Warum wurde Isaak gerettet, aber nicht der Schafbock?
26.11.2012 um 18:05Zwangsheirat hat was mit Tradition zu tun, aber nicht mit Koran selber(Islam).
@nurunalanur
auf die Stelle habe ich auch gewartet, aber es wird nichts kommen, weil es nicht gibt.
Gegen willen, darf nichts passieren.
aus wiki.Die Zwangsverheiratung ist im Islam unter bestimmten, unten beschriebenen Bedingen erlaubt. Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig. Der Ehevertrag wird zwischen dem Ehevormund der Braut und dem Bräutigam geschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben.[1] Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der klassischen Lehre die Ehe als wali mudschbir im Falle, dass die Braut jungfräulich ist, d.h. im Fall der ersten Ehe, auch gegen den ausdrücklichen Willen der Frau schließen, wobei sich seine Entscheidung allerdings strikt an den Belangen der Frau zu orientieren habe.[2]
Nach Meinung von Rita Bruer sei es im Islam verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten.[3] Die vor- als auch frühislamische Praxis sah wahrscheinlich – so der deutsche Islamwissenschaftler Harald Motzki – vor, dass Väter ihre jungfräulichen, als unmündig angesehenen Töchter ungeachtet ihrer Zustimmung verheirateten, während erwachsene Frauen keinen solchen Vormund benötigten, d.h. dahingehend selbstständig agierten.[
@habiba schrieb:
Man muss sich nur schon mal vorstellen, dass es als Zeugen laut Koran, zwei Frauen braucht, aber nur einen Mann
----
da steht das zwei Zeugen sind(Männlich)also was jetzt?von wo hast es?
@nurunalanur
auf die Stelle habe ich auch gewartet, aber es wird nichts kommen, weil es nicht gibt.
Gegen willen, darf nichts passieren.
aus wiki.Die Zwangsverheiratung ist im Islam unter bestimmten, unten beschriebenen Bedingen erlaubt. Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig. Der Ehevertrag wird zwischen dem Ehevormund der Braut und dem Bräutigam geschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben.[1] Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der klassischen Lehre die Ehe als wali mudschbir im Falle, dass die Braut jungfräulich ist, d.h. im Fall der ersten Ehe, auch gegen den ausdrücklichen Willen der Frau schließen, wobei sich seine Entscheidung allerdings strikt an den Belangen der Frau zu orientieren habe.[2]
Nach Meinung von Rita Bruer sei es im Islam verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten.[3] Die vor- als auch frühislamische Praxis sah wahrscheinlich – so der deutsche Islamwissenschaftler Harald Motzki – vor, dass Väter ihre jungfräulichen, als unmündig angesehenen Töchter ungeachtet ihrer Zustimmung verheirateten, während erwachsene Frauen keinen solchen Vormund benötigten, d.h. dahingehend selbstständig agierten.[
@habiba schrieb:
Man muss sich nur schon mal vorstellen, dass es als Zeugen laut Koran, zwei Frauen braucht, aber nur einen Mann
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da steht das zwei Zeugen sind(Männlich)also was jetzt?von wo hast es?