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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

55 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Katze, Tierschutz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Baest ehemaliges Mitglied

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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 10:47
es muss doch ne Aufstellung der Kosten geben. ...und ja Anzeigen kann man dann auch.

wir haben auch viel mit dem Tierschutz zu tun (aber im Guten), bei uns ist letzte woche ein man gerade drei Monate alter Kater ausgesetzt worden. den Typen haben die auch dabei erwischt.
Nun musste ein Tierarzt vom Veterinärmedizinischen Dienst rausrücken.
Ein Tier bekommt dann nach ner kurzen Wartezeit (weil Besitzer könnte sich ja noch melden) eine art Grundbehandlung. Da das Tier ja auch zu anderen Tieren kommt und natürlich zu seiner eigenen Gesundheit, ist dieses Vorgehen mehr als ratsam.

Aber Kastration sind eigentlich nicht so teuer, kosten nur bei Weibchen etwas mehr, Zudem besteht in 99% der Fälle ein Sonderpreis zwischen Tierheim und Doc (abgerechnet wird aber in der heutigen Zeit bestimmt voll....heute wird man an jeder Ecke des Geldes beraubt. ).


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Baest ehemaliges Mitglied

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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 10:55
sry hab nun den Eingang richtig gelesen, dauert immer etwas ( bekomm ne chemo und .....halt krasse Medis)

Sofort Anzeige erstellen! Da versucht jemand doppelt abzukassieren! Gegen solche Sachen sind Tierheime versichert!

und Verpflegung und normale Unterbringung. ...kosten niemals soviel! wie lange war die Katze noch da?


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 12:54
Zitat von BaestBaest schrieb:Gegen solche Sachen sind Tierheime versichert!
Das ist Unfug. Wenn niemand dafür verantwortlich ist, dass sich der Kater das Bein gebrochen hat - also wenn es schlicht Pech war - gibt es auch keine Versicherung dafür. Das ist einfach Teil der Risikosphäre des Eigentümers der Katze.

@amerasu
Das Problem ist folgendes:
Wenn jemand schuldhaft diese Verletzung verursacht hat, muss derjenige auch dafür bezahlen. Derjenige muss die Kosten also erstatten. Wenn niemand irgend eine Pflicht verletzt hat, dann ist das schlicht Pech für den Eigentümer der Katze. Das ist Teil des Risikos, ein Tier zu halten.
Der Grund der Kosten muss natürlich aufgeschlüsselt werden. Darauf sollte Deine Bekannte bestehen. Aber wenn die Kosten angefallen sind und wenn niemandem eine schuldhafte Verletzung irgendwelcher Unterbringungspflichten nachzuweisen ist, dann ist Deine Bekannte als Eigentümerin eben dran.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 12:56
@kleinundgrün

das was du da von dir lässt ist völliger Unfug, oder meinst du die kosten bleiben dann in der luft hängen?


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 12:58
echt und wenn man keine Ahnung von was hat, dann doch einfach mal den Mund halten und den Leuten nicht solche Flöhe ins Ohr setzen.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 13:02
Zitat von BaestBaest schrieb:oder meinst du die kosten bleiben dann in der luft hängen?
Die Kosten trägt - wenn es keinen Eigentümer gibt - der Verein oder die öffentliche Hand.
Zitat von BaestBaest schrieb:echt und wenn man keine Ahnung von was hat, dann doch einfach mal den Mund halten
Dir steht es nun frei, die entsprechenden Versicherungsbedingungen zu zitieren. Ansonsten könntest Du Deinem eigenen (durchaus gutem) Rat selbst Folge leisten.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 19:50
Mal allgemein: Mein erster Ärger über das Verhalten der "Tierheimfrau" hat sich gelegt und auf dem Boden der Tatsachen angekommen, sehe ich es so, dass meine Bekannte die Behandlungskosten tragen muss, wenn sie ihren Kater wieder haben will.
Ärgerlich finde ich es nach wie vor, dass der Kater zur Vermittlung angeboten wird, obwohl der Besitzer gefunden ist und dass meiner Bekannten unterstellt wird, sie sei gar nicht die Besitzerin (obwohl sie bereits gesagt hatte, dass sie die Behandlungskosten übernimmt!) und solle doch erstmal beweisen, dass es wirklich ihre Katze sei. Ich weiß nicht was das soll und sehe das als Provokation.

@BobGray
In Teilen muss/ kann ich Dir nur zustimmen. Fehler hat sie durchaus gemacht.
Wenn ich einen Freigänger hätte, wäre der gechipt und das ganze Chaos wäre erst gar nicht entstanden. Oder wenn sie auch den Tierschutz hier vor Ort informiert hätte, dass ihr Kater abgängig ist, dann hätten die sich direkt bei ihr melden können.

