Hunde
12.08.2019 um 21:00ich sprach nicht von ranlassen, sondern vorbeigehen.Optimist schrieb:um dieses einfach so an einen mir unbekannten Hund ran zu lassen
weil ich sogar als Erwachsener unbeschadet an einem Hund vorbeigehen darf:Optimist schrieb:ähm, keine Aufsichtspflicht?
wen ich in einem Lokal an einem Tisch vorbeigehe, an dem eine Töle an einer Leine hängt und mich anfällt, ist der Hundehalter dran.
der Hundehalter muss für Sicherheit sorgen. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.Optimist schrieb:Der Hundehalter soll also schon mal vorbeugend, wenn ein Kind ankommt, seinen sowieso schon angeleinten Hund (
das mag jetzt für dich seltsam klingen, aber Kinder müssen nicht angeleint werden.Optimist schrieb:, dann sehe ich nach wie vor die Mitschuld bei demjenigen, der seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.