
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26.09.2013 um 22:01Der ist vollkommen durch. Braucht dringend eine Therapie, mindestens.
Langsam mal Schluss mit lustig, das ist ja unnormal.
Langsam mal Schluss mit lustig, das ist ja unnormal.
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26.09.2013 um 22:01Getränke weg! ;) Das ist https://www.facebook.com/lars.nehls.7/posts/651641728194016:
Spoiler
+++Vertrag über Schadenersatz+++
zwischen Familienname, Vorname, Lars geboren in Greifswald
Vatername:Nehls
Anschrift:
Nach geltendem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich:
Reichzugehörigkeit: Reichsland Preußen
Familie Familienname, Vorname
natürliche Person und Mensch mit Naturrechten nach geltendem § 1 BGB in
Verbindung zu meiner Staatsangehörigkeit.
nachfolgend Leistender genannt.
Und dem als vermeintlichen Gericht
vermeintlicher Direktor Kollwitz Name
Straße Bilkenstrasse 9
Amtsgericht Stralsund
zum vermeintliches Geschäftszeichen:
vermeintlicher Polizeiposten Grimmen
vermeintlicher Postenleiter Hauptkommisar Dietmar Grotzky
und alle seine Gehilfen
Straße Dr.-Kurt-Fischer Strasse 3
PLZ Ort 18507 Grimmen
zum vermeintliches Geschäftszeichen:
handelnden Unternehmen sowie den dort oder im Auftrag handelnden Privatpersonen
vermeintliches Amtsgericht Stralsund
vermeintlicher Justizangestellte Frau Ruchhöft
Straße Bilkenhagen 9
PLZ Ort 18439 Stralsund
zum vermeintliches Geschäftszeichen:
G
für alle bekannte wie auch alle mir unbekannten mitwirkenden Personen des Gz.: SEK Einsatz Teams
nachfolgend Empfänger und Erfüllungsgehilfen genannt,
kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag zustande:
§ 1 Vertragszweck
(1) Alle Vertragsleistungen nach § 2 dieses Vertrages seitens des Leistenden erfolgen unter Vorbehalt und in der Regel unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Empfänger bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen.
(2) Der Vorbehalt des Leistenden basiert auf die Tatsache, daß der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen vorgeben, zu hoheitlichem Handeln berechtigt zu sein, ohne dies belegt oder auch nur bestätigt, geschweige denn sich legitimiert zu haben. Eine Autorisierung durch Besatzungsrecht (z.B. Tagesbefehl) wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Daraus folgt, dass :
a. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen entweder tatsächlich nicht zu hoheitlichem Handeln berechtigt sind, oder
b. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zu hoheitlichem Handeln berechtigt oder ermächtigt sind, den Nachweis bzw. schon die Bestätigung hierzu aber unter Verletzung der Ausweispflicht vorsätzlich verweigern.
(3) Dieser Vertrag regelt ausschließlich Sachverhalte nach Abs. 2 a . In den Fällen nach Abs. 2 b richten sie die Ansprüche des Leistenden nach den geltenden, gesetzlichen Regelungen des völkerrechtlich existierenden Staates Deutsches Reich.
§ 2 Vertragsleistungen
Vertragsleistungen im Sinne dieses Vertrages sind alle Leistungen wie z.B. Handlungen oder Zahlungen, die der Leistende an den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen erbringt. Dazu gehören insbesondere Zahlungen (auch Teilzahlungen), aber auch andere durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen abgeforderte Leistungen, wie z.B. Erklärungen, Berichte oder andere Anfragen.
§ 3 Inkrafttreten des Vertrages durch Annahme
(1) Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden durch den Empfänger oder seine Erfüllungsgehilfen tritt der Vertrag in Kraft.
(2) Der Annahme einer Vertragsleistung kommt der Erhalt von Geldern im Rahmen einer Zwangsbeitreibung gleich (z.B. Barzahlung, Kontopfändung).
(3) Eine Vertragsleistung im Sinne dieses Vertrages gilt auch als angenommen, wenn der Empfänger selbst oder mittels seiner Erfüllungsgehilfen sonstige Zwangsmaßnahmen (z.B. Haftbefehl) umsetzt, oder Schreiben versendet, die Forderungen gegen den Leistenden erheben (z.B. „Bescheide“).
