@Mila_ @Optimist @grätchen @Tussinelda @Perdita @Mrs.Rollins @Bishamon Optimist schrieb:noch mal: Was kann denn der Halter dafür, wenn der Hund angeleint ist? Nichts!!!
Hier sind ja schon Antworten dazu gekommen:
Perdita schrieb:Denn auch wenn es nicht richtig ist, den Besitzer für einen unbeaufsichtigten Hund zur Rechenschaft zu ziehen, ist die Gesetzgebung in Deutschland nun Mal so, dass nur der Hundehalter alleine haftbar ist.
Selbst wenn bei mir ein Einbrecher übers Fenster rein kommt und Perdita beisst zu - bin ich schuld.
Tussinelda schrieb:es spielt keine Rolle, man fasst fremde Hunde nicht an. Schon gar nicht, ohne zu fragen und schon gar nicht, weil man ja quasi Hundeflüsterer ist und deshalb jeden Hund "lesen" kann und jedes Tier besänftigen kann. Danke nein.
Tatsächlich haftet der Halter für seinen Hund und die Schäden, die dieser verursacht. Da zählt die Schuldfrage nicht!
Bekannte hatten an ihrem Zaun sogar ein Warnschild, gerade deshalb wurden sie vor Gericht verurteilt, nachdem ihr Hund einen "Hundeexperten" der meinte, das Schild ignorieren und über den Zaun langen zu müssen die Hand zerbiss. Laut Gericht bewies das Schild, dass den Haltern die Gefährlichkeit des Hundes bewusst war, diese also eine ganz besondere Sorgfaltspflicht hätten walten lassen müssen, da immer davon ausgegangen werden muss, dass jemand über den Zaun greift. Ein Schild alleine reicht nicht, um dieser Sorgfaltspflicht hinreichend nachzukommen.
Ende vom Lied: Die Tierhalterhaftpflicht sprang auf die Urteilsbegründung auf und verweigerte die Regulierung, die Bekannten mussten noch einen langwierigen Prozess gegen die Versicherung führen, und obendrein gab es die behördliche Auflage, dass der Hund nur noch mit Maulkorb auf dem Grundstück laufen und ausgeführt werden durfte.
Und falls du jetzt meinst,
@Optimist man müsste ja nicht anzeigen, wenn man den Beißvorfall selbst provoziert hat:
Spätestens wenn du mit den Verletzungen in ärztliche Behandlung musst, löst sich dein guter Vorsatz automatisch in Luft auf. Die Ärzte melden die Bissverletzungen an deine Krankenkasse und die will dann von dir einen Unfallbericht haben, um Ansprüche gegen Dritte, in diesem Fall gegen den Halter, bzw. dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen zu können. Wenn du dich dann weigerst, Angaben zum Unfallhergang oder Beteiligten zu machen, bleibst du schön auf den Behandlungskosten sitzen. Und je nach Schwere der Bissverletzungen gehen diese Kosten schnell mal in die Tausende, vor allem, wenn auch noch Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit dazu kommt.
Und da du ja meinst, Hunde lesen zu können... der besagte Hund oben hätte auch dich ganz schön auflaufen lassen, der tobte und pöbelte nämlich nicht am Zaun rum. Der kam einfach nur an den Zaun getrottet, blieb stehen beobachtete und wartete ab.