@Cricetus *** it-2 S. 34-35 Kanon ***
Christliche Griechische Schriften. Sowohl die Niederschrift als auch die Zusammenstellung der 27 Bücher, aus denen der Kanon der Christlichen Griechischen Schriften besteht, gingen so ähnlich wie bei den Hebräischen Schriften vor sich. Christus „gab Gaben in Form von Menschen“, ja, „er gab einige als Apostel, einige als Propheten, einige als Evangeliumsverkündiger, einige als Hirten und Lehrer“ (Eph 4:8, 11-13). Mit der Hilfe des heiligen Geistes Gottes erläuterten sie der Christenversammlung die gesunde Lehre, und „durch Erinnerung“ wiederholten sie vieles, was bereits in den Schriften geschrieben stand (2Pe 1:12, 13; 3:1; Rö 15:15).
*** it-2 S. 34-35 Kanon ***
Christliche Griechische Schriften. Sowohl die Niederschrift als auch die Zusammenstellung der 27 Bücher, aus denen der Kanon der Christlichen Griechischen Schriften besteht, gingen so ähnlich wie bei den Hebräischen Schriften vor sich. Christus „gab Gaben in Form von Menschen“, ja, „er gab einige als Apostel, einige als Propheten, einige als Evangeliumsverkündiger, einige als Hirten und Lehrer“ (Eph 4:8, 11-13). Mit der Hilfe des heiligen Geistes Gottes erläuterten sie der Christenversammlung die gesunde Lehre, und „durch Erinnerung“ wiederholten sie vieles, was bereits in den Schriften geschrieben stand (2Pe 1:12, 13; 3:1; Rö 15:15).
Es gibt aber auch äußere Beweise, die zeigen, daß schon 90—100 u. Z. mindestens zehn Paulusbriefe zusammengestellt worden waren. Fest steht, daß die Christen die inspirierten christlichen Schriften früh sammelten.
In einem Werk ist zu lesen, daß „gegen Ende des 1. Jahrhunderts Klemens, der Bischof von Rom, mit den Briefen vertraut war, die Paulus an die Kirche in Korinth geschrieben hatte. Später bestätigten sowohl die Briefe von Ignatius, dem Bischof von Antiochia, als auch die von Polykarp, dem Bischof von Smyrna, daß die Paulinischen Briefe im zweiten Jahrzehnt des 2. Jahrhunderts in Umlauf waren“ (The International Standard Bible Encyclopedia, herausgegeben von G. W. Bromiley, 1979, Bd. 1, S. 603). Sie alle waren frühchristliche Schriftsteller — Klemens von Rom (30 [?] bis 100 [?] u. Z.), Polykarp (69 [?] bis 155 [?] u. Z.) und Ignatius von Antiochia (spätes 1. Jahrhundert und frühes 2. Jahrhundert u. Z.) —, die Zitate und Auszüge aus verschiedenen Büchern der Christlichen Griechischen Schriften in ihre Werke einflochten und so erkennen ließen, daß sie mit diesen kanonischen Schriften vertraut waren.
Justinus der Märtyrer (starb ca. 165 u. Z.) gebrauchte in seinem „Dialog mit dem Juden Tryphon“ (XLIX) (Bibliothek der Kirchenväter, übersetzt von P. Häuser, Bd. 33, S. 75) die Wendung „es ist geschrieben“, wenn er Matthäus anführte, ebenso wie es die Evangelienschreiber bei einer Bezugnahme auf die Hebräischen Schriften taten. Das gleiche trifft auch auf ein früheres Werk eines unbekannten Autors zu, „Den Barnabasbrief“ (IV) (K. Thieme, Kirche und Synagoge, 1945). Justinus der Märtyrer bezeichnet in der „Ersten Apologie“ (LXVI, LXVII) (Bibliothek der Kirchenväter, 1871, S. 109, 110) die „denkwürdigen Berichte“ oder „die Aufzeichnungen der Apostel“ als „Evangelien“.
Theophilus von Antiochia (2. Jahrhundert u. Z.) erklärte: „Über die Gerechtigkeit ferner, die das Gesetz vorgeschrieben, finden sich auch die gleichen Bestimmungen bei den Propheten und in den Evangelien, weil diese alle als Träger des einen Geistes Gottes durch diesen geredet haben.“ Theophilus benutzt dann Ausdrücke wie „die Stimme des Evangeliums . . . sagt“, „das Evangelium . . . sagt“ (zitiert Mat 5:28, 32, 44, 46; 6:3) und „befiehlt uns das göttliche Wort“ (zitiert 1Ti 2:2 und Rö 13:7, 8) (Bibliothek der Kirchenväter, Bd. 14, 1913, An Autolykus, III, 12, 13, 14, S. 87—90).