§ 4 Inkrafttreten durch Androhung
Der Vertrag tritt außerdem in Kraft, wenn dem Leistenden durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen eine Zwangsmaßnahme angedroht wird.
Mit Eingang ist der Vertrag in Kraft.
Ein Anschreiben erfüllt den Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag.
Die Vertragserfüllung bedarf keiner Unterschrift des Empfängers. Die Rechtskraft tritt sofort ein durch die geltenden SHAEF Gesetze und SMAD Befehle seit 18.07.1990 geltendes Besatzungsrecht.
§ 5 Schadenersatz
Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz nach § 6. Der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt und unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen.
§ 6 Höhe des Schadenersatzes
(1) Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen. Der Schadenersatz ist für jede einzelne, beteiligte Person fällig:
Vertragsleistung nach
Erfüllungsgehilfe
Empfänger
§ 4 (Androhung von Zwangsmaßnahmen) Pfändung
30.000 EURO pauschal
1 Mio. EURO pauschal
§ 3 Abs. 1 (Annahme von Leistungen)
100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 50.000 EURO pauschal
5 Mio. EURO pauschal
§ 3 Abs. 2 und 3 (Umsetzung Zwangsmaßnahme)
100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 200.000,00 EURO pauschal
10 Mio. EURO pauschal
Personenstandfälschung (auch versuchte)
100.000,00 EURO pauschal
2 Mio. EURO pauschal
Unwirksame „Inlandszustellung“
50 000,00 EURO
1 Mio. EURO pauschal
Fehlende Unterschriften u.ä,
30 000,00 EURO
1 Mio. EURO pauschal
Aufforderung zur Plünderung, Freiheitsberaubung, Verschleppung ggf. Bedrohung zur Verschleppung
500.000,00 EURO zuzüglich
50% der Gesamtforderung des Empfängers
10.000.000,00 EURO
Speicherung, Nutzung und Weitergabe der persönlichen Daten
500.000,00 EURO zuzüglich 50% der Gesamtforderung des Empfängers
5.000.000,00 EURO
(2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden sind zusätzlich mit 200 Euro in DMR zu vergüten, angefangene Arbeitsstunden von Anwälten oder Rechtskonsulenten mit 350 Euro in DMR.
(3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz vorsieht oder zuläßt, tritt diese Regelung automatisch in Kraft.
(4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung der Eurowährung beziehen sich die Summen nach Abs. 1 auf nicht weniger als die Kaufkraft am 01.01 des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist. Der Schadenersatz ist in geltender Währung gefordert und in der derzeit gültigen Zahlungsmittelart zu leisten innerhalb 14 Tagen.
(5) Umrechnungskurs der Forderung:
Zahlungsmittel 1 Euro= 3.26676 DMR mit Stand vom 30.09.2012
1 Euro in Dollar mal 4,20 ergibt 1 DMR
§ 7 Fälligkeit des Schadenersatzes
(1) Der Schadenersatz wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses nach § 3 oder § 4 sofort fällig, ohne daß es hierzu einer Aufforderung bedarf.
(2) Der Schadenersatz ist dem Leistenden bis zum folgenden Monatsersten nach dessen Wahl per Überweisung, in barer oder in physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers trägt der Empfänger bzw. der Erfüllungsgehilfe.
(3) Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, tritt automatisch Verzug ein, der mit 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.
Rechtsbelehrung:
Mit Eingang des Vertrags ist die Speicherung meiner persönlichen Daten, die Nutzung und die Weitergabe unterbunden. Jede Weitergabe, Nutzung und Speicherung ist Vertragsgegenstand und schadenersatzpflichtig nach Vertragstabelle und geltendem BGB § 839.
Die juristische Person NAME VORNAME ist nicht identisch mit Name, Vorname , Mensch mit Naturrechten, kein Teilnehmer der Datensoftware der Firmen und ist innerhalb der Frist von 7 Tagen gelöscht zur Vorlage zu bringen. Bei Nichteinhaltung tritt der Vertrag sofort in Kraft nach Vertragstabelle.
Es geltenden die Ländergrenzen des Deutschen Reichs vom 31.12.1937. Damit ist das betreten der Flächen des Deutschen Reichs eine Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag. Allein die Einlage in den Briefkasten des Deutschen Reichs ergibt die Schadenersatzpflicht nach Vertrag.
