Hier ein Beispiel, wie weit die Bevormundung der Schäfchen durch die leitenden Strukturen der ZJ geht.
Selbst in die Ehegemeinschaft und die Ausübung des Geschlechtsverkehrs mischen sie sich ein.
Na, wenn das nicht krank ist.
Angesichts der hier gezeigten Beispiele scheinen die Zeugen Jehovas durchaus erhebliche Gemeinsamkeiten mit der scientology church zu haben.
Die folgenden Textstellen sind entnommen dem Buch "Der Gewissenskonflikt" von Raymond Franz, einem langjährigen Mitglied der höchsten Strukturen bei den Zeugen und intimem Kenner der Gepflogenheiten.
Kostenlos im Inet nachzulesen unter
http://harmagedon.com.ar/X/B%FCcher/B-Divers/Franz%20Raymond/Gewissenskonflikt/Inhaltsverzeichnis.htm (Archiv-Version vom 27.07.2012) und folgendes Seiten
In Scheidungsfragen beispielsweise haben die Ältesten der Versammlung die Funktion eines Kirchengerichts, und wenn sie von der Gültigkeit einer [47] gesetzlichen Scheidung nicht überzeugt sind, dann wird derjenige, der nach einer Scheidung wieder heiratet, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Neben den bereits erwähnten Themen gab es noch eines, das großen Wirbel hervorrief. Es ging um ein Ehepaar aus Kalifornien, beide Zeugen Jehovas, bei denen jemand im Schlafzimmer Schriften und Bilder mit Darstellungen ungewöhnlicher Sexualpraktiken gesehen hatte. (Ich kann mich nicht erinnern, daß wir erfahren hätten, wie derjenige, der davon berichtete, eigentlich Zugang zu dem Schlafzimmer erlangt hatte.) Ermittlungen der Ältesten am Ort ergaben, daß das Ehepaar beim Geschlechtsverkehr tatsächlich auch andere Praktiken als den einfachen Genitalkontakt pflegte.[8] Die Ältesten schrieben nach Brooklyn, und die leitende Körperschaft sollte nun beschließen, ob gegen das Ehepaar etwas unternommen werden sollte, und wenn ja, was.
Keiner von uns, die wir an dem Vormittag diese Anfrage vom Präsidenten vorgelesen bekamen, hatte sich mit dieser Frage vorher beschäftigen können. Und doch wurde nach nur wenigen Stunden die Entscheidung gefällt, daß dem Ehepaar die Gemeinschaft zu entziehen sei. Später wurde das als offizielle Lehrmeinung veröffentlicht und galt für alle Personen, die sich vorsätzlich ähnlicher Praktiken bedienten.[9
3.2.4 Zensur der Sexualität des einzelnen Christen und das Erziehen hin zum Denunzianten
Die Veröffentlichung wurde so verstanden und angewendet, daß Ehegatten sich gewöhnlich verpflichtet fühlten, den Ältesten Mitteilung zu machen, wenn derartige Praktiken in ihrer Ehe gepflegt wurden, ganz gleich ob im gegenseitigen Einverständnis oder auf Initiative nur eines Partners hin. (Im letztgenannten Fall wurde von dem Partner, der nicht die Initiative ergriffen hatte, erwartet, daß er sich von allein bei den Ältesten meldete, sofern der Partner, der dies verlangt hatte, dazu nicht bereit war.) Sich nicht von allein zu offenbaren gilt gemeinhin als Indiz für eine reuelose Haltung und wird als Anzeichen für die Notwendigkeit eines Gemeinschaftsentzugs angesehen. Dabei übt der Glaube, daß man durch den Gemeinschaftsentzug von der einzigen Organisation abgeschnitten wird, bei der Errettung zu finden ist, obendrein noch von allen Freunden und Verwandten, einen so großen Druck aus, daß sich die Betreffenden fügen, wenn das Geständnis (oder die Mitteilung) gegenüber den Ältesten auch noch so schwer fällt.
Die Entscheidung der leitenden Körperschaft aus dem Jahre 1972 führte zu einer stattlichen Anzahl von "Komiteeverhandlungen", in denen die Ältesten solchen Mitteilungen oder Geständnissen über Sexualpraktiken nachgingen. Frauen waren in solchen Anhörungen auf das Peinlichste betroffen, wenn sie Fragen der Ältesten über die intimsten Ehegeheimnisse zu beantworten hatten. Viele Ehen, in denen einer der Partner kein Zeuge war, [48] machten eine stürmische Zeit durch, da der Partner, der dem Glauben nicht angehörte, sich vehement wehrte gegen die seiner oder ihrer Ansicht nach unrechtmäßige Einmischung in private Eheangelegenheiten. Einige Ehen zerbrachen daran und wurden geschieden.[10]
3.2.5 Das Intimleben von Jehovas Zeugen unter dem Seziermesser
In den folgenden fünf Jahren ging eine noch nie dagewesene Flut von Briefen ein. In den meisten wurde Zweifel daran geäußert, daß es überhaupt eine biblische Grundlage für die Mitglieder der leitenden Körperschaft gab, sich derartig in das Privatleben anderer einzumischen, und es klang durch, daß man die Stichhaltigkeit der offiziellen Begründung hierfür nicht einsehen könne. (Diese stützte sich vor allem auf Römer, Kapitel, Verse 24 - 27, wo von Homosexualität die Rede ist, und nach Ansicht der Briefeschreiber sei nicht erkennbar, wie eine Anwendung des Textes auf heterosexuelle Beziehungen bei einem Ehepaar zu rechtfertigen sei.) Andere Briefe, oft solche von Ehefrauen, zeugten einfach von einer großen Verwirrung und einer Qual wegen der Unsicherheit darüber, ob das vom Briefschreiber praktizierte Vorspiel nun zulässig sei.
