Bishamon schrieb:aber eine 3. Person sieht 2 Wahrheiten (die von 2 Personen präsentiert werden). Und wenn sich die 2 Wahrheiten widersprechen, ist mindestens eine Wahrheit falsch ?
Ich wollte - und werde - keine Wahrheitsdebatte führen. Mir ging es um die generelle Kritik daran, daß Menschen oder Institutionen einen Wahrheitsanspruch vertreten.
Bishamon schrieb:Spontan fällt mir nichts ein. Entweder sagt die WTG "is so", oder legt sich überhaupt nicht fest (was zB mit den Dinos passiert ist).
Mein
perttivalkonen schrieb:Kritik ist dann berechtigt, wenn der vertretene Wahrheitsanspruch ohne eine dialogische Offenheit für Irrtum und Alternativen daherkommt.
war genau darauf gemünzt, daß bei einem nicht offenen, undialogischen Wahrheitsanspruch durchaus Kritik berechtigt ist. So eben, aber nicht generell.
Heide_witzka schrieb:Siehst du essen auch als die richtige Übersetzung in den ersten 4 Zitaten an?
Korrekt, das Verb 'kl, 'akhal, meint "essen", "fressen", "verzehren" sowohl im Sinne des Eß-Aktes (kein Trinken) als auch im Sinne jeglicher Nahrungsaufnahme (dann auch das Trinken flüssiger Nahrung).
Auch, wenn dort nur vom Verzehr die Rede ist, ist eine Anwendung dieses Gebotes auf Bluttransfusionen noch nicht vom Tisch. Der Geist dahinter könnte durchaus auch so verstanden werden "Das Blut eines Individuums dient einzig dem Leben dieses Individuums und darf nicht von einem anderen Individuum für anderes verwendet werden", so oder ähnlich.
Immerhin aber hast Du eine andere Verwendungsmöglichkeit von Blut zitiert, nämlich als Opfer, für die Sühne. Es gibt also alternative Regelungen. Man könnte einwenden "ja, aber das muß dann schon von Gott angeordnet werden". Trägt aber nicht, weil in dem Falle Gott seine eigene totale Anordnung unterlaufen würde. Das Blut darf durchaus für andere zu deren Nutzen für ihr eigenes Leben/Heil eingesetzt werden, also kann das Blutverzehrverbot nicht in solch einer allumfassenden Interpretation gemeint sein.
Wenn es also eine Anwendungsmöglichkeit von Blut gibt, die in der Bibel nicht geregelt ist, kann man sich nicht willkürlich eine erwähnte Regel rauspicken und als hier geltend veranschlagen.
Will man wissen, ob Bluttransfusion vom Blutverzehrverbot her verstanden werden muß, muß man den Kontext, den "Geist" des Gebotes betrachten.
Biblisch wurde den Tieren wie den Menschen anfangs nur pflanzliche Kost verordnet. Erst nach der Sintflut wird der Fleischverzehr erlaubt. "Ja, ok, Du hast das Recht, anderen fortan das Leben zu nehmen - aber nicht ganz!" Die Verwehrung des Blutes ist eine Konzssion, die Bewahrung des grundsätzlichen "alles Leben ist heilig und unantastbar" in einem gewissen Rest, um durch das Gebot immer daran erinnert zu werden, daß dem tierischen Leben Respekt gehört. Du darfst dem Tier das Leben nehmen - und doch gehört Dir sein Leben nicht, und es
gänzlich zu nehmen und anzueignen steht unter Strafe. Es geht nicht um das Blut an sich, sondern um das Nehmen des Lebens.
Bei der Bluttransfusion hingegen liegt etwas völlig anderes, völlig unvergleichbares vor. Der Spender gibt bereitwillig, und er wird nicht getötet. Das Leben bleibt gewahrt und respektiert. Und es ist eine bereitwillige Gabe, die ausdrücklich dem Leben dienen soll, und zwar nicht auf Kosten anderen Lebens, nicht gegen dessen Willen. Bluttransfusion hat mit dem Blutverzehrgebot
nichts gemein - außer dem Medium Blut.
Beachtlich finde ich übrigens die größte Blutspende überhaupt, die sich ein Christ nur vorstellen kann:
Und er nahm einen Kelch und dankte und gab ihnen [den] und sprach: Trinkt alle daraus! Denn dies ist mein Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.
nach Matthäus26,27-28
Bereitwillig gegeben, wahrlich nicht verboten. Und das, obwohl der Spender stirbt und der Empfänger es verzehrt.