Ein Versuch der Gleichstellung mit der von Ihnen wiederrechtlich geführten juristischen Person VORNAME FAMILIENNAME setzt den Vertrag sofort in Rechtskraft.
Die juristische Person VORNAME FAMILIENNAME ist sofort nach Eingang des Vertrags zu löschen und die Löschung schriftlich zur Vorlage zu bringen innerhalb der Frist von 5 Werktagen. Dies ist damit das letzte Anschreiben des Vertragspartners.
Cc: an Verteiler
Ort, Reinkenhagen 26.09.2013 Familienname, Vornamen(Unterschrift)
Verteiler:
Botschaft der U.S.A z.Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. Philip D. Murphy Clayallee 170, 14191 Berlin Telefax: Fax (030) 831-4926
Botschaft der Russischen Föderation z. Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. Vladimir M. Grinin, Unter den Linden 63-65
D-10117 Berlin, Telefax +49 (0) 30 / 229-93-97
Botschaft des Vereinigten Königreichs von England z. Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung
Herrn Botschafter S.E. Simon McDonald, Wilhelmstr. 70-71 D-10117 Berlin Telefax: +49 (0) 30 / 20457 594
Botschaft von Frankreich z. Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. Maurice Jacques Jean-Marie Gourdault-Montagne Pariser Platz 5 D-10117 Berlin Fax 030-590 03 90 39
Botschaft der Volksrepublik China z. Hd. Herrn Botschafter
S.E. Herr Hongbo Wu, Märkisches Ufer 54 D-10179 Berlin Fax: 030-27 58 82 52
Supreme Court to hands of Chief Judge Mr.John Roberts E Capitol St NE and 1st St NE Washington, DC 20001 Fax +001 - 360 586-8869
U.S. Court of Appeals for the Armed Forces to hands of Chief Judge Mr. Andrew S. Effron 450 E. Street N.W. Washington, DC 20442
Internationaler Strafgerichtshof (ISTGH), International Criminal Court (ICC), Maanweg 174, 2516 AB Den Haag, Niederlande, Fax (0031) 70/5158555, reference number: ICC The Hague- OTP-CR-616/6, OTP-CR-127/11, OTP-CR-307/10
Spoiler
+++Vertrag über Schadenersatz+++
zwischen Familienname, Vorname, Lars geboren in Greifswald
Vatername:Nehls
Anschrift:
Nach geltendem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich:
Reichzugehörigkeit: Reichsland Preußen
Familie Familienname, Vorname
natürliche Person und Mensch mit Naturrechten nach geltendem § 1 BGB in
Verbindung zu meiner Staatsangehörigkeit.
nachfolgend Leistender genannt.
Und dem als vermeintlichen Gericht
vermeintlicher Direktor Kollwitz Name
Straße Bilkenstrasse 9
Amtsgericht Stralsund
zum vermeintliches Geschäftszeichen:
vermeintlicher Polizeiposten Grimmen
vermeintlicher Postenleiter Hauptkommisar Dietmar Grotzky
und alle seine Gehilfen
Straße Dr.-Kurt-Fischer Strasse 3
PLZ Ort 18507 Grimmen
zum vermeintliches Geschäftszeichen:
handelnden Unternehmen sowie den dort oder im Auftrag handelnden Privatpersonen
vermeintliches Amtsgericht Stralsund
vermeintlicher Justizangestellte Frau Ruchhöft
Straße Bilkenhagen 9
PLZ Ort 18439 Stralsund
zum vermeintliches Geschäftszeichen:
G
für alle bekannte wie auch alle mir unbekannten mitwirkenden Personen des Gz.: SEK Einsatz Teams
nachfolgend Empfänger und Erfüllungsgehilfen genannt,
kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag zustande:
§ 1 Vertragszweck
(1) Alle Vertragsleistungen nach § 2 dieses Vertrages seitens des Leistenden erfolgen unter Vorbehalt und in der Regel unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Empfänger bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen.