Eine Frau teilte mit, sie habe mit einem Ältesten gesprochen, und er habe ihr gesagt, sie solle an die leitende Körperschaft schreiben, "um ganz sicher zu gehen". So schrieb sie den Brief, erklärte, ihr Mann und sie liebten sich innig, beschrieb dann eine bestimmte Art von Vorspiel, an die sie sich beide gewöhnt hätten, und fügte hinzu: "Meiner Meinung nach ist das eine Sache des Gewissens, doch ich schreibe an Euch, um ganz sicher zu gehen." Sie schloß mit den Worten:
"Ich habe schreckliche Angst, und ich fühle mich so verletzt, und diesmal habe ich vor allem die Sorge, wie (mein Mann) über die Wahrheit denken wird ... Ich weiß, daß ihr mir sagen werdet, was ich tun soll."
In einem anderen typischen Brief schreibt ein Ältester, er habe ein Problem, das ihn sehr bewege, und dafür sei es seiner Ansicht nach das Beste, "sich an die ,Mutter' um Rat zu wenden".[11] Das Problem bezog sich auf sein eheliches Sexualleben. Seine Frau und er seien sich im unklaren darüber, "wie weit man beim Vorspiel zum Geschlechtsakt genau gehen kann". Er versicherte der Gesellschaft: "Meine Frau und ich werden jeden Rat, den Ihr uns gebt, genauestens befolgen."
Diese Briefe zeigen, welch absolutes Vertrauen diese Menschen in die leitende Körperschaft zu setzen gelernt hatten, Sie glaubten, die Männer in diesem Gremium könnten ihnen sagen, "wie weit man gehen kann", selbst [49] in solch intimen Bereichen ihres Privatlebens, und meinten, sie müßten das dann "genauestens befolgen".
3.2.6 Detaillierte Betriebsanweisungen zum Vor- und Nachspiel im Bett
Die Gesellschaft verschickte viele Antwortbriefe zu diesem Thema. Man bemühte sich darin oft um eine begrenzte Klarstellung (wobei man Dinge sagte, ohne sie direkt beim Namen zu nennen), welches sexuelle Vorspiel zu den verurteilten Handlungen gehörte, so daß andere Varianten dadurch ausgenommen wurden.
In einem Bürovermerk eines Mitarbeiters der Dienstabteilung der Gesellschaft vom Juni 1976 wird über ein Telefongespräch mit einem Unterweiser der Schulungskurse für Älteste berichtet. Diesem internen Vermerk zufolge rief der Dozent wegen eines Ältesten in einem seiner Seminare an, der sich zu bestimmten mißbilligten sexuellen Praktiken in seiner Ehe bekannt hatte. Wörtlich heißt es:
"Bruder (es folgt der Name des Dozenten) besprach die Angelegenheit eingehend mit ihm, um herauszufinden, ob es sich wirklich um orale Kopulation handelte. ... (Der Dozent) teilte ihm mit, in Anbetracht der Umstände solle er mit den anderen im Komitee sprechen. Zufällig waren die beiden anderen Mitglieder des Komitees im selben Kurs, und so ging er zu ihnen und sprach mit ihnen. (Der Dozent) weiß nun nicht, wie es weitergehen soll. ... Ihm wurde vorgeschlagen, er solle den Fall der Gesellschaft ausführlich schildern, damit er in Zukunft genau weiß, was er zu tun hat, und nicht anzurufen braucht."
Hieran wird deutlich, wie weit in den Intimbereich die Befragungen gingen und wie fest die Zentrale die Fäden in der Hand hielt.
http://harmagedon.com.ar/X/B%FCcher/B-Divers/Franz%20Raymond/Gewissenskonflikt/3.Kapitel.htm#_Toc267664661Wie schafft man es Menschen so weit zu entmündigen, dass sie in solch alltäglichen Fragen ohne Anweisungen kein erfülltes Leben mehr führen können?
Oder bemühen sich vielleicht eh nur solche Menschen die Aufnahme bei den Zeugen Jehovas?