Nicht so recht nachvollziehen kann ich die Sache mit dem Wald. Es ist hier ländlich, sie wohnt in Waldnähe und kann ihrem Kater ja schlecht kontrollieren, ob er denn in den Wald geht, geschweige denn, das unterbinden.
Dass da das Risiko besteht, dass er vom Jäger erwischt wird, ist klar. Ich wüßte aber nicht, wie das zu verhindern ist, außer ich entscheide mich grundsätzlich dagegen, dass meine Tiere Freigänger sind und halte sie als reine Wohnungskatzen.

@DiePandorra
Hoffe, Du hast Deinem Basset heute keine Konkurrenz gemacht :)

@gastric
@hotdog
Die Höhe der Kosten erscheinen mir nicht überzogen. Es ist ein gebrochener Hinterlauf, soweit ich das verstanden haben ein komplizierter Bruch, ich meine, es musste sogar eine Platte eingesetzt werden. Die muss dann ja auch wieder raus.
Jetzt muss er erstmal 8 Wochen im Käfig betreut werden. All das kostet. Grob überschlagen gehen ich davon aus, dass sie am Ende locker mit Kosten von 2.000,00 € dasteht.

@kleinundgrün
Danke für die klare Zusammenfassung!
Was ich mir zusammengesucht hatte lief darauf hinaus. Fahrlässigkeit wird man dem Katzenhaus sicherlich nicht nachweisen können bzw. lag nicht vor. Das Gelände ist ordentlich gesichert.

@Baest
Ähh, nein.
Weder sind die Kosten überzogen, noch versuchen die doppelt zu kassieren oder ähnliches.
Die eine Dame vom Tierschutz überzieht meiner Meinung nach gerade erheblich ihre Forderungen was den Besitznachweis angeht und hat einfach eine schrecklich unangenehme Art.

Die Ausführungen von kleinundgrün waren m. E. richtig und decken sich mit dem, was ich zur rechtlichen Lage recherchiert hatte. Dein Angriff in diese Richtung war daher nicht angemessen.
Ich vermute mal, dein Verweis auf eine Versicherung bezog sich auf eine Haftpflichtversicherung des Vereins. Um diese zur Zahlung bewegen zu können, müsste aber der Nachweis geführt werden, dass der Verein fahrlässig gehandelt hat und genau das ist hier nicht möglich.


Vielen Dank an alle!


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

02.11.2015 um 22:07
@hotdog

Nein, ich habe davon keine Rechnung mehr , weil es schon einige Jahre her ist. Ich kann Dir aber versichern, daß es mit 1000 Euro nicht getan war. Die OP erfolgte in einer Tierklinik, inklusive einige Tage stationärer Aufnahme. Der gesamte Heilungsprozess dauerte mind. acht Wochen (Kater war Zuhause in einem Laufstall ). Alle zwei Tage stand ein TA-Besuch zur Wundversorgung an (Wunde eiterte anfänglich). Der Kater wurde wieder komplett gesund, aber das war eine sehr schwere Zeit.
Der Bruch wurde in einer mehrstündigen OP gerichtet, es wurden eine Platte und ich meine auch Nägel eingesetzt (diese verblieben jedoch im Bein).

Es muss übrigens nicht unbedingt ein solcher Bruch sein, um teuer zu werden, ich habe auch schon für einen Kater mit Gelbsucht alles in allem mehrere hundert Euro gezahlt. Ein Kater meiner Eltern wurde (erfolgreich!) wegen eines Fibrosarkoms operiert, auch hier mehrere hundert Euro Kosten.

Man sollte niemals denken, TA-Kosten beliefen sich im Laufe eines Tierlebens nur auf Kosten für Kastra und Impfung, da kann man böse daneben liegen.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

05.11.2015 um 19:41
Zitat von amerasuamerasu schrieb am 01.11.2015:Wie seht ihr das?
Der Halter ist für die Kosten verantwortlich.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

06.11.2015 um 13:00
Wegen der Besitzfrage:

Wenn der Kater Freigänger ist, muss er ja eigentlich auch mindestens gegen Tollwut (und eigentlich auch andere Dinge) geimpft sein. Dann müsste es ja einen Impfpass geben, den man als Besitzbeweis vorlegen könnte.

Wenn das dann immer noch nicht Beweis genug ist, könntet ihr zum Tierarzt gehen, der auch die Kastration gemacht hat. Der müsste sich ja an Deine Freundin als Kundin erinnern und im besten Fall auch an den Kater (der Kater ist ja laut Seite des Tierheims erst ca 1 Jahr alt) .

Der könnte den Besitz ja dann bestätigen.