(2) Der Vorbehalt des Leistenden basiert auf die Tatsache, daß der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen vorgeben, zu hoheitlichem Handeln berechtigt zu sein, ohne dies belegt oder auch nur bestätigt, geschweige denn sich legitimiert zu haben. Eine Autorisierung durch Besatzungsrecht (z.B. Tagesbefehl) wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Daraus folgt, dass :
a. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen entweder tatsächlich nicht zu hoheitlichem Handeln berechtigt sind, oder
b. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zu hoheitlichem Handeln berechtigt oder ermächtigt sind, den Nachweis bzw. schon die Bestätigung hierzu aber unter Verletzung der Ausweispflicht vorsätzlich verweigern.
(3) Dieser Vertrag regelt ausschließlich Sachverhalte nach Abs. 2 a . In den Fällen nach Abs. 2 b richten sie die Ansprüche des Leistenden nach den geltenden, gesetzlichen Regelungen des völkerrechtlich existierenden Staates Deutsches Reich.
§ 2 Vertragsleistungen
Vertragsleistungen im Sinne dieses Vertrages sind alle Leistungen wie z.B. Handlungen oder Zahlungen, die der Leistende an den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen erbringt. Dazu gehören insbesondere Zahlungen (auch Teilzahlungen), aber auch andere durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen abgeforderte Leistungen, wie z.B. Erklärungen, Berichte oder andere Anfragen.
§ 3 Inkrafttreten des Vertrages durch Annahme
(1) Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden durch den Empfänger oder seine Erfüllungsgehilfen tritt der Vertrag in Kraft.
(2) Der Annahme einer Vertragsleistung kommt der Erhalt von Geldern im Rahmen einer Zwangsbeitreibung gleich (z.B. Barzahlung, Kontopfändung).
(3) Eine Vertragsleistung im Sinne dieses Vertrages gilt auch als angenommen, wenn der Empfänger selbst oder mittels seiner Erfüllungsgehilfen sonstige Zwangsmaßnahmen (z.B. Haftbefehl) umsetzt, oder Schreiben versendet, die Forderungen gegen den Leistenden erheben (z.B. „Bescheide“).
§ 4 Inkrafttreten durch Androhung
Der Vertrag tritt außerdem in Kraft, wenn dem Leistenden durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen eine Zwangsmaßnahme angedroht wird.
Mit Eingang ist der Vertrag in Kraft.
Ein Anschreiben erfüllt den Tatbestand der Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag.
Die Vertragserfüllung bedarf keiner Unterschrift des Empfängers. Die Rechtskraft tritt sofort ein durch die geltenden SHAEF Gesetze und SMAD Befehle seit 18.07.1990 geltendes Besatzungsrecht.
§ 5 Schadenersatz
Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz nach § 6. Der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt und unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen.
§ 6 Höhe des Schadenersatzes
(1) Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen. Der Schadenersatz ist für jede einzelne, beteiligte Person fällig:
Vertragsleistung nach
Erfüllungsgehilfe
Empfänger
§ 4 (Androhung von Zwangsmaßnahmen) Pfändung
30.000 EURO pauschal
1 Mio. EURO pauschal
§ 3 Abs. 1 (Annahme von Leistungen)
100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 50.000 EURO pauschal
5 Mio. EURO pauschal
§ 3 Abs. 2 und 3 (Umsetzung Zwangsmaßnahme)
100% der Gesamtforderung bzw. des entstandenen Schadens zzgl. 200.000,00 EURO pauschal
10 Mio. EURO pauschal
Personenstandfälschung (auch versuchte)
100.000,00 EURO pauschal
2 Mio. EURO pauschal
Unwirksame „Inlandszustellung“
50 000,00 EURO
1 Mio. EURO pauschal
Fehlende Unterschriften u.ä,
30 000,00 EURO
1 Mio. EURO pauschal
Aufforderung zur Plünderung, Freiheitsberaubung, Verschleppung ggf. Bedrohung zur Verschleppung
500.000,00 EURO zuzüglich
50% der Gesamtforderung des Empfängers
10.000.000,00 EURO
Speicherung, Nutzung und Weitergabe der persönlichen Daten
500.000,00 EURO zuzüglich 50% der Gesamtforderung des Empfängers
5.000.000,00 EURO
(2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden sind zusätzlich mit 200 Euro in DMR zu vergüten, angefangene Arbeitsstunden von Anwälten oder Rechtskonsulenten mit 350 Euro in DMR.
(3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz vorsieht oder zuläßt, tritt diese Regelung automatisch in Kraft.