Gegen Ende des zweiten Jahrhunderts stand zweifelsfrei fest, daß der Kanon der Christlichen Griechischen Schriften abgeschlossen war, und Männer wie Irenäus, Klemens von Alexandria und Tertullian maßen den Schriften, aus denen die Christlichen Schriften bestehen, die gleiche Autorität bei wie den Hebräischen Schriften. Irenäus zitiert bei seinen Verweisen auf die Schriften nicht weniger als 200mal aus den Paulusbriefen. Klemens bemerkt, er werde seinen Gegnern „bei der Heiligen Schrift, auf der unser Glaube beruht, auf Grund ihrer verbürgten Herkunft von dem Allmächtigen nachweisen, daß sie unbedingten Glauben verdient“, nämlich „durch das Gesetz und die Propheten und dazu auch durch das selige Evangelium“ (Bibliothek der Kirchenväter, 1937, Stromateis, 4. Buch, Kap. 1, Abs. 2, 2, S. 12).
Einige haben die Kanonizität bestimmter einzelner Bücher der Christlichen Griechischen Schriften angefochten, aber ihre Argumente sind nicht stichhaltig. Kritiker, die beispielsweise den Hebräerbrief ablehnen, nur weil er nicht den Namen des Paulus trägt und im Stil ein wenig von seinen anderen Briefen abweicht, sind in ihrer Beweisführung oberflächlich. B. F. Westcott stellte fest, daß „die kanonische Autorität des Briefes nicht davon abhängt, ob Paulus sein Schreiber ist“ (The Epistle to the Hebrews, 1892, S. lxxi). Einwände, die erhoben werden, weil der Schreiber nicht genannt wird, werden bei weitem dadurch aufgewogen, daß der Hebräerbrief zusammen mit acht anderen Paulusbriefen im Chester-Beatty-Papyrus Nr. 2 (P46) (das ungefähr 150 Jahre nach Paulus’ Tod entstand) zu finden ist.
Zuweilen wird die Kanonizität kleiner Bücher, wie Jakobus, Judas, 2. und 3. Johannes sowie 2. Petrus in Frage gezogen, weil sie nur sehr selten von frühchristlichen Schriftstellern angeführt werden. Doch machen sie lediglich ein Sechsunddreißigstel der Christlichen Griechischen Schriften aus und wurden wahrscheinlich deshalb weniger häufig zitiert. In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß 2. Petrus von Irenäus angeführt wird, der den Brief demnach als genauso kanonisch betrachtete wie die übrigen Griechischen Schriften. Dasselbe trifft auf 2. Johannes zu (Bibliothek der Kirchenväter, 1912, Gegen die Häresien, I, 16, 3; III, 11, 8; V, 23, 2; 28, 2, 3). Auch die Offenbarung, die einige ablehnen, ist von zahlreichen frühchristlichen Kommentatoren, u. a. Papias, Justinus dem Märtyrer, Melito und Irenäus, anerkannt worden.
Ob ein gewisses Buch allerdings wirklich kanonisch ist, hängt nicht davon ab, wie oft oder von welchem nichtapostolischen Schriftsteller es zitiert worden ist. Der Inhalt des Buches muß den Beweis erbringen, daß es ein Produkt des heiligen Geistes ist. Infolgedessen darf es weder abergläubische oder dämonische Ansichten enthalten noch zur Verehrung irgendwelcher Geschöpfe ermuntern. Es muß völlig mit dem übrigen Teil der Bibel in Übereinstimmung sein und Jehova Gott als Autor hervorheben. Jedes Buch muß dem göttlichen „Muster gesunder Worte“ entsprechen und mit den Lehren und Taten Christi Jesu übereinstimmen (2Ti 1:13; 1Ko 4:17). Die Apostel hatten eindeutig Gottes Anerkennung, und durch das, was sie äußerten, bestätigten sie andere Schreiber, wie Lukas und Jakobus, den Halbbruder Jesu. Mit Hilfe des heiligen Geistes hatten die Apostel „Unterscheidung inspirierter Äußerungen“, d. h., sie konnten feststellen, ob diese von Gott stammten oder nicht (1Ko 12:4, 10). Mit dem Tod von Johannes, dem letzten Apostel, endete diese Reihe zuverlässiger, von Gott inspirierter Männer, und mit der Offenbarung, dem Johannesevangelium und den Briefen des Johannes war der Bibelkanon abgeschlossen
Justinus der Märtyrer (starb ca. 165 u. Z.) gebrauchte in seinem „Dialog mit dem Juden Tryphon“ (XLIX) (Bibliothek der Kirchenväter, übersetzt von P. Häuser, Bd. 33, S. 75) die Wendung „es ist geschrieben“, wenn er Matthäus anführte, ebenso wie es die Evangelienschreiber bei einer Bezugnahme auf die Hebräischen Schriften taten. Das gleiche trifft auch auf ein früheres Werk eines unbekannten Autors zu, „Den Barnabasbrief“ (IV) (K. Thieme, Kirche und Synagoge, 1945). Justinus der Märtyrer bezeichnet in der „Ersten Apologie“ (LXVI, LXVII) (Bibliothek der Kirchenväter, 1871, S. 109, 110) die „denkwürdigen Berichte“ oder „die Aufzeichnungen der Apostel“ als „Evangelien“.