Und ansonsten, ja, chippen ist seeeeehr wichtig.
Ich habe 2 Wohnungskatzen und die sind trotzdem gechippt. Für den Fall dass mal eine ausbüchst.

Falls ihr den Kater wieder bekommt, solltet das Chippen unbedingt schleunigst nachgeholt werden.
Drück euch die Daumen.
Ich finde das sehr übel dass Die Tierschutzfrau den Kater einfach so um sein vertrautes Zuhause und sein Frauchen bringen will.
Das ist nicht im Sinne des Wohls des Tieres und echt am Ziel vorbei :(


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

06.11.2015 um 19:15
@Evennya
Sollte sich das Drama noch weiter hin ziehen ist das eine gute Idee!

Ich verstehe auch nicht, warum sie ihn nicht gleich hat chippen lassen, dann hätte man zum einen dieses Drama nicht und zum anderen, würde es mir als Halter auch einfach besser gehen, weil ich weiß, ich werde informiert, sobald er bei Tierarzt oder Tierschutz landet.

Mittlerweile schätze ich das so ein, dass die Tierschutzfrau schon zuviel Mist gesehen hat und meine Bekannte da ein stückweit ein Klischee von ihr bedient. Denn die Kostenfrage war sehr schnell vom Tisch (also, dass meine Bekannte die Kosten für ihren Kater trägt), dennoch hat sie sich immer wieder neue Provokationen einfallen lassen.

Irgendwann waren die beiden schon so weit, dass meine Bekannte völlig entnervt meinte, sie könne ja ihren Hund mitbringen und anhand der Reaktion der Tiere wäre erkennbar, dass sie sich kennen.
Der Kater ist nämlich gerne mitgelaufen bei der Gassirunde. Wenn Kater was spannendes im Gesträuch entdeckt hat, hat der Hund auf ihn gewartet und umgekehrt :)


Kann mir noch jemand meine durchaus ernst gemeinte Frage beantworten, wie ich einen Freigänger davon abhalten soll auch im Wald zu stromern, wenn ich doch in Waldnähe wohne? Ich bin selbst "nur" Wohnungskatzenhalter, deshalb verwundert es mich, dass es hier und auch beim Tierschutz als selbstverständlich vorausgesetzt wird, dass man seine Katze an Waldgängen hindert. Ich wüsste nicht, wie ich das machen soll.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

07.11.2015 um 20:40
@amerasu

Zu der Frage Kater davon abhalten in den Wald zu laufen.

Sofern deine Bekannte/Freundin in einem Einfamilienhaus mit Garten lebt:
Es gibt die Möglichkeit den Zaun Katzensicher zu machen. Gibt da viele gute Tipps wie man das umsetzen kann im Netz, Google hilft. ;-)
Bei einem Ausbrecherkönig ist dies allerdings schwierig, aber sicher gibt es da auch Möglichkeiten.

Sollte dies nicht der Fall sein wird es sehr schwierig und man könnte höchstens den Vermieter fragen bzw bitten ob man es machen darf bzw das machen zu lassen.

Was das Chippen angeht.
Nicht nur Chippen lassen, sondern auch bei Tasso registrieren!
Zusätzlich kann man auch Tattovieren lassen in beiden Ohren, die Nr kann man auch registrieren lassen.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

09.11.2015 um 22:54
@Bastet667
Danke für die Info! So in der Art hatte ich mir das schon gedacht.
Ich war nur der Auffassung, dass eine Katze mit Freigang generell keinen Einschränkungen unterliegt und habe das erstmal nicht als Option gesehen (wertungsfrei!)


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

10.11.2015 um 14:43
@amerasu
Meine Katzen halten sich am liebsten am Hof auf, verwildertes Grundstück mit Versteck und "Lauermöglichkeiten" ( Die Vögel kennen sie aber nun schon ganz genau :-D ) und immer vorhandenen Futterecken. Habe jetzt vier eigene Katzen, die ich im Grunde genommen immer beobachten kann, weiter als bis auf unsere kleine Pferdewiese am Haus gehen sie nicht. Vielleicht hängt es ja wirklich ein wenig damit zusammen, wie ihr "Streifgebiet" beschaffen ist.
Das muss jetzt natürlich nicht für alle Katzen gelten, aber, zwei von meinen vieren sind relativ neu ( huch sechs Jahre sind sie nun doch schon bei uns ) und haben sich gleich von anfang an so verhalten, das sie nicht weit weg liefen. Die anderen beiden sind uns hier am Haus zugelaufen.
So glaube ich bei meinen, das tatsächlich unser Grundstück sie zum "Zuhause bleiben" animiert.


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Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?

11.11.2015 um 21:09
@sanne-ld
Das klingt ja auch nach Traum-Bedingungen für eine Katze! Warum sollte sie da noch woanders hinwollen? :)


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