Optimist schrieb:Die Eltern haben eine Aufsichtspflicht...
Bishamon schrieb:In der realen Welt nicht....
ähm, keine Aufsichtspflicht?
Wenn ich ein Kind dabei hätte, wäre ich viel zu besorgt, um dieses einfach so an einen mir unbekannten Hund ran zu lassen - von gesetzlichen Regelungen ganz abgesehen, die wären da zweitragnig.
Bishamon schrieb:Und wenn der Hundehalter dafür auf dem Gehsteig die Töle am Halsband greifen muss und/oder an seine andere Körperseite schieben muss.
Der Hundehalter soll also schon mal vorbeugend, wenn ein Kind ankommt, seinen sowieso schon angeleinten Hund (wesalb schreibst du eigentlich immer Töle?
;) ) irgendwie festhalten?
Nun ja, kurzhalten finde ich okay, aber nun alle möglichen anderen "Geschütze auffahren", vielleicht dann auch vorbeugend einen Maulkorb... weiß nicht.
Kann er alles machen, ja. Aber wenn er den Hund nur kurz hält und es kommt ein anderer Hund oder ein Kind, dann sehe ich nach wie vor die
Mitschuld bei demjenigen, der seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.
Wie gesagt, es geht doch nur um eine MIT-Schuld, nicht um die vollständige Schuld.
Bishamon schrieb:Kybela sprachlos.
ich auch, dass du nicht mal eine Mit-Schuld geben willst.
:)