Zur Erinnerung:
"Das 22-jährige Mitglied der Zeugen Jehovas wäre heute glückliche Mutter von Zwillingen, einem Knaben und einem Mädchen, hätte sie auf einer Londoner Entbindungsstation nicht auf eine Bluttransfusion verzichtet. Wie die britische Zeitung «The Sun» berichtete, hatte die junge Frau vor der Geburt den Ärzten klargemacht, dass man ihr auch im Notfall kein Blut spenden dürfe."
"In einem Berner Privatspital verblutete 1991 eine Anhängerin der Zeugen Jehovas, weil sie nach der Geburt ihrer Tochter eine Bluttransfusion abgelehnt hatte."
"Ärzte mussten einen 19-Jährigen während einer Operation verbluten lassen. Das berichtete die ZiB2 am Mittwoch. Der Zeuge Jehovas hatte eine Bluttransfusion verweigert. Bei dem 19-Jährigen handelt es sich um keinen Einzelfall. Bereits einmal hätten Eltern Bluttransfusionen bei ihrem zehnjährigen Kind verweigert. Damals sei es aber durch eine Entmündigung der Eltern durch das Gericht möglich gewesen, das Kind zu retten. Laut ZiB2 wurde das Kind anschließend von den Eltern zur Adoption freigegeben."
"Der Arzt muss den Patientenwillen achten, auch wenn dies de facto auf die Selbsttötung des Patienten hinausläuft." Das war zuletzt 1997 das zentrale Ergebnis einer Rechtstudie der Universität Wien für jene Fälle, in denen jemand - etwa als Zeuge Jehovas - eine notwendige und vielleicht sogar lebensrettende Behandlung nicht zulässt. Anlass für die Studie war damals der Tod eines Babys, dessen Eltern sich aus religiösen Gründen gegen eine Bluttransfusion ausgesprochen hatten."
Beitrag von geeky (Seite 90)