(4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung der Eurowährung beziehen sich die Summen nach Abs. 1 auf nicht weniger als die Kaufkraft am 01.01 des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist. Der Schadenersatz ist in geltender Währung gefordert und in der derzeit gültigen Zahlungsmittelart zu leisten innerhalb 14 Tagen.
(5) Umrechnungskurs der Forderung:
Zahlungsmittel 1 Euro= 3.26676 DMR mit Stand vom 30.09.2012
1 Euro in Dollar mal 4,20 ergibt 1 DMR
§ 7 Fälligkeit des Schadenersatzes
(1) Der Schadenersatz wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses nach § 3 oder § 4 sofort fällig, ohne daß es hierzu einer Aufforderung bedarf.
(2) Der Schadenersatz ist dem Leistenden bis zum folgenden Monatsersten nach dessen Wahl per Überweisung, in barer oder in physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers trägt der Empfänger bzw. der Erfüllungsgehilfe.
(3) Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, tritt automatisch Verzug ein, der mit 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.
Rechtsbelehrung:
Mit Eingang des Vertrags ist die Speicherung meiner persönlichen Daten, die Nutzung und die Weitergabe unterbunden. Jede Weitergabe, Nutzung und Speicherung ist Vertragsgegenstand und schadenersatzpflichtig nach Vertragstabelle und geltendem BGB § 839.
Die juristische Person NAME VORNAME ist nicht identisch mit Name, Vorname , Mensch mit Naturrechten, kein Teilnehmer der Datensoftware der Firmen und ist innerhalb der Frist von 7 Tagen gelöscht zur Vorlage zu bringen. Bei Nichteinhaltung tritt der Vertrag sofort in Kraft nach Vertragstabelle.
Es geltenden die Ländergrenzen des Deutschen Reichs vom 31.12.1937. Damit ist das betreten der Flächen des Deutschen Reichs eine Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag. Allein die Einlage in den Briefkasten des Deutschen Reichs ergibt die Schadenersatzpflicht nach Vertrag.
Ein Versuch der Gleichstellung mit der von Ihnen wiederrechtlich geführten juristischen Person VORNAME FAMILIENNAME setzt den Vertrag sofort in Rechtskraft.
Die juristische Person VORNAME FAMILIENNAME ist sofort nach Eingang des Vertrags zu löschen und die Löschung schriftlich zur Vorlage zu bringen innerhalb der Frist von 5 Werktagen. Dies ist damit das letzte Anschreiben des Vertragspartners.
Cc: an Verteiler
Ort, Reinkenhagen 26.09.2013 Familienname, Vornamen(Unterschrift)
Verteiler:
Botschaft der U.S.A z.Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. Philip D. Murphy Clayallee 170, 14191 Berlin Telefax: Fax (030) 831-4926
Botschaft der Russischen Föderation z. Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. Vladimir M. Grinin, Unter den Linden 63-65
D-10117 Berlin, Telefax +49 (0) 30 / 229-93-97
Botschaft des Vereinigten Königreichs von England z. Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung
Herrn Botschafter S.E. Simon McDonald, Wilhelmstr. 70-71 D-10117 Berlin Telefax: +49 (0) 30 / 20457 594
Botschaft von Frankreich z. Hd. Des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. Maurice Jacques Jean-Marie Gourdault-Montagne Pariser Platz 5 D-10117 Berlin Fax 030-590 03 90 39
Botschaft der Volksrepublik China z. Hd. Herrn Botschafter
S.E. Herr Hongbo Wu, Märkisches Ufer 54 D-10179 Berlin Fax: 030-27 58 82 52
Supreme Court to hands of Chief Judge Mr.John Roberts E Capitol St NE and 1st St NE Washington, DC 20001 Fax +001 - 360 586-8869
U.S. Court of Appeals for the Armed Forces to hands of Chief Judge Mr. Andrew S. Effron 450 E. Street N.W. Washington, DC 20442
Internationaler Strafgerichtshof (ISTGH), International Criminal Court (ICC), Maanweg 174, 2516 AB Den Haag, Niederlande, Fax (0031) 70/5158555, reference number: ICC The Hague- OTP-CR-616/6, OTP-CR-127/11, OTP-CR-307/10
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26.09.2013 um 22:05
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26.09.2013 um 22:05Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.
26.09.2013 um 22:06So kranke Scheisse.... boah kann den mal endlich jemand wegsperren?