amerasu
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2013
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Kater in Obhut des Tierschutz verletzt. Wer zahlt?
01.11.2015 um 21:44Eine Bekannte hat einen Kater der Freigänger ist. Vor ein paar Wochen kam er nicht mehr nach Hause. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass er „gefunden“ und im Katzenhaus abgegeben wurde. Der Kater hat sich bei dem Versuch aus dem Katzenhaus zu kommen ein Bein gebrochen, wurde verletzt gefunden und wieder ins Katzenhaus gebracht.
Meine Bekannte hat erfahren, dass sich ihr Kater im Katzenhaus befindet und musste sich dort erstmal richtig blöd anreden lassen und weiter wurde ihr mitgeteilt, dass sie zum einen beweisen müsse, dass es ihr Kater sei und zum anderen die Kosten für die medizinische Versorgung zu tragen habe. Aktuell geht es um einen Betrag von 1.000,00 €.
Meine Bekannte ist bereit, die durch die Verletzung entstandenen Kosten zu tragen, ihr geht es primär darum, ihren Kater wieder bei sich zu haben.
Mir geht das Ganze ziemlich gegen den Strich, ich kann es mit meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht vereinbaren.
Obwohl er offensichtlich gut genährt und gepflegt war, wurde der Kater ins Katzenhaus verbracht und dort hat er sich verletzt. Wieso soll meine Bekannte, die sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, für die Kosten einer Verletzung aufkommen, die der Kater erlitten hat, als er im Katzenhaus war?
Wie seht ihr das? Sind die Kosten der Behandlung Sache des Katzenhauses? Gibt es evtl. sogar eine gesetzliche Schadenersatzpflicht? (Konnte da nur was finden auf Grundlage von § 834 BGB) Oder ist es selbstverständlich und berechtigt, dass meine Bekannte zur Kostentragung verpflichtet wird?
Meine Bekannte hat erfahren, dass sich ihr Kater im Katzenhaus befindet und musste sich dort erstmal richtig blöd anreden lassen und weiter wurde ihr mitgeteilt, dass sie zum einen beweisen müsse, dass es ihr Kater sei und zum anderen die Kosten für die medizinische Versorgung zu tragen habe. Aktuell geht es um einen Betrag von 1.000,00 €.
Meine Bekannte ist bereit, die durch die Verletzung entstandenen Kosten zu tragen, ihr geht es primär darum, ihren Kater wieder bei sich zu haben.
Mir geht das Ganze ziemlich gegen den Strich, ich kann es mit meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht vereinbaren.
Obwohl er offensichtlich gut genährt und gepflegt war, wurde der Kater ins Katzenhaus verbracht und dort hat er sich verletzt. Wieso soll meine Bekannte, die sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, für die Kosten einer Verletzung aufkommen, die der Kater erlitten hat, als er im Katzenhaus war?
Wie seht ihr das? Sind die Kosten der Behandlung Sache des Katzenhauses? Gibt es evtl. sogar eine gesetzliche Schadenersatzpflicht? (Konnte da nur was finden auf Grundlage von § 834 BGB) Oder ist es selbstverständlich und berechtigt, dass meine Bekannte zur Kostentragung verpflichtet wird?