Theophilus von Antiochia (2. Jahrhundert u. Z.) erklärte: „Über die Gerechtigkeit ferner, die das Gesetz vorgeschrieben, finden sich auch die gleichen Bestimmungen bei den Propheten und in den Evangelien, weil diese alle als Träger des einen Geistes Gottes durch diesen geredet haben.“ Theophilus benutzt dann Ausdrücke wie „die Stimme des Evangeliums . . . sagt“, „das Evangelium . . . sagt“ (zitiert Mat 5:28, 32, 44, 46; 6:3) und „befiehlt uns das göttliche Wort“ (zitiert 1Ti 2:2 und Rö 13:7, 8) (Bibliothek der Kirchenväter, Bd. 14, 1913, An Autolykus, III, 12, 13, 14, S. 87—90).
Gegen Ende des zweiten Jahrhunderts stand zweifelsfrei fest, daß der Kanon der Christlichen Griechischen Schriften abgeschlossen war, und Männer wie Irenäus, Klemens von Alexandria und Tertullian maßen den Schriften, aus denen die Christlichen Schriften bestehen, die gleiche Autorität bei wie den Hebräischen Schriften. Irenäus zitiert bei seinen Verweisen auf die Schriften nicht weniger als 200mal aus den Paulusbriefen. Klemens bemerkt, er werde seinen Gegnern „bei der Heiligen Schrift, auf der unser Glaube beruht, auf Grund ihrer verbürgten Herkunft von dem Allmächtigen nachweisen, daß sie unbedingten Glauben verdient“, nämlich „durch das Gesetz und die Propheten und dazu auch durch das selige Evangelium“ (Bibliothek der Kirchenväter, 1937, Stromateis, 4. Buch, Kap. 1, Abs. 2, 2, S. 12).
Einige haben die Kanonizität bestimmter einzelner Bücher der Christlichen Griechischen Schriften angefochten, aber ihre Argumente sind nicht stichhaltig. Kritiker, die beispielsweise den Hebräerbrief ablehnen, nur weil er nicht den Namen des Paulus trägt und im Stil ein wenig von seinen anderen Briefen abweicht, sind in ihrer Beweisführung oberflächlich. B. F. Westcott stellte fest, daß „die kanonische Autorität des Briefes nicht davon abhängt, ob Paulus sein Schreiber ist“ (The Epistle to the Hebrews, 1892, S. lxxi). Einwände, die erhoben werden, weil der Schreiber nicht genannt wird, werden bei weitem dadurch aufgewogen, daß der Hebräerbrief zusammen mit acht anderen Paulusbriefen im Chester-Beatty-Papyrus Nr. 2 (P46) (das ungefähr 150 Jahre nach Paulus’ Tod entstand) zu finden ist.
Zuweilen wird die Kanonizität kleiner Bücher, wie Jakobus, Judas, 2. und 3. Johannes sowie 2. Petrus in Frage gezogen, weil sie nur sehr selten von frühchristlichen Schriftstellern angeführt werden. Doch machen sie lediglich ein Sechsunddreißigstel der Christlichen Griechischen Schriften aus und wurden wahrscheinlich deshalb weniger häufig zitiert. In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß 2. Petrus von Irenäus angeführt wird, der den Brief demnach als genauso kanonisch betrachtete wie die übrigen Griechischen Schriften. Dasselbe trifft auf 2. Johannes zu (Bibliothek der Kirchenväter, 1912, Gegen die Häresien, I, 16, 3; III, 11, 8; V, 23, 2; 28, 2, 3). Auch die Offenbarung, die einige ablehnen, ist von zahlreichen frühchristlichen Kommentatoren, u. a. Papias, Justinus dem Märtyrer, Melito und Irenäus, anerkannt worden.
Ob ein gewisses Buch allerdings wirklich kanonisch ist, hängt nicht davon ab, wie oft oder von welchem nichtapostolischen Schriftsteller es zitiert worden ist. Der Inhalt des Buches muß den Beweis erbringen, daß es ein Produkt des heiligen Geistes ist. Infolgedessen darf es weder abergläubische oder dämonische Ansichten enthalten noch zur Verehrung irgendwelcher Geschöpfe ermuntern. Es muß völlig mit dem übrigen Teil der Bibel in Übereinstimmung sein und Jehova Gott als Autor hervorheben. Jedes Buch muß dem göttlichen „Muster gesunder Worte“ entsprechen und mit den Lehren und Taten Christi Jesu übereinstimmen (2Ti 1:13; 1Ko 4:17). Die Apostel hatten eindeutig Gottes Anerkennung, und durch das, was sie äußerten, bestätigten sie andere Schreiber, wie Lukas und Jakobus, den Halbbruder Jesu. Mit Hilfe des heiligen Geistes hatten die Apostel „Unterscheidung inspirierter Äußerungen“, d. h., sie konnten feststellen, ob diese von Gott stammten oder nicht (1Ko 12:4, 10). Mit dem Tod von Johannes, dem letzten Apostel, endete diese Reihe zuverlässiger, von Gott inspirierter Männer, und mit der Offenbarung, dem Johannesevangelium und den Briefen des Johannes war der Bibelkanon abgeschlossen